Das ist nur eine „Kleine“ Klage, gegen das Innenministerium, aber die Grosse Klage kommt noch, wo Faeser ebenso illegal festlegt, die Klage muss am Verwaltungsgericht in Leipzig geführt werden, wo man gekaufte SPD, Grüne Mafia Richter eingesetzt hat. Diese grosse Klage, wird der Bekannte Medien Anwalt: Joachim Steinhöfel mit-führen, der über Verfahren rund um Medien bereits vor dem Bundesverfassungsgericht führte. Nancy Faeser ist Anwältin, arbeitete bei der grossen US Kanzlei: wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Clifford Chance in Frankfurt am Main. aber nicht als Anwältin, sondern als Gacker Politik Huhn. Hier rennt Faeser wohl vor einem Huhn davon

Jetzt sind die Ersten Anklagen, von durchaus versierten Anwalten eingereicht


Streitwert: die Abo Kosten: 40,80 €
, weil man Rechtswidrig, die Kapital Elsässer, zu Vereinen erklärte. Sowas konnten sich nur Kriminelle Juristen, oder Politiker ausdenken

Rechtsanwalt Gordon Pankalla ist Gründer der Kanzlei und Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Bereichen des Zivil-, Arbeits- und Strafrechts. Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln und der Universität Bonn. Mitarbeiter bei den Verlagen Gruner + Jahr (Capital.de), Axel Springer (Idealo.de), sowie der DuMont Mediengruppe (Express.de).

Missbrauch des Vereinsrechts? Amtshaftungsklage gegen Nancy Faeser
19 Juli 2024 20:50 Uhr

Der Kölner Rechtsanwalt Gordon Pankalla erhebt Amtshaftungsklage gegen Nancy Faeser. Er habe Anspruch auf Erstattung seiner Compact-Abokosten, weil das Compact-Verbot der Innenministerin rechtswidrig sei. Faeser missbrauche ihr Ministeramt und das Vereinsrecht für eine Zensur der freien Presse.
Missbrauch des Vereinsrechts? Amtshaftungsklage gegen Nancy Faeser

Von Felicitas Rabe

Der Kölner Rechtsanwalt Gordon Pankalla reichte am Donnerstag eine Amtshaftungsklage gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten von der Innenministerin Nancy Faeser, beim Landgericht Köln ein. In der Klageschrift beantragt er, dass der Staat ihm die bereits bezahlten Abogebühren für sein Jahresabonnement des Compact-Magazins erstatten soll. In der Begründung führt er aus, warum er und womöglich rund 40.000 weitere Abonnenten ein Recht auf Rückerstattung der Abokosten durch den Staat oder sogar durch Frau Faeser persönlich haben sollten.

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Ein Verein, den es rechtlich nicht gibt, kann nicht verboten werden

Hinsichtlich seiner rechtlichen Bewertung habe Pankalla deshalb einen Schadensersatzanspruch nach § 839 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in Verbindung mit Artikel 34 Grundgesetz. Denn der Staat, in Person von Nancy Faeser, habe schuldhaft seine Amtspflicht verletzt. Zur Amtspflicht gehöre, dass die Innenministerin Faeser innerhalb der gültigen Gesetze handeln müsse. Das stellt der Kölner Anwalt in seiner Klageschrift infrage.

Auf der Webseite des Innenministeriums informierte die Ministerin über das Verbot: „Ich habe heute das rechtsextremistische ‚COMPACT-Magazin‘ verboten.“

Zunächst schildert der Anwalt den Sachverhalt, wonach die Compact-Redaktion im Januar 2024 über ein Verkaufsverbot ihrer Zeitschrift an Kiosken und in Bahnhöfen informiert habe. Pankalla sei daraufhin dem Aufruf des Chefredakteurs Jürgen Elsässer nachgekommen, welcher in Internetvideos darum bat, das Compact-Magazin zu abonnieren, weil es durch das Verkaufsverbot existenziell gefährdet sei. Der Kölner Jurist empfand das Verbot als Ungerechtigkeit, erklärte er in der Klageschrift weiter.

https://rtnewsde.com/inland/212932-a