Die Deutsche Staatsmafia der Grünen, Roten, will mit dubiosen Juristen: Erpressungs Urteile gegen Elon Musk

Richter arbeitete zuvor für diese Pseudo Organisationen, der Geldwäsche, Betruges im Georg Soros Stile

Die vollständige korrupte Verblödung auf allen Gebieten, kann man sehr gut an Deutschland erkennen, was im Ausland auffällt. Justiz, Kultur, Tausende von gefährlich Hirnlosen NGOs, erahlten Steuergelder, damit die Sozialmedia Verdummten, Virologen,  Klima und LGBT spinner einen Posten haben.

Die nächste deutsche Regierung darf für linke Ideologien kein Steuergeld mehr überweisen

Susanne Gaschke, Berlin

In der Bundesrepublik verbreiten Kulturbetriebe, öffentlichrechtliche Medien und Hochschulen eine linke und grüne Ideologie. Das kann sich ändern. Konservative und liberale Politiker brauchen Mut – und einen langen Atem. …………..

Lehrer, Professoren, Journalisten und Frauenbeauftragte

Diese Stimmungslage kommt nicht von ungefähr, und die öffentlichrechtlichen Sender sind natürlich nicht allein verantwortlich. Der deutsche Staat pumpt gewaltige Summen in eine Vielzahl von Initiativen, Vereinen und offiziell «staatsfernen» Nichtregierungsorganisationen (NGO) , die der Öffentlichkeit weltanschauliche Belehrung liefern…………………..

Ein extremes Beispiel ist ein 200-Millionen-Euro-Programm, das unter dem Titel «Demokratie leben!» firmiert. Es finanziert ein kaum überschaubares und in der Praxis wenig kontrolliertes Netzwerk an Initiativen, die sich in grosser Zahl dem «Kampf gegen rechts» verschrieben haben.

NZZ Quelle

Befangenheitsskandal am Landgericht Berlin: „Für die richterliche Tätigkeit disqualifiziert

Susanne Gaschke, Berlin

Überfällig den Staatsapparat mit dubiosen Organisation still zu legen, wie mit USAID und die Deutsche Weisungs gebundene Justiz, wird immer peinlicher.

Hirnlos, ohne Charakter Richter werden, auch wenn es nur das Sozial Gericht ist. Studierte angeblich bei der FU Berlin, wo man nur Blödsinn lernen kann.

Kläger und Richter real eine Person und Null Erfahrung

Name: Piet A.. Richter und voll im Mafia Stile und so verbreitet der auch noch. Voll unfähig als Richter:

er gibt selber an, dort zu arbeiten, also so blöde muss man erst einmal sein

Rechtsreferendar
Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V Jan. 2023–März 2023 · 3 MonateJan. 2023–März 2023 · 3 Monate Berlin, Deutschland/Berlin, Deutschland

Strategische Prozessführung zur Durchsetzung von Grund- und Menschenrechten

Vollständiger Name hier

 

Das Landgericht Berlin wird von einem Befangenheitsskandal erschüttert. Ein junger Richter entscheidet im Prozess gegen das Unternehmen X für seinen ehemaligen Arbeitgeber. Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel ist fassungslos. Der Anfänger im Richteramt habe dem Landgericht Berlin und dem Ruf der Justiz massiven Schaden zugefügt.

Anders als im Strafrecht sind Befangenheitsanträge im Zivilrecht äußerst selten. Noch viel seltener sind im Zivilrecht erfolgreiche Befangenheitsanträge. Dass sogar die Kammer, der der abgelehnte Richter angehört, eine gegen diesen gerichteten Befangenheitsantrag stattgibt und das nicht erst in der Rechtsmittelinstanz passiert, geschieht wohl nur alle paar Jahre einmal. X hatte jetzt mit genau so einem Befangenheitsantrag Erfolg. Eine andere Entscheidung wäre ein Skandal gewesen.

Dass sich ein Richter selbst als befangen erklärt, ist wiederum keineswegs ein Stigma. Wenn der Geschäftsverteilungsplan seiner Kammer einen Fall zuweist, an dem ein Richter zum Beispiel private oder wirtschaftliche Interessen hat, ist das kein Fehlverhalten, sondern ein Zufall. Die richtige Reaktion ist dann, sich als befangen zu erklären, um nicht an einem solchen Verfahren als Richter in eigener Sache mitzuwirken.

Piet A., das Mitglied der Zivilkammer 41 des Landgerichts Berlin, das als Einzelrichter den Beschluss gegen X erlassen hat, ist ganze 11 Monate als Richter tätig. Er hat sich in diesem Verfahren in einer Weise für die richterliche Tätigkeit disqualifiziert, die es als ratsam erscheinen lässt, das Betätigungsfeld zurück in regierungsnahe NGOs zu verlagern, wo er herkommt. Auch wenn es dort nach der Bundestagswahl zu einer wünschenswerten Austrocknung des Mittelflusses kommen sollte.

Das Ablehnungsgesuch gegen den jungen Richter Piet A. war erfolgreich. Das Verfahren muss nun mit einem anderen Richter fortgeführt werden.

Das Urteil am 6. Februar 2025 dürfte Elon Musk und seine europäischen Vertreter kalt erwischt haben. Zwei Tage zuvor hatte die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) gemeinsam mit Democracy Reporting International (DRI) per Eilantrag unbeschränkten Zugriff auf die Datenbank seines Unternehmens X gefordert. Und schon kurze Zeit später gab ein Berliner Richter dem Anliegen statt. Kaum bemerkt von der Öffentlichkeit kämpfen zwei NGOs gegen Elon Musks Unternehmen – auf der Grundlage des umstrittenen Zensurverordnung „Digital Services Act“.

 

Befangenheitsskandal am Landgericht Berlin: „Für die richterliche Tätigkeit disqualifiziert“

 

Das Landgericht Berlin wird von einem Befangenheitsskandal erschüttert. Ein junger Richter entscheidet im Prozess gegen das Unternehmen X für seinen ehemaligen Arbeitgeber. Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel ist fassungslos. Der Anfänger im Richteramt habe dem Landgericht Berlin und dem Ruf der Justiz massiven Schaden zugefügt.

Anders als im Strafrecht sind Befangenheitsanträge im Zivilrecht äußerst selten. Noch viel seltener sind im Zivilrecht erfolgreiche Befangenheitsanträge. Dass sogar die Kammer, der der abgelehnte Richter angehört, eine gegen diesen gerichteten Befangenheitsantrag stattgibt und das nicht erst in der Rechtsmittelinstanz passiert, geschieht wohl nur alle paar Jahre einmal. X hatte jetzt mit genau so einem Befangenheitsantrag Erfolg. Eine andere Entscheidung wäre ein Skandal gewesen.

Dass sich ein Richter selbst als befangen erklärt, ist wiederum keineswegs ein Stigma. Wenn der Geschäftsverteilungsplan seiner Kammer einen Fall zuweist, an dem ein Richter zum Beispiel private oder wirtschaftliche Interessen hat, ist das kein Fehlverhalten, sondern ein Zufall. Die richtige Reaktion ist dann, sich als befangen zu erklären, um nicht an einem solchen Verfahren als Richter in eigener Sache mitzuwirken.

Piet A., das Mitglied der Zivilkammer 41 des Landgerichts Berlin, das als Einzelrichter den Beschluss gegen X erlassen hat, ist ganze 11 Monate als Richter tätig. Er hat sich in diesem Verfahren in einer Weise für die richterliche Tätigkeit disqualifiziert, die es als ratsam erscheinen lässt, das Betätigungsfeld zurück in regierungsnahe NGOs zu verlagern, wo er herkommt. Auch wenn es dort nach der Bundestagswahl zu einer wünschenswerten Austrocknung des Mittelflusses kommen sollte.

Zwei Lobbygruppen gingen vor Gericht gegen Elon Musk und X vor.
Zwei Lobbygruppen gingen vor Gericht gegen Elon Musk und X vor.

Der Anfänger im Richteramt

Noch befangener als Piet A. in diesem Fall kann ein Richter nicht sein. Er hat als Rechtsreferendar für eine der beiden Parteien gearbeitet, deren Postings in den sozialen Medien geliked und jetzt – ohne X Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben – für seinen früheren Arbeitgeber entschieden. Dass er diese frühere Tätigkeit auch noch in seinem LinkedIn-Profil öffentlich macht, zeigt auch nicht zu übersehende intellektuelle Defizite, die die Eignung für das Richteramt fraglich erscheinen lassen könnten.

Der Anfänger im Richteramt hat aber auch dem Landgericht Berlin und dem Ruf der Justiz Schaden zugefügt. Über den Fall wird umfangreich berichtet. Niemand fragt mehr, ob hier ein Anfänger einen Fehler gemacht hat, der – ganz weit überwiegend unzutreffende – Eindruck, der entsteht, ist der einer politisch willfährigen Justiz. In einem Rechtsstaat ist Vertrauen in die Gerichte aber die unverzichtbare Basis für das Vertrauen in deren Unabhängigkeit.

Lesen Sie auch:
Verfahren gegen X und Musk am Berliner Landgericht: Richter wegen Verdacht auf Befangenheit ausgetauscht.

https://www.nius.de/kommentar/news/landgericht-berlin-x-musk-befangenheit/de8d9d2a-62b6-4da4-8e0c-684616780677

Ein Grüner Teufel ist Chef,  kommt aus Freiburg

Redefreiheit im Internet: Legale Meinungen am Pranger? Scharfe Kritik an neuen Meldestellen
Dr. Robert Habeck, Vizekanzler und Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, Lisa Paus, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Deutschland, Berlin, Bundeskanzleramt, Das Bundeskabinett befasst sich in seiner 104. Sitzung am 12. Juni 2024 unter anderem mit dem Gesetzentwurf zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft. Auch Zensur wird aktuell gesellschaftlich diskutiert. Legale Meinungen am Pranger? Scharfe Kritik an neuen Meldestellen.
Redefreiheit im Internet

Legale Meinungen am Pranger? Scharfe Kritik an neuen Meldestellen

Deutschland
08. Oktober 2024
Vincent Steinkohl

Die neuesten Zensurvorhaben der Ampel sind dystopisch. Eine Meldestelle namens „REspect“ soll massenhaft Meinungsäußerungen von Internetnutzern anzeigen. Doch nun formiert sich massiver Widerstand.

Der Chef der Bundesnetzagentur, Klaus Müller (Grüne), gibt sich beschwichtigend und verteidigt seine Behörde. Sie entferne keine Inhalte von den sozialen Medien. „Plattformen und Dienste behandeln gemeldete Inhalte auf Grundlage der geltenden Gesetze und ihrer Nutzungsbedingungen.“ Die letztliche Entscheidung, ob ein Beitrag gelöscht wird oder nicht, liege „wie eh und je bei den Gerichten“, schreibt Müller auf X. Auch an anderer Stelle betont der Grüne, es gehe nicht darum, Meinungsäußerungen zu zensieren.
…………

Ministerin deutet Zensurpläne an

Doch nicht nur die Worte Müllers lassen daran zweifeln, daß es bei „REspect“ lediglich um die Löschung illegaler Inhalte geht. Finanziert wird „REspect“ unter anderem aus dem Programm „Demokratie Leben!“, das vom Familienministerium, also von der Grünen-Politikerin Lisa Paus, geleitet wird. Paus hatte im Februar dieses Jahres eine Studie zum Phänomen „Haß im Netz“ vorgestellt und dabei betont, sie wolle mit ihrer Arbeit „dem Umstand Rechnung tragen, daß Haß im Netz auch unterhalb der Strafbarkeitsgrenze vorkommt“. Sogenannte „Feinde der Demokratie“ wüßten genau, „was auf den Social-Media-Plattformen gerade noch so unter Meinungsfreiheit fällt“.

Auch „Demokratie Leben!“ – 2023 mit einem Gesamtetat von 182 Millionen Euro ausgestattet
– finanziert die Meldestelle „REspect“, zudem zählt die „Initiative Toleranz im Netz“ zu den monetären Unterstützern. Die wiederum wurde 2021 von der grün-schwarzen Landesregierung in Baden-Württemberg gegründet. Der selbsternannten Task Force gehört neben dem Landeskriminalamt und mehreren Bildungsinstituten auch der baden-württembergische Verfassungsschutz an.
https://jungefreiheit.de/politik/deu…-meldestellen/

Meldestelle REspect! & Co.:
Trusted Flagger als staatliche Briefkastenfirmen der Zensur
Von David Boos
Di, 8. Oktober 2024

Der DSA macht es möglich, dass staatlich finanzierte Meldestellen als Zensoren aktiv werden und damit den vom Grundgesetz zugesicherten Schutz vor staatlicher Zensur umgehen. Dabei basiert deren Einfluss noch immer auf der bereitwilligen Unterwerfung von Internetplattformen unter die Zensur.

https://www.tichyseinblick.de/meinun…firmen-zensur/

 

Posten ohne Qualifikation und für Sozialmedia verblödete Gestalten

 

Die NDR-Rundfunkrätin Jessica Kordouni hat die Bild-Zeitung mit einer Twitter-Nachricht angegiftet. „Die Hölle hat sich aufgetan und hat ein Gendersternchen auf die BILD gespuckt“, schrieb sie dort. Kordouni verwies dabei auf einen Tweet des bundespolitischen Journalisten, Tobias Heimbach, der einen Bild-Artikel teilte, weil dort offensichtlich überraschenderweise gegendert wurde. Ihren Tweet versah die Rundfunkrätin dann mit dem Hashtag  „#HaltDieFresseBild“.

Die Trulla hat ihren Namen geändert: vorher Die NDR-Rundfunkrätin Jessica Kordouni

Nun
Jessica Leutert
Landesrundfunkrat Schleswig-Holstein

https://www.ndr.de/der_ndr/unternehm…rdouni100.html

da laufen schon merkwürdige Rundunkrätinnen heute herum, ohne Bildung und Beruf: Khola Maryam Hübsch

hier gibt noch ein video

https://www.youtube.com/shorts/635hGcOBN5s

Stephan J. Kramer, ohne Qualifikation für so ein Amt
Stephan J. Kramer (2022)

Stephan Joachim Kramer (* 1968 in Siegen) ist ein deutscher politischer Beamter. Er war von 2004 bis Januar 2014 Generalsekretär des Zentralrats der Juden in Deutschland und Leiter des Berliner Büros des European Jewish Congress. Seit 1. Dezember 2015 ist er Präsident des Amtes für Verfassungsschutz Thüringen.

https://www.achgut.com/artikel/der_k…u_antonio_bank

Diffamierung Andersdenkender – auf Steuerzahlerkosten
Kleiner Auszug aus dem Link:
{[Finanziell jedenfalls hat sich ihre Vor-Wende-„Ausbildung“ in der DDR für Frau Kahane außerordentlich gelohnt. Denn ihre Agitationstätigkeit kann sie mit weitreichenden Steuermitteln betreiben. Wie sich den eigenen Angaben der Stiftung auf deren Internetseite entnehmen läßt, erhielt die Stiftung von 2008 bis 2014 (die Jahre vor 2008 sind nicht veröffentlicht, 2015 auch noch nicht) fast 6,2 Millionen Euro an Zuschüssen, insbesondere vom Bundesfamilienministerium. Im Durchschnitt jährlich fast 900.000 Euro. Das sind etwa zwei Drittel der Einnahmen. Der Rest sind Spenden und sonstige Erträge, die nicht näher bezeichnet sind. }]

https://www.achgut.com/artikel/amade…ht_mit_luecken

 

FBI Chef: KASH PATEL

 

Schlagwörter: , , , , , ,

KOMMENTAR(E) (7)

  • joker
    Feb. 22, 2025., 08:10 •

    TE exklusiv „NGO“ mit 22,7 Millionen Steuergeld erklagt sich Zugang zu Nutzerdaten von X Von Matthias Nikolaidis Do, 20. Februar 2025 Komplott gegen die Meinungsfreiheit: Zwei Organisationen haben sich Zugang zu den Nutzerdaten von X erklagt. X will sich dagegen wehren und die freie Meinungsäußerung der Nutzer schützen. Seit einer AfD-Anfrage vom Sommer ist klar: Eine der beiden „NGOs“ erhielt 22,7 Millionen Euro vom deutschen Staat. Facebook Twitter Linkedin Xing Email Print picture alliance / NurPhoto | Klaudia Radecka Es ist eine globale Auseinandersetzung, die bisher weitgehend im Verborgenen verläuft: NGOs gehen gegen die Plattform X vor, X wehrt sich. Der Streit landet vor Gericht. Die NGOs tun, auch dank Staatshilfen, was sie eben tun, und stellen sich in der EU in den Dienst des neuen Internet-Kontroll- und -Zensur-Gesetzes DSA. Nun erstritten sich vor dem Berliner Landgericht zwei NGOs unbeschränkten Zugang zu allen öffentlich zugänglichen Daten der Plattform. Die NGO „Democracy Reporting International“ will angeblich erforschen, ob es auf X zu Wahlbeeinflussung im Vorfeld der Bundestagswahlen kommt. Die Grundlage der Klage ist Artikel 40 des Digital Services Act (DSA) der EU, der die großen Plattformen dazu verpflichtet, Forschern Zugang zu den eigenen Daten zu gewähren. Laut der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die ebenfalls zu den Klägern gehörte, begründete das Gericht seine Entscheidung damit, dass „ein weiteres Abwarten das Forschungsprojekt vereiteln würde, da die Zeit unmittelbar vor der Bundestagswahl dafür entscheidend sei“. Nach neutraler Rechtsprechung klingt das nicht; es wirkt, als stünde der Richter eher auf der Seite der Kläger. Komplott gegen die Meinungsfreiheit – unter staatlicher Beteiligung Und tatsächlich schreibt das Global Government Affairs Team von X, dass eben dieser Richter früher einmal für die GFF tätig war. Das gebe „Anlass zu ernsthaften Bedenken hinsichtlich der Unparteilichkeit der Entscheidung“, so das Team von X. Dagegen habe X nicht einmal die Möglichkeit bekommen, sich im Prozess zu äußern. Die Plattform will sich gegen das Urteil wehren, das „das Recht auf Privatsphäre und die freie Meinungsäußerung unserer Nutzer bedroht“. Ich bin damit einverstanden, dass mir Inhalte von Twitter angezeigt werden. Das Urteil läuft darauf hinaus, dass Daten von Millionen privater Nutzer an die klagenden NGOs weitergegeben werden. Selbst wenn es nur um öffentlich zugängliche Daten geht, dürfte das ein massiver Eingriff in die Privatsphäre sein, denn die systematische Auswertung der Daten könnte zu Erkenntnissen führen, die für Nutzer oder auch die gesamte Plattform X von Nachteil sind. Zu den nun möglicherweise abzugebenden Daten gehören unter anderem die Reichweite von Profilen oder auch Daten dazu, wie oft einzelne Tweets mit einem Like versehen oder geteilt wurden. Aber das ist nicht alles: Die NGO „Democracy Reporting International“, 2006 in Brüssel gegründet und heute mit einem Berliner Büro ausgestattet, erhielt allein seit 2016 über 22 Millionen Euro an deutschen Steuergeldern. Das ergab schon im Sommer eine schriftliche Frage des AfD-Bundestagsabgeordneten Jürgen Braun. Die Antwort des Finanzministeriums liegt TE vor. Die gezahlten Beträge entstammen erstaunlicherweise dem Haushalt des Auswärtigen Amtes und jenem des Entwicklungsministeriums, die doch eigentlich für ganz andere Dinge zuständig sind. Und da selbst der parlamentarische Staatssekretär Florian Toncar auf die „Heterogenität der Antwortbeiträge“ der beteiligten Ressorts hinweist – das klingt nach Kritik an den Ressorts –, muss man davon ausgehen, dass mindestens so viel Geld an die Democracy Reporting International gGmbH ging. Allein im Jahr 2016 flossen demnach mehr als 1,5 Millionen Euro aus dem Haushalt des Auswärtigen Amtes an DRI (Kapitel „Sicherung von Frieden und Stabilität“). Auch in den folgenden Jahren bis 2024 flossen jährlich meist über eine Million Euro so an DRI, 2023 sogar 2,7 Millionen Euro. Daneben fanden sich Geldtöpfe in anderen Kapiteln, etwa „Bilaterale Zusammenarbeit und Pflege der Auslandsbeziehungen“ oder auch „Pflege kultureller Beziehungen zum Ausland“.

  • joker
    Feb. 22, 2025., 08:12 •

    Lauter Verrückte, als Richter: Wollen Echtzeit Daten von Millionen von Nutzern „NGO“ mit 22,7 Millionen Steuergeld erklagt sich Zugang zu Nutzerdaten von X Von Matthias Nikolaidis Do, 20. Februar 2025 Komplott gegen die Meinungsfreiheit: Zwei Organisationen haben sich Zugang zu den Nutzerdaten von X erklagt. X will sich dagegen wehren und die freie Meinungsäußerung der Nutzer schützen. Seit einer AfD-Anfrage vom Sommer ist klar: Eine der beiden „NGOs“ erhielt 22,7 Millionen Euro vom deutschen Staat. Facebook Twitter Linkedin Xing Email Print picture alliance / NurPhoto | Klaudia Radecka Es ist eine globale Auseinandersetzung, die bisher weitgehend im Verborgenen verläuft: NGOs gehen gegen die Plattform X vor, X wehrt sich. Der Streit landet vor Gericht. Die NGOs tun, auch dank Staatshilfen, was sie eben tun, und stellen sich in der EU in den Dienst des neuen Internet-Kontroll- und -Zensur-Gesetzes DSA. Nun erstritten sich vor dem Berliner Landgericht zwei NGOs unbeschränkten Zugang zu allen öffentlich zugänglichen Daten der Plattform. Die NGO „Democracy Reporting International“ will angeblich erforschen, ob es auf X zu Wahlbeeinflussung im Vorfeld der Bundestagswahlen kommt. Die Grundlage der Klage ist Artikel 40 des Digital Services Act (DSA) der EU, der die großen Plattformen dazu verpflichtet, Forschern Zugang zu den eigenen Daten zu gewähren. Laut der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die ebenfalls zu den Klägern gehörte, begründete das Gericht seine Entscheidung damit, dass „ein weiteres Abwarten das Forschungsprojekt vereiteln würde, da die Zeit unmittelbar vor der Bundestagswahl dafür entscheidend sei“. Nach neutraler Rechtsprechung klingt das nicht; es wirkt, als stünde der Richter eher auf der Seite der Kläger. Komplott gegen die Meinungsfreiheit – unter staatlicher Beteiligung Und tatsächlich schreibt das Global Government Affairs Team von X, dass eben dieser Richter früher einmal für die GFF tätig war. Das gebe „Anlass zu ernsthaften Bedenken hinsichtlich der Unparteilichkeit der Entscheidung“, so das Team von X. Dagegen habe X nicht einmal die Möglichkeit bekommen, sich im Prozess zu äußern. Die Plattform will sich gegen das Urteil wehren, das „das Recht auf Privatsphäre und die freie Meinungsäußerung unserer Nutzer bedroht“. Ich bin damit einverstanden, dass mir Inhalte von Twitter angezeigt werden. Das Urteil läuft darauf hinaus, dass Daten von Millionen privater Nutzer an die klagenden NGOs weitergegeben werden. Selbst wenn es nur um öffentlich zugängliche Daten geht, dürfte das ein massiver Eingriff in die Privatsphäre sein, denn die systematische Auswertung der Daten könnte zu Erkenntnissen führen, die für Nutzer oder auch die gesamte Plattform X von Nachteil sind. Zu den nun möglicherweise abzugebenden Daten gehören unter anderem die Reichweite von Profilen oder auch Daten dazu, wie oft einzelne Tweets mit einem Like versehen oder geteilt wurden. Aber das ist nicht alles: Die NGO „Democracy Reporting International“, 2006 in Brüssel gegründet und heute mit einem Berliner Büro ausgestattet, erhielt allein seit 2016 über 22 Millionen Euro an deutschen Steuergeldern. Das ergab schon im Sommer eine schriftliche Frage des AfD-Bundestagsabgeordneten Jürgen Braun. Die Antwort des Finanzministeriums liegt TE vor. Die gezahlten Beträge entstammen erstaunlicherweise dem Haushalt des Auswärtigen Amtes und jenem des Entwicklungsministeriums, die doch eigentlich für ganz andere Dinge zuständig sind. Und da selbst der parlamentarische Staatssekretär Florian Toncar auf die „Heterogenität der Antwortbeiträge“ der beteiligten Ressorts hinweist – das klingt nach Kritik an den Ressorts –, muss man davon ausgehen, dass mindestens so viel Geld an die Democracy Reporting International gGmbH ging. Allein im Jahr 2016 flossen demnach mehr als 1,5 Millionen Euro aus dem Haushalt des Auswärtigen Amtes an DRI (Kapitel „Sicherung von Frieden und Stabilität“). Auch in den folgenden Jahren bis 2024 flossen jährlich meist über eine Million Euro so an DRI, 2023 sogar 2,7 Millionen Euro. Daneben fanden sich Geldtöpfe in anderen Kapiteln, etwa „Bilaterale Zusammenarbeit und Pflege der Auslandsbeziehungen“ oder auch „Pflege kultureller Beziehungen zum Ausland“. Einschüchterung und Einschränkung der Meinungsfreiheit https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/ngo-millionen-steuergeld-erklagt-zugang-nutzerdaten-x-meinungsfreiheit/

  • Insider
    Feb. 22, 2025., 13:50 •

    die Idioten Welt der Deutschen Politik

    • Crni Labudovi
      Feb. 23, 2025., 17:32 •

      ein grosser Laden, von perversen Abzockern, Dieben, mit diesem Geldwäsche Verein, mit Millionen finanziert und SPD nah Auch von Georg Soros, Open Society, als Betrugs Instrument aufgebaut, wo man jetzt erst die Gelder sperrte von USAID Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. Boyenstraße 41 10115 Berlin Telefon +49 30 549 08 10 – 0 Fax +49 30 549 08 10 – 99 info@freiheitsrechte.org PGP/GPG Key ID FA2C23A8 (Download) Telefonisch sind wir immer Dienstags zwischen 12 und 14 Uhr erreichbar. Wir freuen uns auf Ihren Anruf! Kontoverbindung IBAN: DE 88 4306 0967 1182 9121 00 BIC: GENODEM1GLS GLS Gemeinschaftsbank eG Unser Einsatz für die Freiheit hängt vom Engagement von Menschen wie Ihnen ab: Unterstützen Sie die GFF. Vertreten durch den Vorstand des Vereins

      • Dr. Ulf Buermeyer, LL.M. (Columbia)
      • Prof. Dr. Boris Burghardt
      • Prof. Dr. Nora Markard
      • Dr. John Philipp Thurn
      • Prof. Dr. Dana-Sophia Valentiner
      Eingetragen in das Vereinsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter VR 34505 B (Satzung).  https://freiheitsrechte.org/impressum Georg Soros und das Verbrecher Kartell der Deutschen Justiz mit Katharina Barley, SPD
      Ulf Buermeyer

      Ulf Buermeyer

      Vorstandsmitglied

      Nora Markand, GFF Vorstand

      Nora Markard

      Vorstandsmitglied

      Boris Burghardt

      Boris Burghardt

      Vorstandsmitglied

      Dr. John Philipp Thurn

      John Philipp Thurn

      Vorstandsmitglied

      Dana Valentiner

      Dana-Sophia Valentiner

      Vorstandsmitglied

      Geschäftsführung, Büromanagement und Buchhaltung

      Malte Spitz

      Malte Spitz

      Generalsekretär

      Anna Mattes

      Anna Livia Mattes

      Leiterin Büro und Personal

      Kristin Lehnhardt

      Kristin Tauber

      Referentin für Finanzen und Buchhaltung

      Max Schüller

      Max Schüller

      Office- und Veranstaltungsmanager

      Lennart Mühlenmeier

      Lennart Mühlenmeier

      IT-Referent

      Ein Bild von Jakob

      Jakob Frömbgen

      Studentischer Mitarbeiter im Bereich IT

      Kommunikation und Fundraising

      Maria Scharlau

      Maria Scharlau

      Pressesprecherin / Leitung Kommunikation

      Janina Zillekens

      Janina Zillekens-McFadden

      Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit / Stellvertretende Leitung Kommunikation

      Athanasia Theel

      Athanasia Theel

      Referentin für crossmediale Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

      Boa My Nguyen

      Bao-My Nguyen

      Referentin für crossmediale Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

      Bernhard Leitner

      Bernhard Leitner

      Referent für Multimedia-Design

      Bo Günther

      Bo Günther

      Studentische*r Mitarbeiter*in im Bereich Kommunikation

      Liridona Zena

      Liridona Zena

      Studentische Mitarbeiterin im Bereich Kommunikation

      Gregor Schneemann

      Gregor Schneemann

      Freiwilliger im Sozialen Jahr (FSJ) im Bereich Kommunikation und Verwaltung

      Jonathan Manns

      Jonathan Manns

      Fundraising Manager

      Daniel Scholten

      Daniel Scholten

      Fundraising Manager

      Jule Gensler

      Jule Gensler

      Studentische Mitarbeiterin im Bereich Personal und Fundraising

      Policy-Arbeit

      Kai Dittmann

      Kai Dittmann

      Leiter Politik

      Luzie Neyenhuys

      Luzie Neyenhuys

      Referentin Politik

      Ben Burmeister

      Ben Burmeister

      Fellow im Policy-Team

      Schwerpunkt Starke Grundrechte für eine lebendige Demokratie

      Joschka Selinger

      Joschka Selinger

      Rechtsanwalt und Schwerpunktleitung

      Benjamin Lück

      Benjamin Lück

      Rechtsanwalt und Projektkoordinator

      Franziska Görlitz

      Franziska Görlitz

      Volljuristin und Projektkoordinatorin Whistleblowing

      Laura Kuttler

      Laura Kuttler

      Volljuristin und Projektkoordinatorin Whistleblowing

      Davy Wang

      Davy Wang

      Volljurist und Vefahrenskoordinator

      Felix Reda

      Felix Reda

      Senior Fellow

      Ali

      Ali Ighreiz

      Volljurist und Verfahrenskoordinator

      Schwerpunkt Freiheit im digitalen Zeitalter

      Bijan Moini

      Bijan Moini

      Legal Director und Syndikus

      Juergen Bering

      Jürgen Bering

      Volljurist und Projektkoordinator

      Simone Ruf

      Simone Ruf

      Volljuristin und Verfahrenskoordinatorin

      David Werdermann

      David Werdermann

      Rechtsanwalt und Projektkoordinator

      Julius Schwenkenberg

      Julius Schwenkenberg

      Studentischer Mitarbeiter im Center for User Rights

      Schwerpunkt Gleiche Rechte und Soziale Teilhabe

      Sarah Lincoln

      Sarah Lincoln

      Rechtsanwältin und Schwerpunktleitung

      Soraia Da Costa Batista

      Soraia Da Costa Batista

      Volljuristin und Verfahrenskoordinatorin

      Mareile Dedekind

      Mareile Dedekind

      Rechtsanwältin und Verfahrenskoordinatorin

      Lena Frerichs

      Lena Frerichs

      Volljuristin und Verfahrenskoordinatorin

      https://freiheitsrechte.org/ueber-die-gff/team
       

      Mitglieder und führende Personen

      Die Gesellschaft für Freiheitsrechte wurde von ihrem Vorsitzenden Ulf Buermeyer, damaliger Richter am Landgericht Berlin, und dem Grünen-Politiker und Bürgerrechtler Malte Spitz initiiert,[16][17] der den Posten des Generalsekretärs bekleidet.[18] Weitere Vorstandsmitglieder der GFF sind Nora Markard, Professorin für Internationales Öffentliches Recht und Internationalen Menschenrechtsschutz an der Universität Münster, Boris Burghardt, Professor für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Juristische Zeitgeschichte an der Philipps-Universität Marburg, sowie John Philipp Thurn, Richter am Sozialgericht Berlin. Weitere namentlich bekannte Mitglieder des Vereins sind überwiegend Juristen aus den Feldern Völkerstrafrecht, Datenschutz und Informationsfreiheit, Strafrecht und Strafprozessrecht sowie Journalisten und Aktivisten aus den Bereichen Privatsphäre, Überwachung, Geheimdienste und Informationsfreiheit.

      Finanzierung

      Die Einnahmen der GFF betrugen im Jahr 2023 rund 2,5 Mio. Euro[22] und lagen damit deutlich über den Einnahmen der Anfangsjahre, wie z. B. 2018 mit 350.000 Euro und 2017 mit knapp 200.000 Euro.[23] Dieses wiederum stellte ein Wachstum von über 250 % gegenüber dem Gründungsjahr 2016 mit 80.000 Euro dar.[24] Der Verein finanziert sich überwiegend aus regelmäßigen Mitgliedsbeiträgen seiner rund 4.500 Fördermitglieder (2023)[22] sowie größeren Zuwendungen deutscher und internationaler Stiftungen.[25] Unter letzteren finden sich unter anderem der Chaos Computer Club, Netzpolitik.org und die Bewegungsstiftung. Größere Einzelspenden erfolgten von international agierenden Stiftungen mit den Arbeitsschwerpunkten Zivilgesellschaft und Rechtsstaatlichkeit, darunter Luminate mit Zuwendungen von insgesamt 550.000 US-Dollar in den Jahren 2018 bis 2022 und die Open Society Foundations mit seit 2018 jährlichen Zuwendungen von 40.000 US-Dollar. Hinzu kamen Gelder der Shuttleworth Foundation für die Arbeit im Bereich Zugang zu Wissen, Wissenschaftsfreiheit und Grundrechtsfragen im Zusammenhang mit dem Urheberrecht in Höhe von 385.000 US-Dollar in den Jahren 2020 und 2021.[25] https://de.wikipedia.org/wiki/Gesellschaft_f%C3%BCr_Freiheitsrechte [caption id="attachment_4191" align="alignnone" width="300"] Fred Abrahams, Dumm Schwuchtel des Georg Soros und Chef der Open Society in Albanien 1991/92. Einzige Kompetenz: Freund von Sohn Alex Soros, in der Schwuchtel Philosophie[/caption]
       

  • Insider
    Feb. 25, 2025., 16:46 •

    Korrupte Dumme, haben Deutschland und Europa übernommen

  • 551 Fragen Merz CDU, welche das Ende der von Grünen, SPD finanzierten Mafia identischen „Zivil Gesellschaft bedeutet und Milliarden Diebstahl seit 25 Jahren – Marina Durres – Albanien
    Feb. 27, 2025., 08:31 •

    […] Die Deutsche Staatsmafia der Grünen, Roten, will mit dubiosen Juristen: Erpressungs Urteile gegen E… […]

  • Untersuchungsausschuss in Thüringen: Machenschaften, Grundgesetz widrige Verleumdungs Orgien von Stephan Kramer, Amadeu-Antonio-Stiftung aufdecken. – Marina Durres – Albanien
    März 08, 2025., 20:39 •

    […] Die Deutsche Staatsmafia der Grünen, Roten, will mit dubiosen Juristen: Erpressungs Urteile gegen E… […]

HINTERLASSE EINEN KOMMENTAR

Wird geladen
×