„Terroristen“ Handbuch in Minnesota, Anschläge um den grössten Betrug der Geschichte in den USA zu vertuschen, und „Zivile Gesellschaft“ Banden in Deutschland

das grösste US Betrugs System der Geschichte

Und die Linken, Grünen, Roten Medien lügen auch hier extrem herum um das Verbrecher Kartell der Clintons, Obama, Biden zu schützen in Deutschland und die Drogen Kartelle

Die Hillary Clinton Mafia, regierte mit dem dementen Jo Biden lange sie USA: mit Unterschriften Automat

Mafia Nr. 1 in den USA und Angela Merkel, Frank Walter Steinmeier Super uralt Verbrecher Clan: Gambino

Hillary Clinton met Giovanni Gambino, the son of heroin kingpin Francesco 'Ciccio' Gambino and the cousin of Carlo Gambino - the boss of the notorious crime family and one-time head of the American Mafia's governing body - while campaigning for the the presidential election she failed to get into

Hillary Clinton met Giovanni Gambino, the son of heroin kingpin Francesco ‚Ciccio‘ Gambino and the cousin of Carlo Gambino – the boss of the notorious crime family and one-time head of the American Mafia’s governing body – while campaigning for the the presidential election she failed to get into

75 Länder haben jetzt Einreiseverbot in die USA: „Zivile Gesellschaft“ ein kriminelles Betrugimperium ohne jede Kontrolle: am Beispiel: „Minnosota“ – USA

Terror-Handbuch für Anti-ICE-Demonstranten: Die linksradikalen Proteste in Minnesota tragen dieselbe Antifa-Handschrift wie in Deutschland

Friedliche Anti-ICE-Proteste vor dem State Capitol in Minnesota: Obwohl die kriminellen Aktivisten gegen ICE nur vergleichsweise geringen Rückhalt in der US-Bevölkerung haben, werden sie von Politik und Medien in Deutschland als breite Widerstandsbewegung gehypt und zu Helden verklärt (Foto:ScreenshotYoutube)

Die linksradikalen Proteste in Minneapolis gegen die US-Einwanderungsbehörde ICE, über die sich stellvertretend der ganze Hass und alle Ressentiments gegen US-Präsident Donald Trump entladen, halten unvermindert an – in einem absurden Übertragungsgeschehen aus der Ferne solidarisch begleitet und flankiert von geifernden deutschen Haltungsjournalisten, deren maximale Voreingenommenheit und Verblendung hierzulande zu einer beispiellosen Desinformation, Faktenverdrehung und verzerrten Darstellung der eigentlichen Handlungen und Aufgaben von ICE geführt hat, einer Behörde, die unter Barack Obama weitaus umfangreicher und skrupelloser gegen illegale Migranten vorgegangen war, ohne dass dies irgendjemanden der heute Dauerentrüsteten auch nur ansatzweise gejuckt hätte.

Nachdem am Freitag mit Alex Pretti zum zweiten Mal binnen drei Wochen – seit dem Tod von Renee Good am 7. Januar – ein weiterer Aktivist von ICE-Agenten in Minnesota, wenn auch in berechtigter Putativnotwehr, erschossen wurde, wurden zunächst zwecks näherer Überprüfung der Abläufe einige ICE-Beamte aus Minnesota abgezogen, darunter auch der von der „Süddeutschen Zeitung“ in pathologischer Nazi-Pareidolie als SS-Wiedergänger gezeichnete Border-Patrol-Chef Gregory Bovino. Als Gipfel der Heuchelei hatten zuvor die beiden Ex-Präsidenten Bill Clinton und Barack Obama mit viel Pathos zur Beteiligung der Bürger an den Protesten aufgerufen – ausgerechnet jene, die in ihrer eigenen Amtszeit massiv gegen illegale Einwanderung vorgegangen waren. Nun aber ließen Obama und seine Ehefrau Michelle verlauten, die Proteste seien “eine zeitgemäße Erinnerung daran, dass es letztlich an jedem und jeder von uns als Bürgerinnen und Bürgern liegt, gegen Ungerechtigkeit aufzustehen, unsere grundlegenden Freiheiten zu schützen und unsere Regierung zur Rechenschaft zu ziehen“ .

Kriminelle Militanz

Was wirklich hinter diesen Aktionen zum angeblichen Schutz “grundlegender Freiheiten” steht, lässt sich an der teilweise kriminellen Militanz der Protestbewegung erkennen (Parallelen zu hiesigen “zivilgesellschaftlichen” Gruppierungen wie etwa der Klimasekte oder Antifa-Sprengel à la “Hammerbande” lassen grüßen): Inzwischen tauchte sogar ein akribisch ausgearbeitetes Handbuch auf, das genaue Tipps enthält, wie man ICE-Beamte verfolgen und körperlich angehen kann. Dies ist nicht das Werk von Dilettanten, sondern von professionellen Agitatoren und agents provocateurs – und es sind eben diese fast schon paramilitärischen Strukturen der US-amerikanischen Antifa, die die Trump-Administration veranlasste, diese zur terroristischen Vereinigung zu erklären. Dass diese Untergrundorganisationen auch in den USA linke Finanzierung erhalten, wenn auch dort anders als in Deutschland nicht aus Steuergeldern, sondern über moralisch verwahrloste Milliardärsstiftungen und subversive NGOs, verwundert nicht; es wäre zumindest nicht überraschend, wenn die üblichen Verdächtigen – wie etwa die Open-Society-Stiftung von George Soros – auch hinter diesem Leitfaden stecken würden.

Auch in Deutschland reicht die NGO-Finanzierung bis hin zur offenen Terrorfinanzierung – nur ist es hier der Staat selbst, der diese Gewaltpropaganda mit dem Geld der Steuerzahler fördert: So erhielten etwa die beiden Antifa-Verlage “Verbrecher Verlag” und “Edition Assemblage seit 2019 jeweils 101.000 Euro aus Steuergeldern; Kulturstaatsminister Wolfram Weimer förderte den “Unrast-Verlag” im Rahmen des Deutschen Verlagspreises mit 50.000 Euro, der eine Broschüre herausgab, in der exakte Anweisungen für linksextremen Terror, Häuser- und Straßenkampf erteilt wurden.

Antifa-Terror auch bei uns

Bei den linken Gewaltexzessen zum Gründungsparteitag der neuen AfD-Jugendorganisation “Generation Deutschland” in Gießen Ende November erwiesen die Antifanten als gelehrige Schüler; exakte Tipps aus besagter Broschüre wurden dort jedenfalls buchstabengetreu umgesetzt: So etwa die „Organisation“ von „Scherben-Demos“ oder Techniken, wie man „Seitentranspis“ so, dass sie „Bullen am Reinstürmen“ in die Demo „hindern“ oder Infos zur Frage “wie organisiere ich mich als Antifa-Gruppe vor, nach und während einer Aktion“ und “wie verwische ich meine Spuren”.

Das Handbuch der US-Genossen ist ganz ähnlich aufgebaut – bloß ist dort die Regierung nicht so verrückt, diese Feinde des Staates auch noch dabei zu unterstützen, gegen die eigenen Behörden und Vollzugsorgane vorzugehen. Und: Die US-Amerikaner sind mehrheitlich weitaus rationaler und politisch intelligenter als die haltungsbesoffenen, gasgelighteten Deutschen. Die meisten Bürger wissen und erkennen an, dass es die Aufgabe von ICE ist, Recht und Gesetz durchzusetzen, illegale Migranten aufzuspüren und abzuschieben (all das eben, weshalb ICE seit Trumps erneutem Amtsantritt vor einem Jahr mit allen Mitteln bekämpft und dämonisiert wird). Doch trotz aller medial ins Schlaglicht gerückten Anti-ICE-Proteste unterstützt die Mehrheit der US-Amerikaner Trumps harten Kurs gegen illegale Migration – wie selbst der linke Sender CNN einräumen musste. Sollte es in Deutschland zu einer echten Migrationswende mit Abschiebungen kommen, ist darauf bei uns eher nicht zu zählen.

Verbrecher Chefin: Ihan Omar

 

die Mafia Frau, die das inszenierte mit einem Afrika IQ von 60

Der Mann, der Ilhan Omar mit einer unbekannten Flüssigkeit bespritzte, wurde vor Ort überwältigt und abgeführt.
Aufruhr in Minnesota:
Demokratin Ilhan Omar bei Rede in Minneapolis angegriffen 28.01.2026

Bei einer Bürgerversammlung in Minneapolis wird die Kongressabgeordnete von einem Mann mit einer unbekannten Flüssigkeit bespritzt. Omar bleibt offenbar unversehrt.

Die demokratische US-Kongressabgeordnete Ilhan Omar ist bei einer Rede in Minneapolis von einem Mann mit einer unbekannten Flüssigkeit aus einer Spritze besprüht worden. Der Mann wurde von einem Sicherheitsbeamten zu Boden geworfen und abgeführt. Omar, die häufig von US-Präsident Donald Trump attackiert wird, blieb nach Angaben ihres Büros unversehrt.

Der Vorfall ereignete sich bei einer Bürgerversammlung in Minneapolis. Die Stadt wird seit Wochen von Einsätzen der Einwanderungsbehörde ICE und den dagegen gerichteten Protesten erschüttert.
Omar setzt ihre Rede nach dem Angriff fort

Unmittelbar vor dem Angriff hatte Omar die Abschaffung der Einwanderungsbehörde gefordert. ICE könne weder reformiert noch rehabilitiert werden, erklärte die Abgeordnete und forderte zudem, US-Heimatschutzministerin Kristi Noem müsse „zurücktreten oder sich einem Amtsenthebungsverfahren stellen“.

Zusammenhang mit Trumps Angriffen auf somalische Einwanderer?

Zuvor hatte US-Präsident Trump die in Somalias Hauptstadt Mogadischu geborene Omar und ihr Herkunftsland abermals angegriffen. Die Abgeordnete „kommt aus einem Land, das eine Katastrophe ist“, sagte Trump während einer Rede im US-Bundesstaat Iowa. „Das ist ehrlich gesagt nicht einmal ein Land“, fügte er hinzu.

https://www.faz.net/aktuell/politik/…200481638.html

Krimineller Clan, ohne Bildung

Geisteskranke, korrupte Dumm Frau

 

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KOMMENTAR(E) (7)

  • PixelRoaster
    Jan. 28, 2026., 17:08 •

    Russland verhandelt nicht mehr mit der „inkompetenten“ EU

    https://ansage.org/russland-verhandelt-nicht-mehr-mit-der-inkompetenten-eu/

    • Gjoka
      Jan. 30, 2026., 15:37 •

    • BuckZiehsMutter
      Jan. 31, 2026., 02:21 •

      Reine Verbrecher Organisation Kann ich bestätigen. Beim BAMF in meiner Nachbarschaft besteht schon mal die Security nur aus Migranten und beim Personal ist der Anteil auch sehr hoch, weil ich dort selten „Indigene“ sehe. Für asylsuchende Christen soll es nicht einfach sein, wie ich entsprechenden Kommentaren entnehmen konnte. Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine rein kriminelle Behörde seit Jahrzehnten von Grünen, Roten besetzt Vollkommen Sozialmedia verblödete Leute haben dort Arbeit

      Das Bundesamt in den sozialen Medien:

      Dieses Impressum gilt auch für die Präsenzen des Bundesamts in den sozialen Netzwerken Facebook, Instagram, LinkedIn, Bluesky, Mastodon, Threads, X, XING, Kununu und Vimeo.

      Bundesprogramm "Gesellschaftlicher Zusammenhalt": Ausschreibung Projektschmiede 2026

      Kleine Anfrage

      Fast alle Syrer dürfen bleiben: BAMF bestätigte in 96 Prozent der überprüften Fälle den Schutzstatus

      Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat in mehr als 40.000 Fällen den Schutzstatus von Syrern überprüft. Doch trotz der Stabilisierung Syriens dürfen fast alle in Deutschland bleiben.

      Von Redaktion
      Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge prüfte 2025 den Widerruf und die Rücknahme von Flüchtlingsstatus (Symbolbild). (IMAGO/Joko)
      Im Jahr 2025 blieb bei fast allen Prüfungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) des Aufenthaltsstatus von Syrern der Schutzstatus bestehen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken hervor, über die das Redaktions-Netzwerk-Deutschland berichtet. Den Angaben nach entschied das Bundesamt von Januar bis November 2025 in insgesamt 41.887 Widerrufs- und Rücknahmeprüfungen. In 16.737 dieser Verfahren ging es um den Status syrischer Flüchtlinge. Im Ergebnis bestätigte das Bundesamt in 96,7 Prozent der Fälle den Schutzstatus der Syrer. Das heißt, sie dürfen auch nach dem Ende des syrischen Bürgerkriegs in Deutschland bleiben.
      Bei allen Verfahren insgesamt, also nicht nur bei Syrern, kam die Behörde zu einem ähnlichen Ergebnis. So entschied das Bundesamt in rund 93 Prozent aller Prüfverfahren, dass der Schutzstatus der Flüchtlinge zutreffend sei. Von den insgesamt 41.887 Verfahren, die geprüft wurden, kam es nur bei 2.839 zu einem Widerruf oder einer Rücknahme. Dabei waren in 310 Fällen falsche Angaben oder Täuschungen die Gründe für die Rücknahme des Status. Dass nahezu allen Syrern weiterhin der Schutzstatus gewährt wurde, ist im Zusammenhang mit dem Sturz des Assad-Regimes 2024 und der Stabilisierung Syriens überraschend. Denn im Gegensatz dazu erkennt das Bundesamt neue Asylanträge von Syrern kaum noch an: Im Oktober wurde laut Welt am Sonntag nur in 0,8 Prozent der Fälle ein Schutzstatus gewährt. Von 3.134 bearbeiteten Verfahren erhielten lediglich 26 Personen irgendeine Form von Schutz, darunter nur eine Person Asyl nach dem Grundgesetz (Apollo News berichtete). So sind im Jahr 2025 nach Angaben des Bundesinnenministeriums bis Ende August insgesamt 1.867 Syrer mit Bundesförderung nach Syrien zurückgekehrt; Ende Mai waren es 804. Das berichtete die Deutsche Presse-Agentur (Apollo News berichtete).
      https://apollo-news.net/fast-alle-syrer-drfen-bleiben-bamf-besttigte-in-96-prozent-der-berprften-flle-den-schutzstatus/ Die Pro Asyl Mafia flog den Dummkriminellen Mörder ein Deutschland flog den U-Bahn-Mörder von Hamburg ein: Auch „Pro Asyl“ setzte jüngst die Einreise von Südsudanesen aus humanitären Gründen vor Gericht durch 30.01.2026 - 16:32 Uhr Jan A. Karon Die Organisation „Pro Asyl“ hat erst im vergangenen Jahr die Aufnahme von Flüchtlingen aus dem Südsudan in Deutschland juristisch durchgesetzt. Wie das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem Urteil vom 29. Oktober 2025 entschied, sei die Bundesregierung dazu verpflichtet, einer südsudanesischen Frau und ihrer Familie die Einreise zu ermöglichen. Damit war entschieden, dass im Rahmen des Resettlement-Programms des Bundes besonders schutzbedürftige Personen aus Krisengebieten wie dem Südsudan nach Deutschland umsiedeln können. Ende 2025 landeten schließlich 143 Migranten in Leipzig, darunter Familien aus Somalia, der Demokratischen Republik Kongo, Äthiopien – und eben dem Südsudan. Das Urteil liegt NIUS vor. Und es zeigt: Die Asylindustrie setzt sich konsequent für das Recht auf Einreise von afrikanischen Migranten, darunter Südsudanesen, ein, denen sie Schutzbedürftigkeit attestiert. Der erfolgreiche Einsatz von „Pro Asyl“ für die Aufnahme von Migranten aus dem Südsudan im Rahmen des bundesweiten Resettlement-Programms ist vor dem Hintergrund des jüngsten Tötungsdelikts in Hamburg brisant, bei dem ein 25-jähriger Südsudanese eine 18-jährige Iranerin vor eine einfahrende U-Bahn schleuderte. Laut eines Augenzeugen soll der Mann alkoholisiert gewirkt haben und „Dich nehme ich mit“ geschrien haben. Der Südsudanese soll eine gültige Aufenthaltserlaubnis gehabt haben. Wie die Welt berichtet, war er im Rahmen „humanitärer Aufnahmeprogramme der Bundesländer“ Mitte 2024 eingereist. Der Täter von Hamburg kam also über ein ähnliches Programm nach Deutschland wie die Südsudanesen, für die „Pro Asyl“ geklagt hatte. Der Fall, der im Oktober 2025 vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden wurde, dreht sich um den Fall einer südsudanesischen Familie. Sie war vom UNHCR für das Resettlement-Programm vorgeschlagen worden, das seit 2012 in Kooperation mit dem Bundesinnenministerium (BMI) läuft. Im April 2024 hatte das BMI eine Aufnahmeanordnung erlassen, die bis zu 6350 Personen aus Ländern wie Ägypten, Jordanien, Kenia, Libanon und Pakistan umfasst, aber auch Flüchtlinge aus dem kriegsgeplagten Südsudan. Die Familie, in welcher eine Frau an einer neurologischen Erkrankung litt und pflegebedürftig war, soll ein Verfahren durchlaufen haben, das Gesundheitsprüfungen, Sicherheitschecks und ein kultureller Vorbereitungskurs vorsah. Am 1. Februar 2025 erließ das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen Aufnahmebescheid, der eine Zusage für sie und fünf Familienangehörige enthielt. Doch der geplante Flug von Nairobi nach Deutschland am 8. Mai 2025 wurde kurzfristig abgesagt, und die Familie wurde zurück ins Flüchtlingslager Kakuma in Kenia gebracht. „Pro Asyl“ unterstützte die Betroffenen und klagte vor dem Verwaltungsgericht Berlin, das zunächst ablehnte. Im Berufungsverfahren änderte das Oberverwaltungsgericht jedoch die Grundsatzentscheidung. Das Gericht sah in der Übermittlung eines Flugplans durch die Internationale Organisation für Migration (IOM) am 30. April 2025 und dem Transfer nach Nairobi eine konkludente Bekanntgabe der Aufnahmezusage, ohne einschränkende Bedingungen. „Die Aufnahmezusage ist der Antragstellerin nach den Gesamtumständen des durchgeführten Aufnahmeverfahrens in anderer Weise als durch Aushändigung des Bescheides ohne einschränkende Nebenbestimmungen bekannt gegeben worden“, heißt es in dem Grundsatzurteil. Weiter argumentieren die Richter, dass E-Mails des BAMF, organisatorischen Schritte wie der Gepäckanweisungen und der Verlust der Unterkunft in Kakuma einen verbindlichen Anspruch schufen. Flog die Bundesrepublik einen Mörder ein? Welche (angeblichen) Schutzgründe der 25-jährige Täter aus Hamburg mitbrachte, die seine Einreise ermöglichten, ist unklar. Humanitäre Aufnahmeprogramme der Bundesländer sind zwar nicht identisch mit dem bundesweiten Resettlement-Programm, weisen jedoch erhebliche Ähnlichkeiten auf. Beide beziehen sich dem Aufenthaltsgesetz (§§ 22 und 23), also Einzelnormen, wonach Ausländern aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann. Während das Resettlement-Programm ein kontinuierliches, vom Bund in Kooperation mit Der Täter von Hamburg kam also über ein ähnliches Programm nach Deutschland wie die Südsudanesen, für die „Pro Asyl“ geklagt hatte. Der Fall, der im Oktober 2025 vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden wurde, dreht sich um den Fall einer südsudanesischen Familie. Sie war vom UNHCR für das Resettlement-Programm vorgeschlagen worden, das seit 2012 in Kooperation mit dem Bundesinnenministerium (BMI) läuft. Im April 2024 hatte das BMI eine Aufnahmeanordnung erlassen, die bis zu 6350 Personen aus Ländern wie Ägypten, Jordanien, Kenia, Libanon und Pakistan umfasst, aber auch Flüchtlinge aus dem kriegsgeplagten Südsudan. Die Familie, in welcher eine Frau an einer neurologischen Erkrankung litt und pflegebedürftig war, soll ein Verfahren durchlaufen haben, das Gesundheitsprüfungen, Sicherheitschecks und ein kultureller Vorbereitungskurs vorsah. Am 1. Februar 2025 erließ das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen Aufnahmebescheid, der eine Zusage für sie und fünf Familienangehörige enthielt. Doch der geplante Flug von Nairobi nach Deutschland am 8. Mai 2025 wurde kurzfristig abgesagt, und die Familie wurde zurück ins Flüchtlingslager Kakuma in Kenia gebracht. „Pro Asyl“ unterstützte die Betroffenen und klagte vor dem Verwaltungsgericht Berlin, das zunächst ablehnte. Im Berufungsverfahren änderte das Oberverwaltungsgericht jedoch die Grundsatzentscheidung. Das Gericht sah in der Übermittlung eines Flugplans durch die Internationale Organisation für Migration (IOM) am 30. April 2025 und dem Transfer nach Nairobi eine konkludente Bekanntgabe der Aufnahmezusage, ohne einschränkende Bedingungen dem UNHCR gesteuertes Verfahren ist, das besonders vulnerable Flüchtlinge dauerhaft umsiedelt und einen Flüchtlingsstatus oder subsidiären Schutz gewährt, sind die Landesprogramme oft einmalig und erfordern das Einvernehmen des Bundesinnenministeriums auf spezifische Gruppen ab. https://nius.de/gesellschaft/news/de...-gericht-durch

    • joker
      Feb. 04, 2026., 17:00 •

      Ilhan Omar Ehepaar Betrugs System für Milliarden Deutschland identisch: Fake Migranten. Fake Schulen

    • sibilla
      Feb. 07, 2026., 10:52 •

      abgeschoben nach Somalia

  • Insider
    Feb. 01, 2026., 12:08 •

    Fake Migranten, sind gut für den Profit der Kriminellen Asyl Industrie Abertausende Asylwerber in Deutschland unauffindbar „untergetaucht“ VonELA Feb. 1, 2026 #abertausende Asylwerber, #unauffindbar, #untergetaucht Bild: Adobe Was in Deutschland offenbar bittere Realität zu sein scheint, wäre in den meisten Ländern dieser Welt simpel undenkbar. Tausende Asylbewerber, darunter viele Kriminelle, sind aus ihren Unterkünften verschwunden, die Behörden allerdings sind ahnungslos was den Aufenthalt dieser Personen betrifft. Tausende Asylanten „tauchen einfach ab“ Nach Rheinland-Pfalz melden nun auch weitere Bundesländer, dass sie hunderte Asylbewerber in ihren Erstaufnahme-Einrichtungen vermissen würden, da sich die Migranten offenbar unabgemeldet entfernt hatten, wie auch anonymousnews berichtet hatte. Auf Nachfrage teilte das hessische Integrationsministerium dazu mit, dass ebendort in den vergangenen 18 Monaten insgesamt 1.763 Personen aus den Asylbewerber-Heimen verschwunden und mit „Aufenthalt unbekannt“ im System registriert worden wären. Zwischen dem 1. Juli 2024 und dem 31. Dezember 2025 hatte Hessen insgesamt 21.412 Asylbewerber in seine Erstaufnahme-Einrichtungen übernommen. Das bedeutet, dass mehr als acht Prozent der Migranten ohne Abmeldung „verschwunden“ sind, also als „abgängig“ gelten. Laut Gesetz sind Asylbewerber allerdings verpflichtet, in eben der Erstaufnahmeeinrichtung wohnen zu bleiben, der sie zugewiesen worden waren. Eingesperrt sind sie dort allerdings nicht. Die Zahl zeigt somit, dass das Problem in Hessen ähnlich groß ist wie im Nachbarland Rheinland-Pfalz. Dort war in der vergangenen Woche bekannt geworden, dass seit Juli 2024 insgesamt 923 Menschen aus den dortigen Einrichtungen verschwunden waren. Das entspricht einer Quote von 9,1 Prozent, gemessen an der Zahl der Asylbewerber, die im selben Zeitraum aufgenommen worden waren. Viele Länder diesbezüglich „ahnungslos“ Die Landesregierung in Mainz beispielsweise hatte erst über das Ausmaß des Problems informiert, nachdem ein Sicherheitsmitarbeiter einer Asylunterkunft in Bitburg Landtagsabgeordnete darauf hingewiesen hatte, dass dort Migranten einfach verschwunden seien. Da der Mitarbeiter dabei allerdings gegen Datenschutzbestimmungen verstoßen haben soll, er gab unter anderem konkrete Namen preis, wurde er freilich entlassen. Mittlerweile teilte die niedersächsische Landesregierung auf Anfrage mit, dass dort zwischen dem 15. Juli 2025 und dem 15. Januar 2026 insgesamt 823 Personen „mit Fortzug nach unbekannt gemeldet“ worden seien. Das Brandenburger Innenministerium gab an, seit 2020 seien insgesamt 1.401 Personen „unbekannt verzogen“. Davon seien noch 992 Personen zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben worden. Thüringen meldete auf Nachfrage, 2025 seien „etwa 100 Personen als abwesend erfasst“ worden. Das Berliner Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten sprach dagegen, wenig überraschend, nur von „Einzelfällen“, die bekannt seien. Aus Sachsen hieß es wiederum, dass die Zahl statistisch nicht erhoben werde. Auch das bayerische Innenministerium teilte mit, dass es keine entsprechenden Zahlen erheben würde. Unterm Strich geht die Zahl der „Abgängigen“ bundesweit in die Tausende. Dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) ist allerdings auch keine Gesamtzahl bekannt, wie es mitteilt hatte. Oftmals keine Meldung an Polizei Von Bundesland zu Bundesland gehen die Behörden offenbar unterschiedlich damit um, wenn Asylbewerber abtauchen. So führte das hessische Integrationsministerium aus, dass zwar keine automatische Meldung an die Polizei erfolge, allerdings würden Sozialleistungen für den notwendigen persönlichen Bedarf unmittelbar eingestellt. In Brandenburg werden untergetauchte Asylbewerber dagegen über das Landeskriminalamt auch zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Das Bamf gibt überdies an, dass Asylverfahren eingestellt würden, wenn vom „Nichtbetreiben“ des Verfahrens ausgegangen werden müsse. Das sei etwa der Fall, wenn der Ausländer einer Aufforderung zur Anhörung nicht nachkommen oder gegen die räumliche Beschränkung ihrer Aufenthaltsgestattung verstoßen haben. Besonders brisant ist allerdings, dass sich unter den Abgetauchten selbstredend auch vormalige Straftäter befinden. So waren von den 31 Bewohnern, die etwa in Bitburg verschwunden waren, laut Innenministerium sieben davon polizeibekannt. Gesamtzahlen für die Bundesländer liegen allerdings und ebenfalls wenig überraschend nicht vor. Auf Nachfrage machten die Ministerien zum Anteil der Vorbestraften unter allen „Abgängigen“ freilich keinerlei Angaben. „Verantwortliche“ CDU übt sich in „Schein-Kritik“ https://www.unser-mitteleuropa.com/187610

    • Sheharazade
      Feb. 01, 2026., 16:49 •

      Berlin: Zunehmender Antisemitismus, Staatsgeld für radikales Gemeindezentrum und „neue Deutsche“

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