EU, Berlin Corona Betrug: Brisante WHO-Doku: Prof. Dr. Dr. Martin Haditsch ging erneut auf Wahrheitssuche!

der Organisierte Betrug der Angela Merkel, RKI, des Generals Hans-Ulrich Holtherm und General Breuer war ja auch oft im Corona Rat

10.3.2020

SPD Verbrecher und der Betrug mit dem „Corona Virus“ Virus als Geschäftsmodell von Deutschland bis Albanien

Das wissenschaftliche Expertengremium: Kein Arzt, kein Epidemiloge dabei, nur von der Politik bezahlte, Hirnlos Gestalten für ihre Posten und gut geschmiert von der Pharma Industrie. Lauter Irre, Modellierer mit System Betrug

  • Prof. Reinhard Berner (Universität Dresden)
  • Prof. Cornelia Betsch (Universität Erfurt)
  • Prof. Melanie Brinkmann (TU–Technische Universität Braunschweig, Helmholtz Zentrum für Infektionsforschung)
  • Prof. Alena Buyx (TU München, Deutscher Ethikrat)
  • Prof. Jörg Dötsch (Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin)
  • Prof. Christian Drosten (Charité)
  • Prof. Christine Falk (Medizinische Hochschule Hannover)
  • Prof. Ralph Hertwig (Max-Planck-Institut für Bildungsforschung)
  • Prof. Lars Kaderali (Universität Greifswald)
  • Prof. Christian Karagiannidis (ARDS und ECMO Zentrum Köln-Merheim)
  • Prof. Heyo Kroemer (Charité)
  • Prof. Thomas Mertens (Ständige Impfkommission)
  • Prof. Michael Meyer-Hermann (Helmholtz Zentrum für Infektionsforschung Braunschweig, TU Braunschweig)
  • Dr. Johannes Niessen (Gesundheitsamt Köln)
  • Prof. Viola Priesemann (Max-Planck-Institut für Dynamik und Selbstorganisation & Universität Göttingen )
  • Prof. Leif Erik Sander (Charité)
  • Stefan Sternberg (Landrat Ludwigslust-Parchim)
  • Prof. Hendrik Streeck (Universitätsklinikum Bonn)
  • Prof. Lothar Wieler (Robert Koch-Institut)

14.3.2020 bereits

Die „Corona“ Hysterie, eines kriminellen EU, US, Berliner System, was zusammen bricht

 

Expertenrat-Protokolle vor Gericht: Werden die Namen der Experten bald offengelegt?

In der gestrigen Verhandlung fiel noch kein Urteil, doch der Richter stellte in Aussicht, weitere Entschwärzungen anzuordnen – mit einer Ausnahme.

Vor der Gerichtsverhandlung um die Protokolle des Corona-Expertenrats. Credits: Aya Velázquez

Gestern wurde am Berliner Verwaltungsgericht über die Streitsache
Dr. Christian Haffner gegen die Bundesrepublik Deutschland verhandelt: Es geht um die letzten Schwärzungen in den Protokollen des Corona-Expertenrats. Dabei ließ sich das Bundeskanzleramt gleich von vier (!) Anwälten vertreten. Ein Urteil wurde gestern noch nicht gesprochen – dieses wird in den nächsten zwei Wochen per Post zugestellt. Der Richter legte jedoch bereits dar, welche Argumente ihn überzeugten – und welche nicht: So würde er etwa der Argumentation der Beklagten folgen, wenn es um Textpassagen geht, die die bilateralen Beziehungen der Bundesrepublik zu China betreffen, da dies Ermessensspielräume berühre, die den Kompetenzbereich des Gerichts überstiegen. Weniger überzeugte den Richter hingegen Argumente des Kanzleramts, warum Namen von Experten, Gästen des Expertenrats, Medikamenten, Medikamentenherstellern und Impfstoffen weiterhin geschwärzt bleiben sollen. In den nächsten zwei Wochen könnte es daher zu weiteren brisanten Offenlegungen der Protokolle kommen. Ein Bericht aus dem Gerichtssaal.

 

Richter Dr. James Bews und die Anwälte des Bundeskanzleramts vor der Verhandlung. Credits: privat

Der kleine Gerichtssaal im Berliner Verwaltungsgericht in der Kirchstraße war gut gefüllt, als um 09:30 Uhr über die Streitsache „Dr. Christian Haffner gegen die Bundesrepublik Deutschland“ verhandelt wurde. „Alle für mich?“ witzelte der gut gelaunte Richter Dr. James Bews schon beim Reingehen, als ein Pulk von Menschen ihm aus dem Warteraum folgte.

Zu Beginn der Verhandlung legte der Richter dar, welche drei Kategorien von Ausschlussgründen für eine Offenlegung der geschwärzten Stellen die Beklagte, das Kanzleramt vorbringt: 1) den Schutz internationaler Beziehungen, 2) den Schutz der Namen von Experten und Gästen, sowie 3) die Namen von Medikamenten, Medikamentenherstellern und Impfstoffen.

Auschlussgrund 1: Der Schutz internationaler Beziehungen

Im Bereich der internationalen Beziehungen könne die Beklagte, das Kanzleramt, laut Richter einen hohen Ermessensspielraum für sich geltend machen. Dies habe damit zu tun, dass es schlichtweg die Kompetenz des Gerichts übersteige, einzuschätzen, ob die vom Kanzleramt geheim gehaltenen Stellen geeignet sind, um zu diplomatischen Zerwürfnissen zu führen. Jedoch müsse die Beklagte gegenüber dem Gericht glaubhaft machen, was das verfolgte außenpolitische Ziel dabei sei, die Stellen geschwärzt zu halten – und mit welcher Strategie sie dieses Ziel zu erreichen gedenke.

An dieser Stelle hielt der Richter, auch für das anwesende Publikum, eine Seite aus der 14. Sitzung hoch, in der ein ganzer Textblock geschwärzt ist: „Damit sie mal sehen, um welchen Umfang es hier geht.“ Den schriftlichen Begründungen der Kanzlei sei zu entnehmen, dass es in diesem Abschnitt um Informationen geht, die die Volksrepublik China betreffen. Von den Anwälten des Kanzleramts wollte er wissen, was das außenpolitische Ziel bei diesen Schwärzungen sei.

Ausschnitt 14. Sitzung des Corona-Expertenrats: Eine “Bewertung eines Expertenrat-Mitglied zum Handeln der chinesischen Regierung” bleibt geschwärzt

Eine Anwältin des Kanzleramts erklärt, China sei ein systemischer Wettbewerber und Rivale der BRD. Unstrittig sei aber auch, dass alle globalen Herausforderungen sich nur miteinander lösen ließen – eine konstruktive Beziehung zu China sei daher das erklärte Ziel der Bundesregierung. Die Strategie zur Erreichung dieses Ziels sei es, “die bilateralen Beziehungen zu China nicht zu belasten”. Die betroffenen Passagen in der 14. Sitzung des Corona-Expertenrats enthielten eine klare Bewertung des Regierungshandelns Chinas. Eine Offenlegung entsprechender Stellen könnte daher belastende Auswirkungen auf die deutsch-chinesischen Beziehungen haben.

Die Anwälte des Bundeskanzleramts. Credits: Aya Velázquez

Der Anwalt des Klägers, Dr. Heinemann, wandte daraufhin ein, man müsse aber auch differenzieren, ob es sich bei der Person, die diese Einschätzung geäußert hat, um ein Mitglied der Bundesregierung handelt, oder einen externen Berater. Eine Anwältin des Kanzleramts erwiderte, man ginge davon aus, dass in China nicht zwischen Aussagen staatlicher und nichtstaatlicher Akteure unterschieden werde, sondern man die Aussagen insgesamt der Bundesregierung zuordnen würde – da diese die Experten schlussendlich eingesetzt hätte.

Dr. Heinemann gab daraufhin zu bedenken, dass es nicht weiter überraschen dürfe, wenn der chinesischen Regierung eine kritische Bewertung des eigenen Handelns möglicherweise nicht gefalle – da es sich bei China um eine Diktatur handelt. Die Frage sei jedoch, ob es für uns hier in Deutschland der Maßstab sein sollte, sich an Diktaturen zu orientieren. Es könne nicht auf die Rezeption des Regimes der Volksrepublik China ankommen, ob in Deutschland bestimmte Dokumente offengelegt werden dürfen, oder nicht. Dieses Argument überzeugte den Richter weniger. Er zitierte Beispiele aus dem Kontext bilateraler Beziehungen mit den USA und konstatierte, die Perzeption eines betroffenen Staates könne sehr wohl maßstabsbildend sein für die Bewertung, ob gewisse Dokumente offengelegt werden dürfen – unabhängig davon, ob es sich um eine Diktatur handelt.

Zwei weitere Stellen wurden besprochen, deren Offenlegung aus Sicht der Anwälte des Kanzleramts die bilateralen Beziehungen mit China belasten könnte: In der 32. Sitzung wurde “eine Informationsweitergabe von chinesischer Seite durch ein Mitglied des Expertenrats bewertet”.

Ausschnitt 32. Sitzung des Corona-Expertenrats

In der 33. Sitzung wurde “der Ursprung des Coronavirus im Zusammenhang mit China thematisiert”. Hierbei handele es sich um „Informationen aus dem chinesischen Bereich, die Grundlage einer Einschätzung in der Bundesrepublik geworden sind“.

 

Ausschnitt 33. Sitzung des Corona-Expertenrats

Ausschlussgrund 2:
Datenschutz von Mitgliedern und Gästen des Expertenrats


Nachdem die inhaltlichen Aspekte zum Thema „bilaterale Beziehungen“ für den Richter nachvollziehbar abgeklärt waren – auch ihm lagen die Protokolle nur in geschwärzter Form vor – wandte er sich den geschwärzten Namen der Experten und Gäste des Expertenrats zu. Von den Anwälten des Kanzleramts wollte er wissen, ob im Vorfeld ein sogenanntes „Drittbeteiligungsverfahren“ durchgeführt wurde. Drittbeteiligungsverfahren bedeutet, dass alle geschwärzten Mitglieder und Gäste des Expertenrats einzeln befragt werden, ob sie einer Veröffentlichung ihres Namens im Zusammenhang mit den von ihnen getätigten Aussagen im Expertenrat zustimmen. Die Anwälte des Kanzleramts erklärten, dass sie wegen dem gleichzeitigem Gelten von Paragraf 3 Absatz 2 des Informationsschutzgesetzes – “öffentliche Sicherheit” – nicht davon ausgegangen waren, dass es erforderlich sei, ein “Drittbeteiligungsverfahren” durchzuführen.

Im Gerichtssaal. Links: Richter Dr. James Bews, rechts: Die Anwälte des Kanzleramts. Credits: Aya Velázquez

Sie erklärten, warum die Namen aus ihrer Sicht geschwärzt bleiben sollen: Corona sei weiterhin ein kontrovers diskutierter Politikbereich. Es gebe Anfeindungen durch Reichsbürger und Querdenker, die die Mitglieder des Expertenrats als “Feindbilder” verstehen und in unterschiedlicher Weise angreifen. Es sei zu befürchten, dass eine Rückverfolgbarkeit von Aussagen auf ein einzelnes Mitglied in der Folge „haftbar“ für einen bestimmten politischen Beschluss gemacht werden könnte. Daher sei hier die Verschwiegenheit zu wahren.

Dr. Heinemann, der Anwalt des Klägers, wandte ein, dass die Anwälte des Kanzleramts jedoch auf keine konkrete Gefahr verweisen könnten. Es handele sich lediglich um vage und abstrakte Behauptungen. Für die Geltendmachung des Datenschutzes eines Sachverständigen vor dem berechtigten Informationsinteresse der Öffentlichkeit müsse jedoch eine konkrete Gefahr dargelegt werden. Gemäß der vagen Ausführungen des Kanzleramts hätte man es hierbei aber lediglich mit einer „drohenden“ Gefahr zu tun. Dabei hätte die Bundesregierung doch genügend “Erkenntnismittel” zur Hand, von denen die Klägerseite nur träumen könne, etwa das umfangreiche, gesammelte Datenmaterial des Bundesamts für Verfassungsschutz oder des Bundesministerium des Inneren – er hätte erwartet, dass man den Anwälten des Kanzleramts mehr „Fleisch“ an die Hand gebe, um eine konkrete Gefahr zu belegen.

Der Richter erinnerte an dieser Stelle an den Vorfall der Beleidigung von Christian Drosten durch Camper auf einem Camping-Platz in Mecklenburg-Vorpommern. Anfeindungen und Bedrohungen gegen den Leib habe es ja nachweislich gegeben – dies ließe sich nicht abstreiten. Er gebe der Beklagten recht, zu sagen, die Corona-Politik war brisant – das mache auch die Protokolle brisant. Dr. Heinemann widersprach an dieser Stelle mit dem Einwand, besagte „Brisanz“ rühre ja gerade auch von der Geheimniskrämerei um die Schwärzungen her – die Entstehung von Brisanz sei „keine Einbahnstraße“.

Ein Anwalt der Kanzleramts verwies darauf, welche Experten an welcher Sitzung teilgenommen hätten, sei ja nie geschwärzt gewesen. Wenn man sich einmal die Email-Eingänge der Experten anschaue, dann sei die Gefahr gar nicht mehr so abstrakt. Ein Gefährdung könne zudem auch psychischer Natur sein. Beleidigungsdelikte seien psychisch vermittelte Gewalt. Vertraulichkeit sei die Grundlage von so einem Gremium – sonst würden sich Experten dort erst gar nicht engagieren.

Dr. Heinemann, der Anwalt des Klägers, wandte ein, hier handele es sich aber um Sachverständige aus der Wissenschaft. Bei wissenschaftlichen Aussagen gehöre es notwendigerweise dazu, dass man mit seinem Namen dazu steht. Der Richter wollte daraufhin von Dr. Heinemann wissen, welches Informationsinteresse der Kläger an den Protokollen habe. Heinemann gab zur Auskunft, der Kläger sei Mediziner. In den Protokollen gehe es um wissenschaftliche Expertise. Möglicherweise gebe in der Zukunft weitere Epidemien und Pandemien. Wenn man nicht wisse, wer in der vergangenen Pandemie welche wissenschaftlichen Äußerungen getätigt hat, dann könne Kritik an diesen Aussagen auch nicht adäquat addressiert werden. Ein Anwalt des Kanzleramts wandte nun ein, gemäß Paragraf 3 Absatz 2 des IFG handele sich hierbei aber um einen „Einzeldiskurs“ – und genau da sehe man den Schutzbedarf.

Als hätte er nur auf dieses Stichwort gewartet, verwies Dr. Heinemann, der Anwalt des Klägers, nun darauf, man habe die Betroffenen ja gar nicht gefragt, ob sie ihre Namen möglicherweise selbst offenlegen wollten: Um dies zu demonstrieren, las er eine Email von Hendrik Streeck vor, die noch am Vorabend der Gerichtsverhandlung nach 22 Uhr bei Christian Haffner angekommen sei. In seiner Email erklärte Streeck, dass er bislang noch nicht gefragt worden sei, ob sein Name bei den Protokollen des Expertenrats entschwärzt werden dürfe – er hätte aber auch nichts dagegen.

Ein Anwalt der Kanzleramts äußerte dazu Bedenken und verdeutlichte sie mit einem Gedankenspiel: Angenommen, 15 von 20 Experten würden einer Offenlegung ihrer Namen in den Protokollen zustimmen – dann würde für die verbliebenen Mitglieder des Expertenrats, die eine solche Offenlegung nicht wollten, “die Luft dünn”. Die wenigen, geschwärzt gebliebenen Mitglieder des Expertenrats könnten nun leichter ermittelt werden. Dies wiederum verletze deren Recht auf Datenschutz. Der Richter ließ an dieser Stelle durchblicken, dass ihn dieses Argument nicht besonders überzeugt: Auch die thematischen Hintergründe der Vorschläge in den Protokollen ließen bereits Rückschlüsse auf eine engere Auswahl der Experten zu – dies stelle daher kein valides Argument dar.

Ausschlussgrund 3:
Schutz der Namen von Medikamenten, Medikamentenherstellern und Impfstoffen

Als Letztes wurde über Schwärzungen aus dem Bereich Medikamente, Medikamentenhersteller und Impfstoffe verhandelt. Dem Richter war aufgefallen, dass in der 32. Sitzung ein Medikament namens „Sotrovimab“ neuerdings geschwärzt war, das in der zuvor vom Kanzleramt herausgegebenen Version noch nicht geschwärzt war. Wie es dazu komme, dass das Medikament in der neuen Version des Kanzleramts nun zusätzlich geschwärzt wurde? Ein Anwalt des Kanzleramts erklärte, die Entschwärzung in der ersten herausgegebenen Version beruhe lediglich auf einem „Büroversehen“. Eigentlich hätte das Medikament geschwärzt gehört – daher sei es in der nächsten Version noch geschwärzt worden.

Ausschnitt 32. Sitzung des Corona-Expertenrats: Medikament “Sotrovimab” erst ungeschwärzt, dann in der “entschwärzten” Version plötzlich geschwärzt

Informationen zu Medikamenten und Impfstoffen seien laut Anwälten des Kanzleramtes geschwärzt, weil das Kanzleramt sonst bei zukünftigen Einkäufen bei Pharmaherstellern möglicherweise Preisnachteile befürchten müsste. Diese Argumentation überzeugte den Richter nicht: Ob und welche Medikamente und Impfstoffe bei einer nächsten Pandemie benötigt würden, ließe sich aktuell schließlich noch gar nicht voraussehen. Es handele sich hierbei um ein sehr abstraktes, hypothetisches Risiko.

Zum Abschluss der Verhandlung fasste der Richter seine Sicht auf den Sachstand zusammen: Im Bereich „Internationale Beziehungen“ folge das Gericht weitestgehend der Argumentation der Beklagten, des Kanzleramts – bei den Namen von Experten, Medikamenten, Medikamentenherstellern und Impfungen verhalte es sich anders. Hier würde er das Bundeskanzleramt voraussichtlich entweder via Gerichtsentscheid dazu verpflichten, alle Namen komplett offenlegen – oder ein sogenanntes Drittbeteiligungsverfahren durchzuführen. Eine Urteilsverkündung gab es noch nicht – das Urteil werde aber in den nächsten zwei Wochen mit der Post zugestellt. Die Beklagte, das Bundeskanzleramt, trägt die Kosten des Verfahrens.

Fazit:
Das Gericht kommt dem Kläger entgegen

Abschließend lässt sich konstatieren, dass die heutige Verhandlung – auch, wenn noch kein Urteil gefällt wurde – insgesamt recht erfreulich für die Klägerseite verlaufen ist. Zwar werden alle Informationen, die die Volksrepublik China betreffen, voraussichtlich im bevorstehenden Urteil noch geschwärzt bleiben. Der Kläger Christian Haffner hat jedoch bereits in Aussicht gestellt, diesbezüglich in Berufung zu gehen. Das letzte Wort im Hinblick auf die zahlreichen China-Schwärzungen in den Protokollen ist daher mit diesem Verfahren noch nicht gesprochen.

Bezüglich der Namen von Experten, Gästen des Expertenrats, Impfstoffen, Medikamenten und Medikamentenherstellern könnte sich jedoch noch eine echte Wende im lange andauernden und zähen Verfahren abzeichnen: Entweder, das Gericht verpflichtet das Bundeskanzleramt, die Namen aller Experten und Gäste in den Protokollen komplett offenzulegen – oder im Rahmen des sogenannten “Drittbeteiligungsverfahrens” jeden Experten einzeln zu fragen, ob der oder diejenige mit einer Entschwärzung ihres Namens einverstanden wäre. Viele, wie etwa Hendrik Streeck, wären dazu bereit. Analog verhält es sich mit Medikamenten, Medikamentenherstellern und Impfstoffen: Auch hier könnte das Bundeskanzleramt möglicherweise dazu verpflichtet werden, alles offenzulegen.

Dr. Christian Haffner, der Kläger des Verfahrens, ist zufrieden mit dem Verlauf der gestrigen Verhandlung:

”Das Verwaltungsgericht Berlin ist weitgehend meinen Forderungen nach Transparenz gefolgt. Zwar ist das Urteil noch nicht verkündet, aber es ist davon auszugehen, dass große Teile der Namen in den Protokollen des Coronaexpertenrates entschwärzt werden und damit Licht in das Dunkel gebracht wird, wer hier was gesagt und wer Einfluss genommen hat. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt in der Aufarbeitung der Coronazeit und ein Impuls für die Zukunft, es besser zu machen.“

Die Weltweiten Betrugs Geschäfte mit Bestechung, Erpressung der Angela Merkel, WHO Bande: Madagaskar, Tansania, Tote durch „Omeprazol“

Brisante WHO-Doku: Prof. Dr. Dr. Martin Haditsch ging für ServusTV erneut auf Wahrheitssuche!

Screenshots: ServusTV

Am morgigen 15. Mai ab 21:15 Uhr feiert eine neue ServusTV-Reportage mit Prof. Dr. Dr. Martin Haditsch Premiere: Für den Zweiteiler „WHO – Auf der Suche nach der Wahrheit“ begab der Linzer Virologe sich erneut auf Spurensuche, um Hintergründe des Pandemievertrags und der Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften aufzudecken und die Machenschaften der Weltgesundheitsorganisation zu beleuchten. Prof. Dr. Dr. Haditsch reiste dafür durch Österreich, Deutschland, Großbritannien und die USA und sprach mit verschiedenen Experten.

Der bekannte Virologe, der in den Corona-Jahren unermüdlich Aufklärungsarbeit leistete und auch damals mit einer brisanten ServusTV-Dokumentation jene Fakten ans Tageslicht brachte, die im Mainstream lange unterdrückt wurden, teilte auf YouTube den Trailer des neuen Zweiteilers. Er bittet die Menschen darum, die Sendung bekannt zu machen: „Es geht um nicht mehr und nicht weniger als unsere Zukunft!“, mahnt er. Und: „Das sollte jeder gesehen haben!“

Sendetermin der Dokumentation auf ServusTV ist der morgige 15. Mai ab 21:15 Uhr. Auch online kann die Sendung angeschaut werden. Der Sender beschreibt den brisanten Inhalt wie folgt:

Prof. Dr. Dr. Martin Haditsch begibt sich erneut auf Spurensuchen. Was steckt hinter den neuen Verträgen rund um die Weltgesundheitsorganisation? Der neue Pandemievertrag und die geänderten internationalen Gesundheitsvorschriften – eine Chance zur internationalen Pandemiebekämpfung oder doch ein massiver Eingriff in die Souveränität der Nationalstaaten und die Rechte ihrer Bürger?

Bereits im November 2020 gibt der Präsident des Europäischen Rates, Charles Michel, den Startschuss für einen weltweiten Pandemievertrag. Das erklärte Ziel: Eine bessere Vorbereitung und Zusammenarbeit der Länder im Fall künftiger Pandemien. Konkret geht es unter anderem um die Überwachung gefährlicher Krankheitserreger, eine weltweit gerechte Verteilung von Pandemiegütern, wie zum Beispiel Impfstoffen, aber auch um demokratiepolitisch fragwürdige Punkte – wie die Sicherstellung der Informationshoheit im Krisenfall. Nach zig Verhandlungsrunden unter den Mitgliedsstatten soll Ende Mai 2024 über den Pandemievertrag abgestimmt werden. Im selben Zug sollen auch die bereits durch die Mitgliedsstaaten getragenen Internationalen Gesundheitsvorschriften aktualisiert werden. Ihr Kern: Völkerrechtlich bindende Vorschriften im Kampf gegen die Ausbreitung von grenzüberschreitenden Krankheiten. Kritiker befürchten trotz aller Beschwichtigung, so müssen Mitgliedsstaaten etwa dem angenommenen Pandemievertrag im eigenen Parlament zustimmen und durch den Bundespräsidenten ratifizieren lassen, dass sich die WHO zu einem riesigen Machtkonstrukt aufbaut, das in alle Lebensbereiche der Menschen eindringen kann während sie gleichzeitig die Souveränität der Nationalstaaten aushebelt. Gute Absichten schlecht kommuniziert, oder doch der erste Schritt hin zu einer Gesundheitsdiktatur – angeführt von einer Organisation, deren Finanzierung immer stärker auf private Geldgeber angewiesen ist? Prof. Dr. Dr. Martin Haditsch begibt sich für die Suche nach der Wahrheit nach Österreich, Deutschland, Großbritannien und in die USA. U.a. mit Kardiologe Dr. Peter McCollough; Juristin und WHO-Kennerin Dr. Silvia Behrendt, Rechtsanwalt Phillip Kruse.

Links zur Sendung:

 

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KOMMENTAR(E) (2)

  • BuckZiehsMutter
    Feb. 05, 2025., 06:21 •

    «NY Post» beklagt «machiavellistischen Deep State» – redet ihm aber bei RFK Jr. selbst nach dem Mund Der «Deep State» wird für all die großen «Schweinereien» dieser Welt verantwortlich gemacht, sei es für Corona, für die Ausbeutung der sogenannten Drittweltländer, für all die Kriege usw. Wer auf ihn verweist, wird leicht als unseriös abgekanzelt. Dass ein Medium wie die «New York Post» ihn benennt, ist daher äußerst bemerkenswert. Doch die Kritik des Mediums greift zu kurz. Von Torsten Engelbrecht   Veröffentlicht am 4. Februar 2025 von TE. Lesedauer: 8 Minuten. PDF herunterladen Drucken Für Menschen, die dem Politsystem kritisch gegenüberstehen, ist der Begriff «Deep State», auf Deutsch «tiefer Staat», absolut geläufig. Gemeint ist damit eine Art Schattenregierung, die aus potenziell geheimen und nicht autorisierten Machtnetzwerken besteht und die die eigentliche Macht in den Händen hält. 2023 brachten wir dazu zum Beispiel den Artikel «Dr. Robert Malone: ‹Deep State-Zensur aufgedeckt›». Nun ist es aber so: Sucht man etwa bei Google nach Begriffen wie «Gaza-Krieg», so erhält man als erstes einige Treffer angezeigt von Berichten von Mainstreammedien. Sucht man hingegen nach dem Terminus «Deep State» oder auch «tiefer Staat», so herrscht praktisch gähnende Leere. Bei «tiefer Staat» zum Beispiel findet sich der erste Treffer mit einem Artikel eines etablierten Mediums erst auf Seite 3 der Google-Suche – und dieser Beitrag von der Wiener Zeitung trägt auch noch die Überschrift «Deep State: Wie Verschwörungstheorien den US-Wahlkampf beeinflussen». Er rückt den Begriff also praktisch ins Reich der Schauermärchen. Umso bemerkenswerter ist es, dass ein etabliertes Medium wie die New York Post in einem aktuellen Kommentar den «Deep State» als etwas zweifelsfrei real Existierendes hinstellt. Dieser trägt die Headline «Trump schickt den ‹Deep State› aufs Abstellgleis, wenn er beim FBI und [beim US-Justizministerium] DOJ aufräumt». Im Artikel selbst wird verbal sogar aufgedreht, heißt es darin doch, Trump sei in seiner ersten Amtszeit als US-Präsident «von machiavellistischen Deep-Statern sabotiert und behindert worden». Eine «machiavellistische» Person ist gekennzeichnet durch eine manipulative Persönlichkeit, die auf zynische Weise Moral missachtet und einen Fokus setzt auf Eigennutz und persönlichen Gewinn – sowie dadurch, dass sie zur Erlangung oder Erhaltung politischer Macht jedes Mittel unabhängig von existierendem Recht anzuwenden bereit ist. Miranda Devine, australisch-amerikanische Kolumnistin und Verfasserin des NYP-Kommentars, regt sich in erster Linie über Politiker der demokratischen Partei auf. Sie schreibt:
    «Es ist ärgerlich, schäbige Demokraten wie den Abgeordneten Jamie Raskin und selbstsüchtige Regierungsbürokraten über [die Notwendigkeit] ‹ordnungsgemäßer Verfahren› jammern zu hören, während Donald Trump im außer Kontrolle geratenen Verwaltungsstaat aufräumt.»
    Devine bezieht sich dabei auf die Beschwerde von Jamie Raskin darüber, dass Trump zahlreiche FBI-Agenten und Staatsanwälte des Justizministeriums entlassen hat, die an den Ermittlungen zum Angriff auf das US-Kapitol am 6. Januar 2021 beteiligt waren. Raskin, ranghöchstes Mitglied des Justizausschusses des Repräsentantenhauses, ist überzeugt, dass «Trumps ungeheuerlicher Angriff auf das Justizministerium und das FBI eine klare und gegenwärtige Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt sowie eine Abrissbirne, die gegen die Rechtsstaatlichkeit schwingt». Devine kann dem aber nicht folgen, sondern dreht den Spieß um und echauffiert sich darüber, dass die «machiavellistischen Deep-Stater» bei Trump während dessen erster Amtszeit nichts unversucht gelassen hätten, um zu verhindern, dass die Wünsche des demokratisch gewählten Präsidenten umgesetzt werden. «Das FBI hat Trumps Haus durchsucht und die Unterwäscheschublade seiner Frau durchwühlt», so Devine. Sie hätten zudem versucht, ihn einzusperren und ihn in den Bankrott zu treiben. «Sie trieben seine Anhänger und Berater zusammen und warfen sie ins Gefängnis. Das wird sich nicht wiederholen. Das nennt man Demokratie», ist Devine überzeugt. Und weiter:
    «Trump war gezwungen, 60 Prozent seiner Zeit und Dutzende von Millionen Dollar für den Kampf gegen die gegen ihn geführten Prozesse aufzuwenden. In Washington drehen sich die Köpfe angesichts der Schock- und Ehrfurchtstaktik von Trump 2.0. Man kann die Panik in den hohen Tönen der Deep State-Stimmen hören, während sie zu CNN und MSNBC rennen und dort petzen. Der abscheuliche Ex-CIA-Direktor John Brennan hyperventilierte vergangene Woche geradezu, als er gegen die Tatsache wetterte, dass ihm und dem Rest der Dirty 51 die Sicherheitsfreigabe entzogen und der Zutritt zu Bundesgebäuden untersagt wurde. Diese 51 Ex-Spione, darunter fünf ehemalige CIA-Direktoren oder amtierende Direktoren, wussten genau, was sie taten, als sie einen Brief unterzeichneten, in dem sie fälschlicherweise behaupteten, dass Hunter Bidens Laptop russische Desinformation sei.»
    Sie hätten nur nie damit gerechnet, dass sie zur Rechenschaft gezogen werden würden, gibt Devine zu bedenken. Man könne fast schon das Donnergrollen in Washington hören, wenn die Rechenschaftspflicht auf den Plan tritt. Es sei nun an der Zeit, im korrupten und politisierten FBI aufzuräumen – und der neue FBI-Direktor Kash Patel sei derjenige, der es tun werde. Während Patel vom Senat in seinem von Trump vorgesehenen Amt bestätigt worden sei, seien alle sechs leitenden Angestellten des FBI auf Anweisung des stellvertretenden Generalstaatsanwalts Emil Bove, einem ehemaligen Anwalt von Trump, aus dem Gebäude geführt worden. «Es war eine gewaltige Demonstration», wie sich die Machtverhältnisse verschoben haben, zitiert Devine Steven Friend, der für 29 Monate ohne Bezahlung suspendiert wurde, und zwar aus Rache dafür, dass er aufgedeckt hatte, dass die Akten des FBI vom 6. Januar manipuliert worden waren, um die Statistiken zum Inlandsterrorismus aufzublähen. Devine:
    «Friend wurde aus dem FBI gedrängt …, nachdem er sich gegen die Teilnahme an verfassungswidrigen SWAT-Razzien [= Razzien von Spezialeinheiten] gegen J6-Verdächtige [= Teilnehmer der Kapitol-Stürmung am 6. Januar 2021], denen geringfügige Vergehen vorgeworfen worden waren, ausgesprochen hatte.»
    Washington sei «aus seinem Dornröschenschlaf erwacht», meint Devine, und arbeite jetzt «nach der Trump-Zeit». Und die Demokraten und ihre Medienapparatschiks wüssten nicht, wie sie damit umgehen sollen, dass all ihre heiligen Kühe, eine nach der anderen, vernichtet würden. «Der Tiefe Staat wird zurückschlagen, sicher, aber dieses Mal ist Trump bereit.» Devine dürfte aber übers Ziel hinausschießen, wenn sie hier schwarzweißmalen und ernsthaft behaupten will, die Demokraten seien die Bösen und Trump der gute «Saubermachmann» schlechthin. Wie ich in meinem Newsletter «‹Trump 2.0› darf jetzt einfach nicht enttäuschen» vom 22. Januar schreibe, sollten wir unsere Hoffnungen nicht zu hoch schrauben, um für den Fall, dass Trump diese nicht erfüllt, nicht zu tief ins Tal der Enttäuschung abzurutschen. Denn Grund zur Skepsis gibt es in jedem Fall. So bleibt etwa die Frage, ob Trump nur die Grenzen dichtmacht oder auch eine wesentliche Ursache für Flucht und Migration, nämlich die Ausbeutung der armen Länder, angeht. Und wird «Trump 2.0» wirklich die «zionistischste» aller US-Regierungen sein und damit zu einseitig in Bezug auf den Nahost-Konflikt agieren, wie der türkische Nachrichtensender TRT World meint? Auch fragt Natural News in Bezug auf die zum Teil massive Kritik von allen möglichen Seiten an Robert F. Kennedy Jr., für den Trump ja die Leitung des US-Gesundheitssystems vorgesehen hat: «Wird sich der tiefe Staat durchsetzen?» Und in diesem Zusammenhang berichtet das Portal über den «überraschenden Versuch des rechten Flügels, RFK JR. zu canceln». Darin geht es besonders um einen gewissen Leonard Leo, «einen prominenten konservativen Rechtsaktivisten», der an der Spitze der Bemühungen stehe, die Nominierung von Robert F. Kennedy Jr. für das Amt des Gesundheitsministers mit Hilfe seiner PR-Firma CRC Advisors und der konservativen Lobbygruppe Advancing American Freedom (AAF) zu verhindern. Doch auch andere Konservative und damit Freunde im Geiste von Trump fahren gegen Kennedy Geschütze auf. So zum Beispiel der Senator von Louisiana, Bill Cassidy, wie Trump ein Republikaner, der vor wenigen Tagen vortrug, dass es ihm schwer falle, Robert F. Kennedy Jr. als Gesundheitsminister zu unterstützen, weil dieser sich so kritisch zu Impfstoffen geäußert habe. Der Ex-Fox-News-Moderator Bill O’Reilly wiederum geht sogar so weit und prophezeit: «RFK Jr. wird Zustimmung des US-Senats für das Amt des Gesundheitsministers nicht erhalten». Sollte dies tatsächlich so kommen, so hat auch die NYP ihren Anteil daran. So wird Kennedy Jr. in einem Großteil der in dem Medium erschienenen Beiträge zum Thema als unseriös dargestellt. Bereits am 14. November 2024 brachte die Post einen von der Redaktion verfassten Kommentar mit der Schlagzeile «RFK Jr. die Verantwortung für das Gesundheitswesen zu übertragen, bricht die erste Regel der Medizin». ………….. Quelle: Brownstone: The Covid Dossier https://brownstone.org/articles/the-covid-dossier/ https://transition-news.org/umfassendes-dossier-beweist-covid-war-globale-geheimdienst-und-militaroperation Die neue Macht Die Journalistin Whitney Webb skizziert den globalen Aufstieg eines Biotech-Industriekomplexes durch Covid-19. von Rubikons Weltredaktion https://www.rubikon.news/artikel/die-neue-macht Die jetzige JH School of Public Health, 1916 von der Rockefeller-Stiftung finanziert, wurde 2001 zur JH Bloomberg School of Public Health umbenannt: Der Wall-Street-Banker Michael Bloomberg ist nun der Hauptfinanzier. https://www.nachdenkseiten.de/?p=60762   Im Rahmen des von Obama ausgetüftelten Vertrags-Netzwerks, das Other Transaction Authority (OTA) heisst, wurden die immensen Ausgaben für die «Covid-Gegenmassnahmen» getätigt. Durch diese Art der Vertragsmethode hätte man keinerlei Bundesgesetze und Regeln befolgen müssen, erläutert Latypova. Unter kompletter Geheimhaltung habe das Verteidigungsministerium bei den Pharmakonzernen Produkte bestellt.
    «Normalerweise nutzen sie dieses Rahmennetzwerk, um bei Auftragnehmern im Verteidigungsbereich Waffen zu bestellen. Jetzt verwenden sie es, um etwas zu kaufen, was sie als pharmazeutisches Produkt bezeichnen.»
    Diese gesamte «legale» Struktur kam zum Tragen, als Donald Trump 2020 den «Öffentlichen Gesundheitsnotfall» ausrief, das PREP-Gesetz (Public Readiness and Emergency Preparedness Act) in Kraft trat, das Pharmakonzernen Immunität und Haftungsfreiheit beschert, und die Operation Warp Speed (OWS) gestartet wurde. Nach der verlorenen Wahl setzte Joe Biden diese «militärischen Gegenmassnahmen» fort. Aber wie Dr. Robert Malone bereits gesagt habe, und sie stimme dem voll zu, zeige sich hier die «Implementierung eines faschistischen Modells». Die Regierungen würden mit Privatunternehmen «verschmelzen», sie würden lügen und die Haftung für private Unternehmen übernehmen, aus denen sie Gewinne ziehen. Eine weitere wichtige Frage ist: Wer stellt die «Impfstoffe» wirklich her? Zur Horizonterweiterung nutzt Latypova eine offizielle Grafik der Regierung: Grafik: Organisation Operation Warp Speed/BARDA Auf der rechten Seite ist zu sehen, welche Unternehmen an den «Bemühungen zur Unterstützung von Impfstoffen» beteiligt sind. Dabei handle es sich ausschliesslich um etablierte Rüstungsunternehmen, lässt Latypova wissen. Die Verträge mit diesen Firmen seien 2012 oder vorher abgeschlossen worden. Alle hätten bereits über Produktionsstätten für Impfstoffe verfügt, 2020 seien sie auf Covid-Präparate umgeschwenkt. https://transhttps://transition-news.org/sie-haben-auf-den-gesundheitsnotfall-reagiert-als-ware-es-ein-kriegition-news.org/sie-haben-auf-den-gesundheitsnotfall-reagiert-als-ware-es-ein-krieg Und alle etwa 400 Verträge mit den beteiligten Unternehmen würden beweisen, dass das Verteidigungsministerium (Department of Defense/DOD) sie abgeschlossen habe. Screenshot: Verträge, die vom DOD abgeschlossen wurden Das alles werde von einer Person des Unternehmens Advanced Technology International auf Basis der Other Transaction Agreements gemanagt, teilt Latypova mit. Website Advanced Technology International Den Screenshot von der Website des Unternehmens kommentiert sie mit den Worten: «Sie scheinen sehr gesundheitsbezogen zu sein.» Dafür erntet sie Lacher aus dem Publikum. Screenshot: Pfizer-Vertrag In der Vorvertrags-Klausel wird spezifisch erwähnt, dass hinsichtlich der vorklinischen und klinischen Studien sowie der Chemie, Herstellung und Kontrolle (CMC-Aktivitäten) alle gesetzlichen und regulativen Vorschriften unzulässig sind. Screenshot: Pfizer-Vorvertragsklausel Auch im Moderna-Vertrag wird der Haftungsausschluss zugesichert und erwähnt, dass es sich um ein Produkt für die «zivile und militärische Anwendung» handelt.   Quelle: Sasha Latypova: Sasha Latypova – COVID-19 Countermeasures: Evidence of the Intent to Harm Viren Kriegsführung Richard Hatchett, Avril Haines, Tom Inglesby, Donald Rumsfeld von „Anthrax, Ebola bis Corona“ Unglaublich dieser Pentagon Betrug erneut, welche Alles kontrollieren Ursula von der Leyen, wurde ganz einfach gekauft, Verträge ohne jede Haftung zu unterschreiben, kaufte Milliarden von dem Impfmüll, der ohne Kontrolle produziert wird Foto aus dem Vortrag Sogar bei Einfuhr ist jede Kontrolle des Impfstoffes verboten, oder Qualitäts Kontrolle Aus den geheimen Pfizer Verträge, die in den USA herausgegeben wurde, wo der Pfizer Chef, Ursula von der Leyen, jede Auskunft verweigern Betrug ist Programm, Zulassung der nie getesten Mörder Flüssigkeit wurde erpresst, umgesetzt als Dr. Mengele Nachfolgerin und illegal durch Ursula von der Leyen So sieht der Verbrecherische Vertrag aus, was es noch nie gab, was Ursula von der Leyen unterschrieb und der Ehemann Joachim Sauer erhielt Super Posten bei einer US RNA Pharma Firma Mitglieds EU Länder stimmten weder dem Vertrag, noch der Bestellung des Impfmülles zu. Kennen den Vertrag nicht BionTech/PfizerRussisches Verteidigungsministerium: mRNA-Impfstoffe sind eine Biowaffe 10. März 2023Das russische Verteidigungsministerium hat neue Details über die Biowaffenprogramme des Pentagon in der Ukraine veröffentlicht und mRNA-Impfstoffe namentlich von Pfizer als Biowaffe bezeichnet. Ich erinnere daran, dass die… 81 Kommentare
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    Tribunal Verfahren, In Italien: Giorgia Meloni, räumt mit den Betrugsorgien, Terror der EU auf 1. Nov. 2022

    • BuckZiehsMutter
      Nov. 24, 2024., 13:38 •

      Aburde Behörden, Justiz in Corona Zeiten und bis heute

      Gunter Frank / 08.11.2024 / 12:00 / 4

      „Die haben die Leute umgebracht“

      Video. Von Gunter Frank und Kay Klapproth. Der Mediziner Dr. Gunter Frank und der Immunologe Dr. Kay Klapproth treffen Dr. Wolfgang Wodarg. Der Arzt und Epidemiologe verfügt über eine bemerkenswerte Kombination aus medizinischer und politischer Erfahrung. (Teil 1)/ mehr

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