OK Umtriebe: Wadephul und Prien: Auswärtiges Amt ließ Ukrainer von HateAid und Correctiv schulen

Vollkommen Geisteskrank geworden, sich mit solch windigen Personen einzulassen, die nur Lüge und Betrug kennen. Das Mafia Modell der „Zivilen Gesellschaft“ ohne Kontrolle, ohne „erweiterete Buchhaltung“ und über 30 Jahre lang, stiehlt man Geld in Milliarden Höhe

Thomas Barnett Plan’s: Die Zerstörung einer Gesellschaft, der Bildung, und verdummte TV – smartphone, Twitter, facebook Gestalten an die Macht zubringen

Dumm und korrupt. Das Grün verseuchte Dummministerium

Das Auswärtige Amt pumpt noch immer Millionen in den globalen „Kampf gegen Desinformation“. So wurden Ukrainer in Berlin geschult – ausgerechnet von Correctiv, HateAid und der Amadeu-Antonio-Stiftung………………………………..
Bildungsreise zu Correctiv, HateAid und Anetta Kahane

Und dann gab es noch vom AA bezahlte Reisen, und hier wird die Sache wirklich erheblich verstörender. Es geht dabei um Einladungen ausländischer Teilnehmer nach Deutschland – zum Zweck der Fortbildung. So lud man Teilnehmer aus Burkina Faso, Mali, Mauretanien, Niger, Senegal und dem Tschad nach Berlin ein, um ihnen etwas vom „Kampf gegen Desinformation und Fake News“ zu erzählen. Die Besucher sahen das Auswärtige Amt und die Bundeszentrale für Politische Bildung.

Eine weitere Einladung ging an Teilnehmer aus Weißrussland, Litauen und Polen, diesmal unter dem Titel „Im Exil – unabhängige Medien aus dem Raum der ehemaligen Sowjetunion/Osteuropa“. Und wen besuchte man, um etwas über „unabhängige Medien“ und korrekte Informationen zu lernen? Wiederum das Auswärtige Amt selbst, daneben aber auch eine Abteilung der nunmehr gerichtsfesten Fake-News-Schmiede Correctiv – nämlich Correctiv.Exile, laut eigenen Angaben „eine wachsende Plattform, auf der Journalisten im Exil Ideen austauschen, an Recherchen zusammenarbeiten und in Deutschland Sichtbarkeit gewinnen“. Die inkorrekt korrigierten (und bald wohl schon korrigierenden) Exiljournalisten wollen dabei „als Teleskop für die Zukunft der Demokratie“ dienen, wollen „autoritäre Bedrohungen beleuchten“ und „Gefahren für freie Gesellschaften aufdecken“.

Den Vogel schoss das Auswärtige Amt aber sicher mit der Einladung an Ukrainer ab, um deren „Resilienz angesichts russischer Desinformation“ zu fördern. Man wollte also die ukrainischen Teilnehmer darüber unterrichten, was eine Desinformation ist und wie man sich davon unabhängig macht. Dazu zeigte man ihnen allerdings ausgerechnet die Hauptstelle von „CORRECTIV – Recherchen für die Gesellschaft“ und besuchte daneben die Denunzianten-NGO HateAid von Anna-Lena von Hodenberg sowie die Amadeu-Antonio-Gesellschaft, die seit langem für ihre linksradikale Ausrichtung bekannt ist, aber dennoch auch von CDU-Ministern staatliche Zuwendungen erhält.

Manchmal ist man sich nicht sicher, ob die Ministersessel nach der letzten… mehr »

Das CeMAS Team! Ratten Abteilung der Amadeu-Antonio Stiftung: Goeppels Nachfolge Organisation

Christian Ulmen geht juristisch gegen den „Spiegel“ vor

2 Min. Lesezeit

Christian Ulmen geht juristisch gegen den „Spiegel“ vor

Ein Beitrag von

Redaktion

Christian Ulmen geht juristisch gegen den Spiegel vor. Das geht aus einem auf X veröffentlichten Schreiben seiner Anwälte hervor. Darin wirft die Kanzlei Schertz Bergmann dem Magazin eine unwahre Berichterstattung vor.

„Kernpunkte der Berichterstattung über unseren Mandanten sind nachweislich unvollstän­dig und falsch“, heißt es unter anderem in dem Papier. Demnach sei auch Collien Fernandes wegen körperlicher Gewalt an Christian Ulmen von der spanischen Polizei festgenommen worden. Das habe der Spiegel verschwiegen. Zudem sei das Verfahren in Spanien ausgesetzt.

NIUS dokumentiert den genauen Wortlaut der Erklärung von Schertz Bergmann:

Wir leiten aktuell gerichtliche Schritte gegen die initiale Berichterstattung des Spiegel ein. Wegen zahlreicher in diesem Kontext erschienener Folgeberichte und weiterhin eingehender Presseanfragen sehen wir uns für unseren Mandanten zu folgender Klarstellung veranlasst:

Unser Mandant hat zu keinem Zeitpunkt Deepfake-Videos von Frau Fernandes oder anderen Personen hergestellt und/oder verbreitet. Entsprechende Darstellungen sind falsch. Nach derzeitiger Kenntnis wird dieser Vorwurf, anders als teilweise verlautbart, auch überhaupt nicht erhoben. Mit der aktuell geführten Debatte über Strafbarkeitslücken bei Deepfake-Pornografie stehen die Geschehnisse mithin in keinem Zusammenhang.

Billiges Nacktmodell Fernandes

Der Spiegel berichtet über einen Streit unseres Mandanten mit Frau Fernandes und darüber, dass unser Mandant in diesem Zusammenhang von den spanischen Behörden auf Mallorca vorübergehend festgenommen worden sei. Es kam zu keinerlei einseitigen Gewalthandlungen und/oder Bedrohungen unseres Mandanten. Hierzu ist – was sich im SPIEGEL-Artikel nicht wiederfindet – festzustellen, dass auch Frau Fernandes im Zuge desselben Geschehens durch die spanische Polizei nachweislich wegen körperlicher Gewalt an unserem Mandanten, der eine Verletzung am Hals aufwies, vorübergehend festgenommen worden war. Die Polizei, dies ist eindeutig belegt, ging insofern von beidseitigen Verfehlungen aus. Eine einseitige Schuldzuweisung gegenüber unserem Mandanten gab es nicht.

Der Spiegel berichtet weiterhin von einem Termin im März 2026 vor dem Bezirksgericht in Palma de Mallorca, zu dem unser Mandant nicht erschienen sei. Hierzu ist – was sich im Spiegel-Artikel nicht wiederfindet – festzuhalten, dass unser Mandant zu diesem Termin nie geladen worden war. Zudem hatte das Gericht nachweislich darauf hingewiesen, dass zunächst die Zuständigkeit der spanischen Behörden geklärt werden solle und Vernehmungen von Zeugen und Beschuldigten insofern ausgesetzt seien.

Heute hat das spanische Gericht zudem mitgeteilt, dass das Verfahren in Spanien ausgesetzt wurde, da es an einer wesentlichen qualifizierten Voraussetzung für die Fortsetzung des Verfahrens fehlt. Frau Fernandes hat insofern die erforderliche Voraussetzung, eine Erklärung vor einem spanischen Notar abzugeben, nicht erfüllt. Auch sämtliche Ermittlungshandlungen sind damit ausgesetzt. https://nius.de/gesellschaft/christian-ulmen-geht-juristisch-gegen-den-spiegel-vor

 

Gesellschaft

Zwei spektakuläre Gerichtsbeschlüsse: Man darf HateAid jetzt „linkswoke Faschistende“, „Linksextremistinnen“ und „Vorfeldorganisation der Grünen“ nennen

 

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KOMMENTAR(E) (1)

  • Sheharazade
    Apr. 16, 2026., 19:22 •

    SPD Mafia rund um Jura  

    HateAid: Die Rechtsanwältin Katharina Hannen

    Hadmut
    16.4.2026 17:11
    Seltsames von der NGO. [Update]Ich hatte doch berichtet, dass ich im Kampf gegen HateAid bin. Vordergründig Ricarda Lang, hintergründig HateAid. Und dabei hatte ich berichtet, dass ich eine Reihe von Anzeigen und Beschwerden eingereicht habe. BaFin. Finanzamt. Staatsanwaltschaft. Und Rechtsanwaltskammer. Aus verschiedenen Gründen. Letztes wegen der im Artikel beschriebenen Unterschriften, die meiner Einschätzung (und der vieler Leser) nach nicht beide echt sein können. Dabei auch gegen die Rechtsanwältin Katharina Hannen, weil diese gegenüber der Staatsanwaltschaft und in der ersten Instanz vor dem Landgericht Berlin tätig war. Die Kanzlei Preu Bohlig & Partner hat dabei ihren Lebenslauf, sogar in Englisch, auf Xing wird sie von der Kanzlei als Mitarbeiterin geführt: „Angestellt, Rechtsanwältin, Preu Bohlig & Partner“. Vor 10 Monaten soll sie vom Handelsblatt ausgezeichnet worden sein. Da heißt es dann auch
    Über diese Auszeichnung habe ich mich heute im chaotischen Alltag mit Baby und kleinen Kind in meiner zweiten Elternzeit sehr gefreut!
    So weit, so konsistent. Heute bekam ich einen Brief. Von der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf: Wie passt das zusammen? Geben Rechtsanwältinnen ihre Zulassung zurück, wenn sie in Elternzeit gehen? Wohl kaum. Ich war ja mal für dreieinhalb Jahre in der Rechtsabteilung eines Internetproviders in einem großen Rudel Juristen. Und viele von denen, die da eigentlich nur Büroarbeit für die Firma machten, hatten nebenbei trotzdem immer noch ihre Anwaltszulassung, nicht nur aus Standesdünkel. Manche hatten die zuhause angemeldet. Manche auf den Ehegatten, der dann noch echter Anwalt war. Aber allen war das, auch wenn sie eigentlich gar nicht (mehr) als Rechtsanwalt tätig waren, ganz wichtig, ihre Zulassung zu haben. Einfach, weil es wichtig sei. Damit man bei Bedarf sich selbst oder andere gerichtlich vertreten kann. Und, wie mir mal jemand erklärte, weil das wichtig für die Altersversorgung sei. Ich habe es nicht genau verstanden, und mir auch nicht gemerkt, ist auch schon fast 20 Jahre her, aber da gab es irgendein finanziell günstiges Versorgungswerk für Rechtsanwälte, für das es wichtig war, dass man als Rechtsanwalt zugelassen war. Außerdem sagte mir einer, dass wenn es mal saure Zeiten gibt und man keinen Job mehr hat, sich immer noch als Anwalt durchschlagen kann, denn streiten würden die Leute immer. Langer Rede kurzer Sinn: Ich habe mir von damals gemerkt, dass Juristen auch dann, wenn sie, warum auch immer, nicht oder nicht mehr als Rechtsanwalt tätig sind, ein großes Interesse daran haben, den Status als Rechtsanwalt zu behalten. Gibt also eine Rechtsanwältin freiwillig ihre Zulassung auf, weil sie in Elternzeit ist? Ich kann mir das nicht ernstlich vorstellen. Etwas Recherche ergab auf LinkedIn dann das: Und im Organigramm des Ministeriums taucht in Referat Z.24 Zentrale Vergabestelle, Justitiariat, Beteiligungsverwaltung eine RR’in Hannen auf. Das finde ich seltsam. Eine Anwältin, die in dubioser Weise für HateAid tätig war, kommt in einem CDU-geführten Ministerium unter. Und das anscheinend in zeitlicher Nähe zu den US-Sanktionen gegen die HateAid-Geschäftsführerinnen. Ich kann mir da noch keinen Reim darauf machen. Wäre das Ministerium SPD- oder grünengeführt, käme mir der Gedanke, dass die schnell ihre Leute in Sicherheit bringen. Aber die CDU ist doch meines Wissens nicht gar so eng mit HateAid verbandelt. Über die Anwaltskammer kann man sie jedenfalls nicht mehr belangen. Davor ist sie jetzt sicher. Wohl gerade noch rechtzeitig. Update: Leserzuschrift dazu:
    Moin Hadmut, K. Hannen ist mal gerade 5 Monate beim Min NRW und schon (LinkedIn) “Lifetime Civil Servant”, also OHNE Probezeit o.ä. sofort verbeamtet auf Lebenszeit I.d.R. erfordert das – selbst bei Juristen, die sich eh ein paar “Zückerchen” für sich in die Gesetze geschrieben haben, 12 Monate z.A./auf Probe. Laufbahn-VO NRW, §5: 2) Die Mindestprobezeit in der Laufbahngruppe 1 beträgt sechs Monate, in der Laufbahngruppe 2 ein Jahr. Sie ist in Gruppe 2, geh. und höherer Dienst, hier: https://recht.nrw.de/lrgv/rechtsverordnung/07062025-verordnung-ueber-die-laufbahnen-der-beamtinnen-und-beamten-im-land Hier kommen “Die besten der besten der Besten, Sir!” (auf vollen 238 Seiten …) https://www.handelsblatt.com/unternehmen/dienstleister/best-lawyers-das-sind-deutschlands-beste-kanzleien-des-jahres-2025/100155478.html
    https://www.danisch.de/blog/2026/04/16/hateaid-die-rechtsanwaeltin-katharina-hannen/

    Fake-Schwul

    16.4.2026 15:21
    Soll noch einer sagen, der Islam wäre schwulenfeindlich: In England sei eine ganze Schatten-Industrie aus Anwaltskanzleien und Beratern aufgeflogen, die eigentlich aussichtslosen Asylbewerbern Fake-Identitäten verschaft und sie sich als LGBTQx? ausgeben lässt, um Asyl zu bekommen.
    Da ist doch irgendwas faul.

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