Bilderberger, die Ratte: Javier Solana spricht Klartext und die Klaus Schwab, (WEF) Mafia und der Trottel Club, des Heiko Maas

Der Vollidioten Verein des Auswärtigem Amtes, mit Heiko Maas, ist schon einmalig in Welt, was dort für Super Idioten einen Job haben

Blöd und korrupt regiert Deutschland

Merkel und Maas: Verantwortungs-Ping-Pong oder Stell Dir vor es ist Krieg und alle tauchen ab

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Hauptverantwortlich: Das Auswärtige Amt

Grundsätzlich liegt die Zuständigkeit für deutsche Staatsbürger im Ausland laut Gesetz über den Auswärtigen Dienst (GAD) von 1990 beim Auswärtigen Amt. Mit Ausnahme jener Soldaten, die im Auftrag des Bundestags am Hindukusch stationiert waren und unmittelbar dem Bundesministerium der Verteidigung unterstehen, war und ist insofern für alle deutschen Staatsbürger, gleich ob sie dort für eine NGO oder beispielsweise als Journalisten tätig waren, die deutsche Botschaft zuständig.

https://www.tichyseinblick.de/kolumnen/spahns-spitzwege/merkel-und-maas-und-kramp-karrenbauer-und-afghanistan/

J. Solana, spricht klar über die Weltherrschaft

Corona-Ausschuss: „Ein meisterhafter Kriegszug“ – Teil 1

Die 55. Sitzung der Stiftung Corona-Ausschuss behandelte politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Hintergründe und Zusammenhänge der Corona-Krise. Darüber hinaus kamen medizinische und juristische Aspekte bei möglichen Nebenwirkungen der neuartigen „Corona-Schutzimpfungen“ zur Sprache.
Corona-Ausschuss: "Ein meisterhafter Kriegszug" – Teil 1© imago stock&people

Vorbemerkung: RT DE dokumentiert in einer eigenen Serie mit Artikeln und Podcasts die Arbeit der Stiftung Corona-Ausschuss. Die Berichterstattung zu den Anhörungen des Ausschusses erfolgt thematisch und nicht chronologisch. Sie gibt den öffentlich behandelten Erkenntnisstand der Ausschussarbeit zum Zeitpunkt der Anhörungen wieder und bleibt durch das Geschehen an sich tagesaktuell – mit Blick auf die weiteren Entwicklungen sowie hinsichtlich einer Aufarbeitung der bisherigen Ereignisse.

Am 4. Juni 2021 setzten die Juristen der Stiftung Corona-Ausschuss ihre Untersuchungen für eine umfassende öffentliche und rechtliche Bewertung der Corona-Maßnahmen mit ihrer 55. Sitzung in Berlin fort.

Auf der Tagesordnung der mehrstündigen Anhörung mit dem Titel „Investigationen“ standen neben den Einflüssen international tätiger Interessengruppen auf Politik, Wirtschaft und Gesellschaft im Zusammenhang mit der Corona-Krise und ihren Entwicklungen auch mögliche Folgeschäden nach sogenannten Corona-Schutzimpfungen sowie diesbezügliche medizinische und rechtliche Gesichtspunkte.

Zum Wirken des Bilderberg-Clubs und mit ihm verbundener globaler Netzwerke im Allgemeinen sowie darüber hinaus in der Corona-Krise berichtete die spanische Journalistin und Buchautorin Dr. Cristina Martín Jiménez (Teil I). Der schwedische Experte für Technologie und sozialen Wandel Dr. Jacob Nordangård ergänzte hierzu Informationen über weitere international einflussreiche Nichtregierungsorganisationen, bevor der Lungenarzt und Epidemiologe Dr. Wolfgang Wodarg über thrombotische Prozesse im Zusammenhang mit „Corona-Impfungen“ sowie deren medizinische Erfassung sprach und der Rechtsanwalt Elmar Becker eine Initiative zur rechtsmedizinischen Untersuchung von Todesfällen nach Corona-Impfungen vorstellte (Teil II).

Wodarg war maßgeblich an der Aufklärung der „Schweinegrippe-Pandemie“ von 2009 beteiligt und kritisiert heute den Umgang mit der Corona-Krise. Dazu berichtete er selbst ausführlich als Experte in der ersten Ausschusssitzung. Gegen Anschuldigungen, er verbreite falsche und unwahre Informationen speziell zum Einsatz der sogenannten PCR-Tests für die Erfassung von Corona-Befunden, hat Wodarg Ende November 2020 Klage „wegen Unterlassung, Widerruf und Schadensersatz“ beim Landgericht Berlin erhoben.

Vor der Anhörung knüpfte einer der Juristen des Ausschusses an die vorhergehende Sitzung an und empfahl erneut die Dokumentationen „How Big Oil Conquered the World“ sowie „Why Big Oil Conquered the World“ des Investigativjournalisten James Corbett zu den Verbindungen zwischen der Ölindustrie einerseits und der modernen Medizin und Pharmaindustrie andererseits. Darüber hinaus und unmittelbar passend zum Schwerpunkt dieser Anhörung verwies er auf den im Magazin Multipolar erschienenen Artikel „Internationaler Pandemievertrag: Ein globaler Automatismus wird installiert„, der das Zusammenspiel gewisser Staaten und global agierender Organisationen vor dem Hintergrund der „Corona-Krise“ behandelt und die Erkenntnisse aus den genannten Dokumentationen sowie aus den eigenen bisherigen Untersuchungen bestätigt:

„Nämlich erstens, Rockefeller, Gates und Co., darunter auch Teile der katholischen, jesuitischen Kirche kontrollieren die weltweite Politik – fast, nicht ganz, da sind einige Länder, die nicht mitmachen – über die von ihnen gesteuerten Pharma-, Tech- und Finanzkonzerne sowie ihre Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und Wohltätigkeitsorganisationen. Und dazu gehören auch solche Organisationen wie der World Wildlife Fund For Nature (WWF) (…), auch der ist von den Mitgliedern dieser Gesellschaften, wie Bilderberg, die eine davon ist, gegründet worden. (…) Und zweitens, diese Organisationen benutzen Gesundheit, Health Care, als Brechstange zur Installation einer Weltregierung, voraussichtlich der Vereinten Nationen (UNO), denn dazu hat ja der Papst im Oktober des vergangenen Jahres in [der] Enzyklika namens ‚Fratelli tutti‚ aufgerufen. Wir sollten uns alle (…) der Weltregierung der UNO unterwerfen.

https://de.rt.com/gesellschaft/121208-corona-ausschuss-ein-meisterhafter-kriegszug-teil-1/

de.rt.com/gesellschaft/121208-corona-ausschuss-ein-meisterhafter-kriegszug-teil-1/

“Die WEF-Agenda ist an Bösartigkeit kaum zu übertreffen”

Zitat von Ernst Wolff

Die Antwort auf beide Fragen ist eindeutig. Der größte Profiteur der aktuellen Krise und der wichtigste Drahtzieher hinter den Kulissen ist der digital-finanzielle Komplex. Also eine Art Interessensgemeinschaft, an deren Spitze die Kosten IT Unternehmen und die größten Vermögensverwaltungen in unserer Zeit stehen. Zu den größten IT-Unternehmungen zählen: Apple, die Googlemutter Alphabet, Amazon, Microsoft, und Facebook. Der Börsenwert allein dieser fünf Unternehmen beträgt zur Zeit unfassbare 9,1 Billionen US-Dollar. Nur zum Vergleich: Das Bruttoinlandsprodukt Deutschlands Frankreichs und Italiens zusammengenommen berträgt 8,6 Millionen Dollar.

Zu diesen digitalen Unternehmen kommen auch noch die großen Vermögensverwalter, nämlich Blackrock, Vanguard, State Street, und Fidelity. Sie alle sind maßgeblich an sämtlichen IT Unternehmen beteiligt. Und nicht nur das. Allein diese vier verwalten zurzeit insgesamt 22,6 Billionen Dollar. Noch mal zum Vergleich: Das Bruttoinlandsprodukt aller 28 Staaten der Europäischen Union betrug im vergangenen Jahr 15,7 Billionen Dollar. Aber es ist nicht nur die ungeheure Finanzkraft dieser Unternehmen, die den digital-finanziellen Komplex so mächtig macht

https://michael-mannheimer.net/2021/08/26/weltklasse-analyse-eines-deutschen-oekonoms-zum-great-reset-die-geplante-horror-zukunft-der-menschheit-

 

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KOMMENTAR(E) (3)

  • Gjoka
    Aug 29, 2021., 20:22 •

    Die NZZ spricht wieder einmal Klartext: Afghanistan war Merkels Krieg – und sie hat ihn verloren. Der Afghanistan-Einsatz des Westens dauerte zwanzig Jahre, sechzehn davon regierte Angela Merkel. In dieser Zeit amtierten vier amerikanische Präsidenten und vier deutsche Verteidigungsminister. Sie kamen und gingen, nur die Kanzlerin blieb. Afghanistan war Merkels Krieg. Man kann allerdings nicht behaupten, dass sie sich je dafür interessiert hätte. https://www.nzz.ch/meinung/der-andere-blick/afghanistan-abzug-es-war-merkels-krieg-sie-hat-ihn-verloren-ld.1642294 Es ist unglaublich, was diese Frau zu Lasten von Europa alles angerichtet hat.

  • navy
    Sep 17, 2021., 17:44 •

    NZZ Doku, wie hoch kriminell, unfähig, die Rot- Grünen auch in Rheinland Pfalz sind Plötzlich wird Alles zugebaut, die kleinen Talsperren vernichtet, das die Fische frei marschieren können. Hier alle DAten, über Hochwasser usw.. ......................... 1952, 23. Dezember, Bodendorf: »Die starken Regenfälle der letzten Tage bringen an Rhein und seinen Nebenflüssen Hochwasser«. 1953,22. Februar: »Frühlingswetter und 15° C bringt Schneeschmelze in der Eifel und Hochwasser der Ahr«. 1955,24. März: »Durch den ständig sich wiederholenden Schneefall und folgende Schneeschmelze hat die Ahr Hochwasser. Neuer Sportplatz und Straße bis Haus Lenz überschwemmt«. 1961,1. Februar: »Infolge der Schneeschmelze führt die Ahr enormes Hochwasser, das die Keller am Ahrweg aus dem angeschwollenen Mühlenteich mit Grundwasser füllte und den Sportplatz sowie die Straße bis zum Cafe Lenz für 2 Tage überflutete«. 1961,3. Juni: »Der enorme Regen in den letzten Tagen hat für Rhein und Ahr Hochwasser gebracht. Der Sportplatz steht wiederum unter Wasser und ebenso die Bäderstraße bis zum Haus Wirte-Koch. Die Anwohner vom Goldguldenweg und dem mittleren Teil der Bäderstraße haben Grundwasser im Keller stehen«. 1962,1. April: »Die Regenfälle der letzten Tage und die Schneeschmelze bringen an Rhein, Mosel, Nahe und Ahr erneut Hochwasser«. (Alle Zitate aus der Bodendorfer Schulchronik, die bis zum 2. Mai 1962 geführt wurde)20). Weitere Ahrhochwässer: 6.12.1965 Ahrmündungsgebiet durch Tauwetter und Rückstau des hochgehenden Rheins; 23/24.2.1970 gesamtes Ahrgebiet durch Schneeschmelze und anhaltende Niederschläge; 16. August 1972: Hochwasser durch starke Sommergewitter in Rhein- und Ahreifel, besonders betroffen ist die Untere Ahr; 25/26.11. 1972 Hochwasser durch Schneeschmelze; 7. - 9. Juli 1975 durch starke Regenfälle verheerendes Hochwasser der Ahr, besonders betroffen der Raum Adenau; 12. -15. Juli 1980 Ahrhochwässer durch anhaltende Niederschläge in der Hocheifel. Während für den Rhein schon Hochwässer aus römischer Zeit und vor 1000 belegt sind25), beginnen die bisher bekannten Hinweise für die Ahr erst im 14. Jahrhundert. Anfangs in weiten Zeitsprüngen, werden die Überlieferungen dichter, je kürzer die Zeitspanne zur Gegenwart wird, dabei fällt die überlieferungslose Zeit während des 30jährigen Krieges auf. Insgesamt sind in der Aufzählung 75 Hochwässer der Ahr und ihrer Nebenbäche erfaßt. Davon waren 31 in einem Sommerhalbjahr (Mai - Oktober), 33 in einem Winterhalbjahr (November April), für 11 fehlen dazu nähere Angaben. Das Charakteristikum der sommerlichen Hochwässer der Ahr ist ihr schnelles Ansteigen mit großer Strömungsgeschwindigkeit und ein schneller Rückgang. Winterhochwässer dagegen schwellen langsam an, haben zumeist eine Vorphase mit hohem Wasserstand und eine längere Dauer, um allmählich wieder auf mittleres Mittelwasser zu fallen. Die plötzlichen Sommerhochwässer lehren selbst die wasserliebenden Camper das Fürchten: Hochwasser vom 11. August 1981 Fotos u. Repros: Görtz Nimmt man als Kriterien für schwere Hochwässer weggerissene Brücken, zerstörte Gebäude und ertrunkene Menschen, ab dem 19. Jhdt. auch Wasserstandsmarken und Pegelstände, so kann man 9 Hochwässer besonders herausstellen. Hiervon sind wiederum 5 Sommerhochwässer (1601, 1804, 1818, 1848, 1910) und 4 Winterhochwässer (1687, 1739, 1795, 1880). Herausragende Katastrophenhochwässer sind aufgrund der überlieferten Schäden die von 1601, 1804 und 1910, allesamt durch Gewitter ausgelöste Sommerhochwässer. Nahezu immer sind der Trierbach und der Adenauerbach die Hauptabflußsysteme der die Hochwässer auslösenden Niederschläge. Während über die Ufer gehende Hochwässer immer unerwünscht waren, wurden »normale« Hochwässer früher aber auch wirtschaftlich genutzt und mit ihnen Bäume die Ahr hinuntergeflößt. So wird für 1701 berichtet, daß ein Kaufmann ohne herrschaftliche Erlaubnis versuchte »etliche 1 000 Eichenbäume die Ahr hinunterzuschwemmen«. Mit Hilfe der Schützen hat dies der Bodendorfer Bote Jost gestoppt, bis die erforderliche Gebühr bezahlt war. 1784 kann dies von dem landskronischen Beamten zu Bodendorf jedoch nicht verhindert werden, da die Adenauer Holzhändler die Erlaubnis von Kurköln und Kurpfalz besaßen1 m). Schon früh beginnen Versuche die Ahr zu regulieren und die Schäden der Hochwässer zu mindern. So wird z. B. 1790 für Wadenheim, Hemmessen und Beul gefordert, daß die Ahr »in ihren Ufern eingeschränkt« werde. Ab 1791 wird dann mit »Wasserbauten« und »Ahrkrippenbauten« begonnen1 k). Die Regulierung der Ahr in ihrer heutigen Form beginnt jedoch ab 1880 und wird im wesentlichen vor dem 1. Weltkrieg vollendet. In der Folgezeit werden für Abflußmessungen und Hochwasserwarnungen auch Pegel eingerichtet. Pegel befinden sich heute in Niederehe, Kirmutscheid, Müsch und Reimerzhoven26); letzterer ist ein Pegel l. Ordnung. Während der Pegel Müsch vermutlich nach dem Ahrhochwasser von 1910 eingerichtet wurde, erfolgte die Installierung der anderen Stationen nach dem Hochwasser von 1920. Vergleicht man zum Abschluß auf Karten die heutige Tallandschaft der Ahr mit der von früher, so,kann man erhebliche Veränderungen durch die Flußregulierung und Uferverbauung erkennen. Die Tranchotkarten (Blätter 111 Ahrweiler, 112 Remagen, 119 Kreuzberg, 120 Kesseling), aufgenommen zwischen 1808 und 1810, zeigen das Bild eines frei in seinem Tal pendelnden, unverbauten Flusses. Vor allem im unteren Ahr-tal löst sich der Strom auf und fließt in zahlreiche Rinnen in einem breiten Hochwasserbett durchsetzt von Inseln und eingesäumt von Sand- und Kiesflächen zum Rhein. Die französischen Ingenieurgeographen haben hier das Ahrtal so kartiert, wie es das Hochwasser von 1804 hinterlassen hatte. Diese Tranchotkarten zeigen im Vergleich mit dem heutigen Bild der Tallandschaft sehr deutlich: Die Siedlungen mieden den Hochwasserbereich oder hielten Abstand von der Hauptstromrinne, wodurch normalen Hochwässern der schnelle und ungehinderte Abfluß ermöglicht wurde. https://www.kreis-ahrweiler.de/kvar/...hjb1983.25.htm Die sogenannten Grünen Experten dort: Super Deppen, die nicht einmal bis 3 zählen können. Diese Deppin, war am 2020 dort auch noch Umwelt Ministerin. Super Qualifikation, für Ultra Dumm. Keinen Beruf gelernt, blöd Studium Anne Spiegel Anschließend studierte sie bis 2007 Politik, Philosophie und Psychologie an der TU Darmstadt,

    • pixelschubser
      Dez 20, 2021., 20:56 •

      Great Reset, ist die Triebfeder für den Corona Betrug, wie Briefe an die Niederländische Regierung beweisen In den Niederlanden wurde Dokumente und Emails veröffentlicht, wonach die Staatsspitze ganz direkt mit Klaus Schwab zusammen arbeitet, um den "Great Reset" voranzutreiben. https://twitter.com/search?q=%23landverraad https://twitter.com/MiraMoerma/statu...89252686053379

      Jens Spahn und Christian Drosten am 7. Februar 2020 in einem Labor der Charite | Bild: picture alliance / photothek | Xander Heinl

      Abrechnungsdaten der Krankenkassen: Nur jeder zweite „Corona-Patient“ wegen Corona-Verdacht im Krankenhaus

      Nur rund die Hälfte aller hospitalisierten COVID-19-Fälle des vergangenen Winters wurde mit akuten Atemwegserkrankungen ins Krankenhaus aufgenommen – alle anderen „Corona-Patienten“ hingegen wegen ganz anderer Krankheitsbilder. Mit viel Geduld und Aufwand ist es Multipolar gelungen, die Abrechnungsdaten der Krankenhäuser für die Jahre 2019, 2020 und die ersten fünf Monate des Jahres 2021 sicherzustellen. Diese fördern erstaunliche Erkenntnisse zutage.
      KARSTEN MONTAG, 30. Oktober 2021, 0 Kommentare, PDFAus den Abrechnungsdaten der Krankenhäuser mit den Krankenkassen, welche das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) bereitstellt, geht hervor, dass der Anteil der COVID-19-Fälle mit akuten Atemwegserkrankungen an allen stationär aufgenommen COVID-19-Fällen im Winter 2020/21 zum Teil nur bei etwas mehr als der Hälfte lag und die übrigen sogenannten COVID-19-Fälle aufgrund vollkommen anderer Krankheitsbilder wie etwa Herzinfarkt, Harnwegsinfektionen oder Beinbruch in die Klinik kamen. Die InEK-Abrechnungsdaten zeigen eindeutig, welche COVID-19-Fälle primär aufgrund der Symptome einer SARS-CoV-2-Infektion behandelt wurden und bei welchen Fällen eine COVID-19-Erkrankung nur eine Nebendiagnose darstellt. Die Abrechnungsdaten fördern noch weitere brisante Erkenntnisse zutage: So stieg im Vergleich zu 2019 die Zahl der intensivmedizinisch behandelten Fälle abseits von akuten Atemwegserkrankungen – insbesondere Schlaganfälle, Krebserkrankungen und Herzinfarkte – nach dem ersten Lockdown ungewöhnlich stark an. Dies deutet auf die Folgen verschobener Behandlungen und verzögerter Vorsorgeuntersuchungen wegen des ersten Lockdowns hin. Zudem zeigen die Zahlen, dass sämtliche Lockdowns jeweils zu Zeitpunkten in Kraft traten, als die Krankenhausbelegung in Deutschland deutlich unter derjenigen des Jahres 2019 lag. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wusste bereits im August 2020 durch Abrechnungsdaten der Krankenkassen, dass der erste Lockdown zu einer extremen Unterauslastung der Krankenhäuser geführt hatte. Trotzdem nutze die Bundesregierung im Winter 2020/21 das Mittel erneut. Auch dieser zweite Lockdown führte zu einer deutlichen Unterauslastung der Krankenhäuser. Aber der Reihe nach.

      September 2020: Spahn und Lauterbach schließen neuen Lockdown aus

      Am 2. September 2020, schloss Spahn einen zweiten Lockdown in einem Gespräch mit der Bild-Zeitung aus. Er äußerte auch, dass der Lockdown im Frühjahr 2020 nicht so drastisch hätte ausfallen müssen. Auch Karl Lauterbach hielt in einem Interview vom 24. September 2020 „die Wahrscheinlichkeit, noch einmal so einen Lockdown wie vor ein paar Monaten zu erleben, (...) für gleich null“. Über welche Informationen verfügten Spahn und Lauterbach im September 2020, die sie zu derartigen Aussagen führten? Aussagen, die sich bald darauf als falsch herausstellten, als Bundeskanzlerin Merkel gemeinsam mit den Ministerpräsidenten der Länder zunächst einen Teil-Lockdown ab dem 2. November sowie einen „harten“ Lockdown ab dem 16. Dezember 2020, diesmal sogar mit regionalen nächtlichen Ausgangssperren, beschlossen.

      Expertenbeirat überprüft seit April 2020 Corona-Sonderbelastungen

      Gemäß Paragraf 24 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG), welches unter anderem die Ausgleichszahlungen an Krankenhäuser aufgrund von Corona-Sonderbelastungen regelt, hatte das Gesundheitsministerium einen Beirat von Vertretern aus Fachkreisen einberufen, der seit April 2020 die Auswirkungen der Sonderregelungen für die Krankenhäuser aufgrund von COVID-19 überprüft. Grundlage der Arbeit des Beirates sind Abrechnungsdaten der Krankenhäuser mit den Krankenkassen, welche das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) bereitstellt. Um kurzfristige Auswertungen des Beirats zu ermöglichen, wurden die Krankenhäuser mit Artikel 3 des Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite im Mai 2020 vom Gesetzgeber verpflichtet, neben den bisherigen einmaligen Datenabzügen jeweils am 31. März für das Vorjahr dem InEK zusätzlich zeitnah unterjährige Datenlieferungen zur Verfügung zu stellen, und zwar
      • bis zum 15. Juni 2020 für Patientinnen und Patienten, die zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 31. Mai 2020 nach voll- oder teilstationärer Behandlung aus dem Krankenhaus entlassen worden sind, und
      • bis zum 15. Oktober 2020 für Patientinnen und Patienten, die zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 30. September 2020 nach voll- oder teilstationärer Behandlung aus dem Krankenhaus entlassen worden sind.
      Im Rahmen weiterer Novellen des Krankenhausentgeltgesetzes wurde Paragraf 21, Absatz 3b mittlerweile derart angepasst, dass die unterjährigen Daten zukünftig jedes Jahr bis jeweils 15. Juni und 15. Oktober sowie bis 15. Januar für das gesamte vorangegangene Jahr von den Krankenhäusern an das InEK zu liefern sind.

      Erster Lockdown: Patientenschwund, Milliardenkosten und kaum Covid-Fälle

      In einer Beiratssitzung Ende August 2020 wurde der kurz zuvor fertiggestellte Bericht „Analysen zum Leistungsgeschehen, zur Erlössituation von Krankenhäusern und zu betroffenen Patienten und ihrer Versorgung in der Corona-Krise“ auf Basis der ersten unterjährigen Datenlieferung für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Mai 2020 vorgestellt. Darin kommen die beiden Verfasser und Beiratsmitglieder Prof. Dr. Boris Augurzky vom Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) und Prof. Dr. med. Reinhard Busse von der Technischen Universität Berlin unter anderem zu folgenden Schlussfolgerungen:
      • Die durchschnittliche Anzahl der Patienten in den Krankenhäusern ist mit Beginn der zwölften Kalenderwoche im Vergleich zum Vorjahr stark zurückgegangen, in der 15. Kalenderwoche gar um 42 Prozent
      • Die durchschnittliche Anzahl der Patienten auch auf den Intensivstationen ist ab der zwölften Kalenderwoche um bis zu 20 Prozent zurückgegangen
      • Die COVID-19-Patienten ab der zwölften Kalenderwoche benötigten nur 1,7 Prozent der Krankenhausbettenkapazität
      • Die COVID-19-Fälle im Zeitraum Januar bis Mai 2020 bedurften im Schnitt nur 4 Prozent der intensivmedizinischen Kapazitäten
      • Die Krankenhäuser hatten im Zeitraum Januar bis Mai 2020 aufgrund der im Krankenhausfinanzierungsgesetz festgelegten Freihaltepauschalen trotz des hohen Rückgangs von Patienten im Schnitt nur eine Erlösminderung von 0,4 Prozent zu verzeichnen
      • Die Freihaltepauschalen verursachten Kosten von 4,7 Milliarden Euro allein für die ersten drei Monate der Coronakrise
      Der erhebliche Rückgang der Anzahl der Patienten sei nur zu einem geringen Teil auf die Verschiebung von geplanten unkritischen Operationen zurückzuführen und erfolgte für den Expertenbeirat hinsichtlich anderer Krankheitsbilder in diesem Ausmaß unerwartet. Aufgrund der sehr geringen Belastung der Krankenhäuser durch COVID-19-Patienten wurde im Protokoll der Beiratssitzung festgehalten, dass „eine flächendeckende Freihaltung von Bettenkapazitäten wie auch der Aufbau von Kapazitäten für die intensivmedizinische Behandlung“ sowie „eine Verlängerung der finanziellen Hilfen nach Paragraf 21 KHG (Freihaltepauschalen und Pauschale für zusätzliche Intensivbetten) für die Krankenhäuser über den 30. September 2020 hinaus in der aktuellen Form“ nicht mehr erforderlich sei.

      Weitere Lockdowns wider besseren Wissens

      Auf Anfrage von Multipolar bestätigte Professor Busse, dass er auf Bitten von Spahn im Expertenbeirat tätig ist und Auswertungen der Sonderbelastungen durch das Coronavirus erstellt. Seit spätestens Ende August 2020 wusste die Bundesregierung also nicht nur, dass COVID-19 keine Gefahr für das deutsche Gesundheitssystem darstellt, sondern auch, dass die Freihaltung von Kapazitäten in den Krankenhäusern von Fachleuten als nicht notwendig betrachtet wurde und immense Kosten verursacht hat. Es ist durchaus anzunehmen, dass diese Erkenntnisse des Beirats dazu beitrugen, dass Spahn und Lauterbach im September 2020 einen weiteren Lockdown für den folgenden Winter ausschlossen. Trotz dieser durch den Expertenbeirat eindeutig belegten Erkenntnisse haben Bundeskanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder allein aufgrund steigender Inzidenzfälle im Herbst und Winter 2020 jedoch weitere Lockdowns beschlossen und als Begründung angeführt, das Gesundheitssystem damit vor Überlastung zu schützen. Ein weiterer Bericht des Expertenbeirats vom 30. April 2021 bestätigt auf Basis aller Abrechnungsdaten für das Jahr 2020, dass die deutschen Krankenhäuser nicht ein einziges Mal, auch nicht im November oder Dezember 2020, vor einer Überlastung standen. Im Gegenteil, selbst während der Zeit des zweiten Lockdowns war die Anzahl der aufgenommenen Krankheitsfälle in den Krankenhäusern deutlich niedriger als im Vergleichszeitraum 2019.

      Was die Berichte des Expertenbeirates verschweigen

      Trotz der inhaltlich implizierten fundamentalen Kritik an der Corona-Politik der Bundesregierung sind die Berichte des Beirates wohlwollend formuliert und enthalten Spekulationen, welche die Entscheidungen der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten zumindest teilweise stützen. So wird im Bericht vom 30. April 2021 ohne Angabe eines Beleges vermutet, dass trotz vorsorglicher Laboruntersuchungen auf Corona-Infektionen bei der stationären Aufnahme von Patienten alle behandelten akuten Atemwegserkrankungen potentiell auf COVID-19-assoziierte Erkrankungen zurückzuführen sein könnten. Zudem wurde in den Berichten des Beirates festgestellt, dass die Übersterblichkeit im Jahr 2020 „ziemlich exakt der Anzahl der an oder mit Covid gestorbenen Personen entsprach“, und es wurde vermutet, dass einiges dafür spreche, dass eine weitere, noch nicht geklärte „Übersterblichkeit durch zusätzliche, nicht als solche erkannte COVID-19-Tote bedingt ist“. Daraus schließen die Autoren, dass der Rückgang an stationären Fällen die Sterblichkeit der nicht oder verspätet stationär behandelten Patienten nicht erhöht hat. Diese nicht belegte Schlussfolgerung trägt jedoch eine politische Färbung, da die Auswertung der Abrechnungsdaten des InEK auf das genaue Gegenteil hindeuten.

      Die InEK-Daten

      Grundsätzlich stellt das InEK über seinen Datenbrowser die Abrechnungsdaten der Krankenhäuser mit den Krankenkassen der Öffentlichkeit in einer Form bereit, die keine Rückschlüsse auf die persönlichen Daten der Patienten zulassen. Allerdings sorgt eine angeblich zu hohe Auslastung ständig – selbst mitten in der Nacht – dafür, dass der Zugang zu diesen Daten äußerst eingeschränkt ist.  

      Nur jeder zweite COVID-19-Fall aufgrund akuter Atemwegserkrankung behandelt

      Wie vom Robert Koch-Institut (RKI) im Epidemiologischen Bulletin vom 29. Juli 2021 vorgeschlagen, wurden zur Identifikation akuter Atemwegserkrankungen aufgrund einer Virusinfektion die ICD-10-Codes J00 - J22, J44.0 und B34.9 verwendet. In den Abbildungen 1 und 2 wurden die Fälle, die in der Hauptdiagnose einen dieser Codes und in der Nebendiagnose den Code U07.1 (COVID-19, Virus nachgewiesen) enthielten, allen Fällen mit der Nebendiagnose einer nachgewiesenen SARS-CoV-2-Infektion gegenübergestellt. Sowohl bei allen hospitalisierten Fällen als auch bei den Fällen mit Intensiv-Aufenthalt mit nachgewiesenem Virus ist zu erkennen, dass die Anzahl der COVID-19-Fälle mit einer akuten Atemwegserkrankung in der Hauptdiagnose insbesondere um die Jahreswende 2020/21 deutlich geringer ist als die gesamte Anzahl der Fälle mit einer laborbestätigten SARS-CoV-2-Infektion.
      Abbildung 1: (für größere Darstellung hier klicken) Eigene Darstellung, Datenquelle InEK  

      Tatsächliche Krankenhausbelegung widerspricht Lockdown-Begründung

      Auch die Krankenhausbelegungstage spiegeln dieses Bild wieder. Auffällig ist, dass die Lockdowns immer dann in Kraft traten, als sich die jeweilige Auslastung der Krankenhäuser deutlich unter dem Niveau des Vorjahres befand, wie Abbildung 6 dies zeigt. Obwohl als Grund der Maßnahmen stets ein Schutz des Gesundheitssystems vor einer Überlastung angegeben wurde, haben die tatsächliche Belegung und die Kapazität der Krankenhäuser bei den Entscheidungen erkennbar keine Rolle gespielt.
      Abbildung 6: Eigene Darstellung, Datenquelle InEK
      https://multipolar-magazin.de/artikel/abrechnungsdaten-krankenkassen Weitere Artikel zum Thema:  

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