GETAGGTE BEITRÄGE / Hans-Ulrich Holtherm

EU, Berlin Corona Betrug: Brisante WHO-Doku: Prof. Dr. Dr. Martin Haditsch ging erneut auf Wahrheitssuche!

der Organisierte Betrug der Angela Merkel, RKI, des Generals Hans-Ulrich Holtherm und General Breuer war ja auch oft im Corona Rat

10.3.2020

SPD Verbrecher und der Betrug mit dem „Corona Virus“ Virus als Geschäftsmodell von Deutschland bis Albanien

Das wissenschaftliche Expertengremium: Kein Arzt, kein Epidemiloge dabei, nur von der Politik bezahlte, Hirnlos Gestalten für ihre Posten und gut geschmiert von der Pharma Industrie. Lauter Irre, Modellierer mit System Betrug

  • Prof. Reinhard Berner (Universität Dresden)
  • Prof. Cornelia Betsch (Universität Erfurt)
  • Prof. Melanie Brinkmann (TU–Technische Universität Braunschweig, Helmholtz Zentrum für Infektionsforschung)
  • Prof. Alena Buyx (TU München, Deutscher Ethikrat)
  • Prof. Jörg Dötsch (Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin)
  • Prof. Christian Drosten (Charité)
  • Prof. Christine Falk (Medizinische Hochschule Hannover)
  • Prof. Ralph Hertwig (Max-Planck-Institut für Bildungsforschung)
  • Prof. Lars Kaderali (Universität Greifswald)
  • Prof. Christian Karagiannidis (ARDS und ECMO Zentrum Köln-Merheim)
  • Prof. Heyo Kroemer (Charité)
  • Prof. Thomas Mertens (Ständige Impfkommission)
  • Prof. Michael Meyer-Hermann (Helmholtz Zentrum für Infektionsforschung Braunschweig, TU Braunschweig)
  • Dr. Johannes Niessen (Gesundheitsamt Köln)
  • Prof. Viola Priesemann (Max-Planck-Institut für Dynamik und Selbstorganisation & Universität Göttingen )
  • Prof. Leif Erik Sander (Charité)
  • Stefan Sternberg (Landrat Ludwigslust-Parchim)
  • Prof. Hendrik Streeck (Universitätsklinikum Bonn)
  • Prof. Lothar Wieler (Robert Koch-Institut)

14.3.2020 bereits

Die „Corona“ Hysterie, eines kriminellen EU, US, Berliner System, was zusammen bricht

 

Expertenrat-Protokolle vor Gericht: Werden die Namen der Experten bald offengelegt?

In der gestrigen Verhandlung fiel noch kein Urteil, doch der Richter stellte in Aussicht, weitere Entschwärzungen anzuordnen – mit einer Ausnahme.

Vor der Gerichtsverhandlung um die Protokolle des Corona-Expertenrats. Credits: Aya Velázquez

Gestern wurde am Berliner Verwaltungsgericht über die Streitsache
Dr. Christian Haffner gegen die Bundesrepublik Deutschland verhandelt: Es geht um die letzten Schwärzungen in den Protokollen des Corona-Expertenrats. Dabei ließ sich das Bundeskanzleramt gleich von vier (!) Anwälten vertreten. Ein Urteil wurde gestern noch nicht gesprochen – dieses wird in den nächsten zwei Wochen per Post zugestellt. Der Richter legte jedoch bereits dar, welche Argumente ihn überzeugten – und welche nicht: So würde er etwa der Argumentation der Beklagten folgen, wenn es um Textpassagen geht, die die bilateralen Beziehungen der Bundesrepublik zu China betreffen, da dies Ermessensspielräume berühre, die den Kompetenzbereich des Gerichts überstiegen. Weniger überzeugte den Richter hingegen Argumente des Kanzleramts, warum Namen von Experten, Gästen des Expertenrats, Medikamenten, Medikamentenherstellern und Impfstoffen weiterhin geschwärzt bleiben sollen. In den nächsten zwei Wochen könnte es daher zu weiteren brisanten Offenlegungen der Protokolle kommen. Ein Bericht aus dem Gerichtssaal.

 

Richter Dr. James Bews und die Anwälte des Bundeskanzleramts vor der Verhandlung. Credits: privat

Der kleine Gerichtssaal im Berliner Verwaltungsgericht in der Kirchstraße war gut gefüllt, als um 09:30 Uhr über die Streitsache „Dr. Christian Haffner gegen die Bundesrepublik Deutschland“ verhandelt wurde. „Alle für mich?“ witzelte der gut gelaunte Richter Dr. James Bews schon beim Reingehen, als ein Pulk von Menschen ihm aus dem Warteraum folgte.

Zu Beginn der Verhandlung legte der Richter dar, welche drei Kategorien von Ausschlussgründen für eine Offenlegung der geschwärzten Stellen die Beklagte, das Kanzleramt vorbringt: 1) den Schutz internationaler Beziehungen, 2) den Schutz der Namen von Experten und Gästen, sowie 3) die Namen von Medikamenten, Medikamentenherstellern und Impfstoffen.

Auschlussgrund 1: Der Schutz internationaler Beziehungen

Im Bereich der internationalen Beziehungen könne die Beklagte, das Kanzleramt, laut Richter einen hohen Ermessensspielraum für sich geltend machen. Dies habe damit zu tun, dass es schlichtweg die Kompetenz des Gerichts übersteige, einzuschätzen, ob die vom Kanzleramt geheim gehaltenen Stellen geeignet sind, um zu diplomatischen Zerwürfnissen zu führen. Jedoch müsse die Beklagte gegenüber dem Gericht glaubhaft machen, was das verfolgte außenpolitische Ziel dabei sei, die Stellen geschwärzt zu halten – und mit welcher Strategie sie dieses Ziel zu erreichen gedenke.

An dieser Stelle hielt der Richter, auch für das anwesende Publikum, eine Seite aus der 14. Sitzung hoch, in der ein ganzer Textblock geschwärzt ist: „Damit sie mal sehen, um welchen Umfang es hier geht.“ Den schriftlichen Begründungen der Kanzlei sei zu entnehmen, dass es in diesem Abschnitt um Informationen geht, die die Volksrepublik China betreffen. Von den Anwälten des Kanzleramts wollte er wissen, was das außenpolitische Ziel bei diesen Schwärzungen sei.

Ausschnitt 14. Sitzung des Corona-Expertenrats: Eine “Bewertung eines Expertenrat-Mitglied zum Handeln der chinesischen Regierung” bleibt geschwärzt

Eine Anwältin des Kanzleramts erklärt, China sei ein systemischer Wettbewerber und Rivale der BRD. Unstrittig sei aber auch, dass alle globalen Herausforderungen sich nur miteinander lösen ließen – eine konstruktive Beziehung zu China sei daher das erklärte Ziel der Bundesregierung. Die Strategie zur Erreichung dieses Ziels sei es, “die bilateralen Beziehungen zu China nicht zu belasten”. Die betroffenen Passagen in der 14. Sitzung des Corona-Expertenrats enthielten eine klare Bewertung des Regierungshandelns Chinas. Eine Offenlegung entsprechender Stellen könnte daher belastende Auswirkungen auf die deutsch-chinesischen Beziehungen haben.

Die Anwälte des Bundeskanzleramts. Credits: Aya Velázquez

Der Anwalt des Klägers, Dr. Heinemann, wandte daraufhin ein, man müsse aber auch differenzieren, ob es sich bei der Person, die diese Einschätzung geäußert hat, um ein Mitglied der Bundesregierung handelt, oder einen externen Berater. Eine Anwältin des Kanzleramts erwiderte, man ginge davon aus, dass in China nicht zwischen Aussagen staatlicher und nichtstaatlicher Akteure unterschieden werde, sondern man die Aussagen insgesamt der Bundesregierung zuordnen würde – da diese die Experten schlussendlich eingesetzt hätte.

Dr. Heinemann gab daraufhin zu bedenken, dass es nicht weiter überraschen dürfe, wenn der chinesischen Regierung eine kritische Bewertung des eigenen Handelns möglicherweise nicht gefalle – da es sich bei China um eine Diktatur handelt. Die Frage sei jedoch, ob es für uns hier in Deutschland der Maßstab sein sollte, sich an Diktaturen zu orientieren. Es könne nicht auf die Rezeption des Regimes der Volksrepublik China ankommen, ob in Deutschland bestimmte Dokumente offengelegt werden dürfen, oder nicht. Dieses Argument überzeugte den Richter weniger. Er zitierte Beispiele aus dem Kontext bilateraler Beziehungen mit den USA und konstatierte, die Perzeption eines betroffenen Staates könne sehr wohl maßstabsbildend sein für die Bewertung, ob gewisse Dokumente offengelegt werden dürfen – unabhängig davon, ob es sich um eine Diktatur handelt.

Zwei weitere Stellen wurden besprochen, deren Offenlegung aus Sicht der Anwälte des Kanzleramts die bilateralen Beziehungen mit China belasten könnte: In der 32. Sitzung wurde “eine Informationsweitergabe von chinesischer Seite durch ein Mitglied des Expertenrats bewertet”.

Ausschnitt 32. Sitzung des Corona-Expertenrats

In der 33. Sitzung wurde “der Ursprung des Coronavirus im Zusammenhang mit China thematisiert”. Hierbei handele es sich um „Informationen aus dem chinesischen Bereich, die Grundlage einer Einschätzung in der Bundesrepublik geworden sind“.

 

Ausschnitt 33. Sitzung des Corona-Expertenrats

Ausschlussgrund 2:
Datenschutz von Mitgliedern und Gästen des Expertenrats


Nachdem die inhaltlichen Aspekte zum Thema „bilaterale Beziehungen“ für den Richter nachvollziehbar abgeklärt waren – auch ihm lagen die Protokolle nur in geschwärzter Form vor – wandte er sich den geschwärzten Namen der Experten und Gäste des Expertenrats zu. Von den Anwälten des Kanzleramts wollte er wissen, ob im Vorfeld ein sogenanntes „Drittbeteiligungsverfahren“ durchgeführt wurde. Drittbeteiligungsverfahren bedeutet, dass alle geschwärzten Mitglieder und Gäste des Expertenrats einzeln befragt werden, ob sie einer Veröffentlichung ihres Namens im Zusammenhang mit den von ihnen getätigten Aussagen im Expertenrat zustimmen. Die Anwälte des Kanzleramts erklärten, dass sie wegen dem gleichzeitigem Gelten von Paragraf 3 Absatz 2 des Informationsschutzgesetzes – “öffentliche Sicherheit” – nicht davon ausgegangen waren, dass es erforderlich sei, ein “Drittbeteiligungsverfahren” durchzuführen.

Im Gerichtssaal. Links: Richter Dr. James Bews, rechts: Die Anwälte des Kanzleramts. Credits: Aya Velázquez

Sie erklärten, warum die Namen aus ihrer Sicht geschwärzt bleiben sollen: Corona sei weiterhin ein kontrovers diskutierter Politikbereich. Es gebe Anfeindungen durch Reichsbürger und Querdenker, die die Mitglieder des Expertenrats als “Feindbilder” verstehen und in unterschiedlicher Weise angreifen. Es sei zu befürchten, dass eine Rückverfolgbarkeit von Aussagen auf ein einzelnes Mitglied in der Folge „haftbar“ für einen bestimmten politischen Beschluss gemacht werden könnte. Daher sei hier die Verschwiegenheit zu wahren.

Dr. Heinemann, der Anwalt des Klägers, wandte ein, dass die Anwälte des Kanzleramts jedoch auf keine konkrete Gefahr verweisen könnten. Es handele sich lediglich um vage und abstrakte Behauptungen. Für die Geltendmachung des Datenschutzes eines Sachverständigen vor dem berechtigten Informationsinteresse der Öffentlichkeit müsse jedoch eine konkrete Gefahr dargelegt werden. Gemäß der vagen Ausführungen des Kanzleramts hätte man es hierbei aber lediglich mit einer „drohenden“ Gefahr zu tun. Dabei hätte die Bundesregierung doch genügend “Erkenntnismittel” zur Hand, von denen die Klägerseite nur träumen könne, etwa das umfangreiche, gesammelte Datenmaterial des Bundesamts für Verfassungsschutz oder des Bundesministerium des Inneren – er hätte erwartet, dass man den Anwälten des Kanzleramts mehr „Fleisch“ an die Hand gebe, um eine konkrete Gefahr zu belegen.

Der Richter erinnerte an dieser Stelle an den Vorfall der Beleidigung von Christian Drosten durch Camper auf einem Camping-Platz in Mecklenburg-Vorpommern. Anfeindungen und Bedrohungen gegen den Leib habe es ja nachweislich gegeben – dies ließe sich nicht abstreiten. Er gebe der Beklagten recht, zu sagen, die Corona-Politik war brisant – das mache auch die Protokolle brisant. Dr. Heinemann widersprach an dieser Stelle mit dem Einwand, besagte „Brisanz“ rühre ja gerade auch von der Geheimniskrämerei um die Schwärzungen her – die Entstehung von Brisanz sei „keine Einbahnstraße“.

Ein Anwalt der Kanzleramts verwies darauf, welche Experten an welcher Sitzung teilgenommen hätten, sei ja nie geschwärzt gewesen. Wenn man sich einmal die Email-Eingänge der Experten anschaue, dann sei die Gefahr gar nicht mehr so abstrakt. Ein Gefährdung könne zudem auch psychischer Natur sein. Beleidigungsdelikte seien psychisch vermittelte Gewalt. Vertraulichkeit sei die Grundlage von so einem Gremium – sonst würden sich Experten dort erst gar nicht engagieren.

Dr. Heinemann, der Anwalt des Klägers, wandte ein, hier handele es sich aber um Sachverständige aus der Wissenschaft. Bei wissenschaftlichen Aussagen gehöre es notwendigerweise dazu, dass man mit seinem Namen dazu steht. Der Richter wollte daraufhin von Dr. Heinemann wissen, welches Informationsinteresse der Kläger an den Protokollen habe. Heinemann gab zur Auskunft, der Kläger sei Mediziner. In den Protokollen gehe es um wissenschaftliche Expertise. Möglicherweise gebe in der Zukunft weitere Epidemien und Pandemien. Wenn man nicht wisse, wer in der vergangenen Pandemie welche wissenschaftlichen Äußerungen getätigt hat, dann könne Kritik an diesen Aussagen auch nicht adäquat addressiert werden. Ein Anwalt des Kanzleramts wandte nun ein, gemäß Paragraf 3 Absatz 2 des IFG handele sich hierbei aber um einen „Einzeldiskurs“ – und genau da sehe man den Schutzbedarf.

Als hätte er nur auf dieses Stichwort gewartet, verwies Dr. Heinemann, der Anwalt des Klägers, nun darauf, man habe die Betroffenen ja gar nicht gefragt, ob sie ihre Namen möglicherweise selbst offenlegen wollten: Um dies zu demonstrieren, las er eine Email von Hendrik Streeck vor, die noch am Vorabend der Gerichtsverhandlung nach 22 Uhr bei Christian Haffner angekommen sei. In seiner Email erklärte Streeck, dass er bislang noch nicht gefragt worden sei, ob sein Name bei den Protokollen des Expertenrats entschwärzt werden dürfe – er hätte aber auch nichts dagegen.

Ein Anwalt der Kanzleramts äußerte dazu Bedenken und verdeutlichte sie mit einem Gedankenspiel: Angenommen, 15 von 20 Experten würden einer Offenlegung ihrer Namen in den Protokollen zustimmen – dann würde für die verbliebenen Mitglieder des Expertenrats, die eine solche Offenlegung nicht wollten, “die Luft dünn”. Die wenigen, geschwärzt gebliebenen Mitglieder des Expertenrats könnten nun leichter ermittelt werden. Dies wiederum verletze deren Recht auf Datenschutz. Der Richter ließ an dieser Stelle durchblicken, dass ihn dieses Argument nicht besonders überzeugt: Auch die thematischen Hintergründe der Vorschläge in den Protokollen ließen bereits Rückschlüsse auf eine engere Auswahl der Experten zu – dies stelle daher kein valides Argument dar.

Ausschlussgrund 3:
Schutz der Namen von Medikamenten, Medikamentenherstellern und Impfstoffen

Als Letztes wurde über Schwärzungen aus dem Bereich Medikamente, Medikamentenhersteller und Impfstoffe verhandelt. Dem Richter war aufgefallen, dass in der 32. Sitzung ein Medikament namens „Sotrovimab“ neuerdings geschwärzt war, das in der zuvor vom Kanzleramt herausgegebenen Version noch nicht geschwärzt war. Wie es dazu komme, dass das Medikament in der neuen Version des Kanzleramts nun zusätzlich geschwärzt wurde? Ein Anwalt des Kanzleramts erklärte, die Entschwärzung in der ersten herausgegebenen Version beruhe lediglich auf einem „Büroversehen“. Eigentlich hätte das Medikament geschwärzt gehört – daher sei es in der nächsten Version noch geschwärzt worden.

Ausschnitt 32. Sitzung des Corona-Expertenrats: Medikament “Sotrovimab” erst ungeschwärzt, dann in der “entschwärzten” Version plötzlich geschwärzt

Informationen zu Medikamenten und Impfstoffen seien laut Anwälten des Kanzleramtes geschwärzt, weil das Kanzleramt sonst bei zukünftigen Einkäufen bei Pharmaherstellern möglicherweise Preisnachteile befürchten müsste. Diese Argumentation überzeugte den Richter nicht: Ob und welche Medikamente und Impfstoffe bei einer nächsten Pandemie benötigt würden, ließe sich aktuell schließlich noch gar nicht voraussehen. Es handele sich hierbei um ein sehr abstraktes, hypothetisches Risiko.

Zum Abschluss der Verhandlung fasste der Richter seine Sicht auf den Sachstand zusammen: Im Bereich „Internationale Beziehungen“ folge das Gericht weitestgehend der Argumentation der Beklagten, des Kanzleramts – bei den Namen von Experten, Medikamenten, Medikamentenherstellern und Impfungen verhalte es sich anders. Hier würde er das Bundeskanzleramt voraussichtlich entweder via Gerichtsentscheid dazu verpflichten, alle Namen komplett offenlegen – oder ein sogenanntes Drittbeteiligungsverfahren durchzuführen. Eine Urteilsverkündung gab es noch nicht – das Urteil werde aber in den nächsten zwei Wochen mit der Post zugestellt. Die Beklagte, das Bundeskanzleramt, trägt die Kosten des Verfahrens.

Fazit:
Das Gericht kommt dem Kläger entgegen

Abschließend lässt sich konstatieren, dass die heutige Verhandlung – auch, wenn noch kein Urteil gefällt wurde – insgesamt recht erfreulich für die Klägerseite verlaufen ist. Zwar werden alle Informationen, die die Volksrepublik China betreffen, voraussichtlich im bevorstehenden Urteil noch geschwärzt bleiben. Der Kläger Christian Haffner hat jedoch bereits in Aussicht gestellt, diesbezüglich in Berufung zu gehen. Das letzte Wort im Hinblick auf die zahlreichen China-Schwärzungen in den Protokollen ist daher mit diesem Verfahren noch nicht gesprochen.

Bezüglich der Namen von Experten, Gästen des Expertenrats, Impfstoffen, Medikamenten und Medikamentenherstellern könnte sich jedoch noch eine echte Wende im lange andauernden und zähen Verfahren abzeichnen: Entweder, das Gericht verpflichtet das Bundeskanzleramt, die Namen aller Experten und Gäste in den Protokollen komplett offenzulegen – oder im Rahmen des sogenannten “Drittbeteiligungsverfahrens” jeden Experten einzeln zu fragen, ob der oder diejenige mit einer Entschwärzung ihres Namens einverstanden wäre. Viele, wie etwa Hendrik Streeck, wären dazu bereit. Analog verhält es sich mit Medikamenten, Medikamentenherstellern und Impfstoffen: Auch hier könnte das Bundeskanzleramt möglicherweise dazu verpflichtet werden, alles offenzulegen.

Dr. Christian Haffner, der Kläger des Verfahrens, ist zufrieden mit dem Verlauf der gestrigen Verhandlung:

”Das Verwaltungsgericht Berlin ist weitgehend meinen Forderungen nach Transparenz gefolgt. Zwar ist das Urteil noch nicht verkündet, aber es ist davon auszugehen, dass große Teile der Namen in den Protokollen des Coronaexpertenrates entschwärzt werden und damit Licht in das Dunkel gebracht wird, wer hier was gesagt und wer Einfluss genommen hat. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt in der Aufarbeitung der Coronazeit und ein Impuls für die Zukunft, es besser zu machen.“

Die Weltweiten Betrugs Geschäfte mit Bestechung, Erpressung der Angela Merkel, WHO Bande: Madagaskar, Tansania, Tote durch „Omeprazol“

Brisante WHO-Doku: Prof. Dr. Dr. Martin Haditsch ging für ServusTV erneut auf Wahrheitssuche!

Screenshots: ServusTV

Am morgigen 15. Mai ab 21:15 Uhr feiert eine neue ServusTV-Reportage mit Prof. Dr. Dr. Martin Haditsch Premiere: Für den Zweiteiler „WHO – Auf der Suche nach der Wahrheit“ begab der Linzer Virologe sich erneut auf Spurensuche, um Hintergründe des Pandemievertrags und der Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften aufzudecken und die Machenschaften der Weltgesundheitsorganisation zu beleuchten. Prof. Dr. Dr. Haditsch reiste dafür durch Österreich, Deutschland, Großbritannien und die USA und sprach mit verschiedenen Experten.

Der bekannte Virologe, der in den Corona-Jahren unermüdlich Aufklärungsarbeit leistete und auch damals mit einer brisanten ServusTV-Dokumentation jene Fakten ans Tageslicht brachte, die im Mainstream lange unterdrückt wurden, teilte auf YouTube den Trailer des neuen Zweiteilers. Er bittet die Menschen darum, die Sendung bekannt zu machen: „Es geht um nicht mehr und nicht weniger als unsere Zukunft!“, mahnt er. Und: „Das sollte jeder gesehen haben!“

Sendetermin der Dokumentation auf ServusTV ist der morgige 15. Mai ab 21:15 Uhr. Auch online kann die Sendung angeschaut werden. Der Sender beschreibt den brisanten Inhalt wie folgt:

Prof. Dr. Dr. Martin Haditsch begibt sich erneut auf Spurensuchen. Was steckt hinter den neuen Verträgen rund um die Weltgesundheitsorganisation? Der neue Pandemievertrag und die geänderten internationalen Gesundheitsvorschriften – eine Chance zur internationalen Pandemiebekämpfung oder doch ein massiver Eingriff in die Souveränität der Nationalstaaten und die Rechte ihrer Bürger?

Bereits im November 2020 gibt der Präsident des Europäischen Rates, Charles Michel, den Startschuss für einen weltweiten Pandemievertrag. Das erklärte Ziel: Eine bessere Vorbereitung und Zusammenarbeit der Länder im Fall künftiger Pandemien. Konkret geht es unter anderem um die Überwachung gefährlicher Krankheitserreger, eine weltweit gerechte Verteilung von Pandemiegütern, wie zum Beispiel Impfstoffen, aber auch um demokratiepolitisch fragwürdige Punkte – wie die Sicherstellung der Informationshoheit im Krisenfall. Nach zig Verhandlungsrunden unter den Mitgliedsstatten soll Ende Mai 2024 über den Pandemievertrag abgestimmt werden. Im selben Zug sollen auch die bereits durch die Mitgliedsstaaten getragenen Internationalen Gesundheitsvorschriften aktualisiert werden. Ihr Kern: Völkerrechtlich bindende Vorschriften im Kampf gegen die Ausbreitung von grenzüberschreitenden Krankheiten. Kritiker befürchten trotz aller Beschwichtigung, so müssen Mitgliedsstaaten etwa dem angenommenen Pandemievertrag im eigenen Parlament zustimmen und durch den Bundespräsidenten ratifizieren lassen, dass sich die WHO zu einem riesigen Machtkonstrukt aufbaut, das in alle Lebensbereiche der Menschen eindringen kann während sie gleichzeitig die Souveränität der Nationalstaaten aushebelt. Gute Absichten schlecht kommuniziert, oder doch der erste Schritt hin zu einer Gesundheitsdiktatur – angeführt von einer Organisation, deren Finanzierung immer stärker auf private Geldgeber angewiesen ist? Prof. Dr. Dr. Martin Haditsch begibt sich für die Suche nach der Wahrheit nach Österreich, Deutschland, Großbritannien und in die USA. U.a. mit Kardiologe Dr. Peter McCollough; Juristin und WHO-Kennerin Dr. Silvia Behrendt, Rechtsanwalt Phillip Kruse.

Links zur Sendung:

Der Europa weite Corona Betrug der EU Commission, gekaufter Experten und der Angela Merkel Bande mit Rot-Grün

Lockdown Verbrechern der Angela Merkel, in Europa und PCR, Masken, Impf Betrug, wo wir über den Betrug schon im Frühjahr 2020 hinwiesen. Schweine-, Vogel Grippe Betrug waren für Christian Drosten, Karl Lauterbach den gekauften Wissenschaftlern, nur ein Übungs Modell

lt. Karl Lauterbach

 

Gunter Frank / 28.03.2024 / 06:00 / 0

Corona-Aufarbeitung: Die Lügen kommen raus

Video. Der Mediziner Gunter Frank und der Immunologe Kay Klapproth diskutieren in der „Sprechstunde“ dieser Woche über eine ganze Reihe von Enthüllungen, die aufhorchen lassen: Kommt die Corona-Aufarbeitung nun doch in Schwung?

…………….

 

Deutsches Labor in Wuhan: Deutsche Wissenschaftler gründeten 2017 ein Labor in Wuhan, in dem auch Covid-19 untersucht wird. Welche Verbindungen haben Drosten und andere Top-Virologen nach China? Warum hat Drosten die Laborleck-Theorie so lange bestritten?

Hinweis: Dieses und viele weitere interessante Videos  können Sie  auch auf der Website der Initiative für Demokratie und Aufklärung und auf YouTube anschauen.

Wer sich tiefer mit dem Thema befassen will, findet im Achgut.shop Gunter Franks brisantes Buch „Das Staatsverbrechen“.

/ mehr

Lügen als System: Der Corona Betrug, heute gut bewiesen

 

Gastautor / 04.03.2024 / 06:00 / Foto: Imago / 0

Corona-Aufarbeitung: Skandal-Antworten der Bundesregierung

Von Andreas Zimmermann. Die Bundesregierung beantwortete eine parlamentarische Anfrage zu eklatanten Impfrisiken: Arrogant, ignorant und inkompetent. Und genauso geht sie mit der Gesundheit der Bürger um. Eine Dokumentation./ mehr

Annette Heinisch / 04.03.2024 / 06:15 / Foto: Achgut.com / 0

Correctiv:  Das Kartenhaus fällt, der Fake wirkt weiter

Kartenhäuser neigen dazu, instabil zu sein. Ein kräftiger Windstoß und schon fallen sie zusammen. So ist es der „Recherche“ von Correctiv ergangen, sie entpuppte sich als nicht haltbar. / mehr

Rate This

 

 

Bild: picture alliance/dpa/dpa-pool | Michael Kappeler

DAS RATTEN TREFFEN (NTI), FÜR LOCKDOWN IN EUROPA, CHRIS ELIAS, HEIKO ROTTMANN-GROSSNER, TIM EVANS, JEREMY FARRAR IN 201

Heiko Rottmann-Großner

der reale Täter, heute im Amte immer noch: vom RKI

Kriminelle: Heiko Rottmann–Großner, die Deutsche Regierungs Mafia mit ihrem Lockdown Betrug in Europa, für den US Lobby CIA Club: „Nuclear Threat Initiative“ (NTI)

Schrieben wir hier im März 2020, das ein gigantischer Corona Betrug kommt, von der NATO, DARPA, Pentagon organisiert. Wer war der Befehlsgeber bei dem Corona Experten Rat, der nur dummes Zeug veröffentlichte

Mehr als tausend Passagen geschwärzt: Multipolar veröffentlicht freigeklagte RKI-Protokolle im Original

Die von unserem Magazin freigeklagten Protokolle des Krisenstabs des Robert Koch-Instituts (RKI) werden nun für alle zugänglich gemacht. Die mehr als 200 Dokumente sind in erheblichem Umfang durch das RKI geschwärzt. Gegen die Schwärzungen klagen wir aktuell. Wir laden alle interessierten Journalisten zur Mitrecherche ein.REDAKTION, 20. März 2024, 24 Kommentare, PDF

Wie Multipolar auf Grundlage der bislang geheim gehaltenen Papiere bereits berichtete, beruhte die im März 2020 vom RKI verkündete Verschärfung der Risikobewertung von „mäßig“ auf „hoch“ – Grundlage sämtlicher Lockdown-Maßnahmen und Gerichtsurteile dazu – anders als bislang behauptet nicht auf einer fachlichen Einschätzung des Instituts, sondern auf der politischen Anweisung eines externen Akteurs – dessen Name in den Protokollen geschwärzt ist.

Für eine weitere gründliche Auswertung der mehr als 200 Protokolle mit einem Gesamtumfang von über 1.000 Seiten ist nun die Mitarbeit weiterer Journalisten und Rechercheure erforderlich. Die Protokolle umfassen den Zeitraum von Januar 2020 bis April 2021, da unser Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz, auf dem die spätere Klage beruhte, im Mai 2021 gestellt wurde. Der Antrag lautete:

Hiermit beantragen wir gemäß § 1 IFG, Art. 10 EMRK, namens und in beigefügter Vollmacht (…), Einsicht in Form der Erstellung von Kopien in alle Informationen, gleich in welcher Verkörperung,

– Sämtliche Protokolle, Tagesordnungen, Teilnehmerlisten und sonstiger Notizen des RKI-Corona-Krisenstabes seit seiner Gründung – laut RKI am 6.1.2020 – bis zum 30.4.2021;

– Alle Dokumente, Notizen und Schriftwechsel (ausgenommen Entwürfe) der Behörde, die sich im Vorfeld des ersten Zusammentretens mit der Planung und Einberufung des Krisenstabes befassen;

– Insbesondere sämtlicher Dokumente und Notizen (ausgenommen Entwürfe), die sich mit der Änderung der Risikobewertung am 17.3.2020 von „mäßig“ auf „hoch“ befassen, darunter auch Schriftwechsel innerhalb des RKI sowie zwischen dem RKI und dem Bundesgesundheitsministerium sowie ggf. weiteren Behörden der Bundesregierung.

Nach Nichtbeantwortung und Klageerhebung folgte ein langes Tauziehen unserer Rechtsanwälte der Kanzlei Partsch und Partner mit den Anwälten des RKI der Kanzlei Raue. Nach dem Austausch zahlreicher Schriftsätze beider Seiten mit dem Verwaltungsgericht Berlin ermahnte dieses im Februar 2023 die gegnerische Seite, mit der Bearbeitung zu einem Ende zu kommen und kündigte an, „der Klage wegen der bislang nicht erfolgten passagengenauen Darlegung von Ausschlussgründen voraussichtlich umfassend“ stattzugeben.

Daraufhin legte das RKI im April 2023 die Protokolle stark geschwärzt vor – offenbar auch, um ein Urteil des Gerichtes zu vermeiden. Schätzungsweise mehr als tausend Passagen wurden geschwärzt. Die Kanzlei Raue übersandte dazu ein mehr als 1.000-seitiges PDF-Dokument, in dem jede einzelne dieser Schwärzungen – zumeist formelhaft – begründet wird.

Die Schwärzungen gehen soweit, das teilweise sogar die simple Teilnahme von Gesundheitsminister Jens Spahn an einer Krisenstabssitzung verheimlicht wird (Protokoll vom 3. Februar 2020, Schwärzung des ersten Namens auf der Teilnehmerliste), obwohl sogar das Ministerium selbst dessen Teilnahme damals (mit Foto) auf Twitter öffentlich machte.

Im Juli 2023 klagten wir gegen die Schwärzungen. Die Anwälte des RKI beharrten im September gegenüber dem Gericht auf deren Angemessenheit, woraufhin unsere Anwälte im November antworteten. Die Gegenseite widersprach im Dezember erneut. Im Januar 2024 teilte das Gericht schließlich einen Termin zur mündlichen Verhandlung und Beweisaufnahme mit. Dieser ist anberaumt für Montag, den 6. Mai 2024 um 9:30 Uhr im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichts Berlin, Kirchstraße 7. (Aktenzeichen VG 2 K 278/21)

Unsere Redaktion hatte ursprünglich geplant, mit der Veröffentlichung der Protokolle abzuwarten, bis ein Urteil des Gerichtes vorliegt. Nachdem Anfang dieses Jahres jedoch der Gerichtstermin bekannt gegeben wurde, entschieden wir, die Publikation vorzuziehen. Wir hoffen, das Gericht entscheidet im Sinne größtmöglicher Transparenz, so dass bestenfalls im Mai die weniger bis gar nicht mehr geschwärzten Protokolle vorliegen – was als wesentlicher Schritt zur weiteren, überfälligen, Aufarbeitung der Coronakrise zu werten wäre.

Bis dahin laden wir alle interessierten Journalisten und Rechercheure ein, das Material gründlich zu sichten und ihre Erkenntnisse zu teilen.

Abschließend: Das Verfahren kostete unser Magazin bislang etwa 15.000 Euro. Wir finanzieren es aus den Kleinspenden unserer Leser – und sind für weitere Unterstützung dankbar.

https://multipolar-magazin.de/artikel/rki-protokolle-3

Die von Multipolar freigeklagten RKI-Protokolle sind seit dem Wochenende Thema in allen großen Medien. Den Durchbruch brachte ein sachlicher und solide recherchierter ZDF-Bericht, der jedoch nachträglich verfälschend umgeschrieben wurde. Von wem, ist bislang unklar. Ein kurz darauf veröffentlichter SPIEGEL-Artikel war zunächst neutral formuliert, nachträglich wurden dann, ohne dies kenntlich zu machen, diffamierende Falschaussagen eingefügt. Die BILD-Zeitung berichtet derweil ohne Diffamierung – und auf Seite 1 ihrer Montagsausgabe.PAUL SCHREYER, 25. März 2024, 5 Kommentare, PDF

Die Affäre um die die freigeklagten Protokolle des Krisenstabes des Robert Koch-Institutes (RKI) wird zunehmend zu einer Medienaffäre. Nachdem Multipolar am Montag vergangener Woche (18. März) erste Details bekannt gegeben und am Mittwoch dann die mehr als 2.500 Seiten umfassenden Dokumente vollständig veröffentlicht hatte, berichteten zunächst verschiedene Medien mit kleiner bis mittlerer Reichweite – darunter Tichys Einblick, das Magazin Cicero, die Epoch Times, Telepolis und der Nordkurier. Die Leitmedien schwiegen.

Das änderte sich am Samstagabend (23. März) mit einem für breites Aufsehen sorgenden Bericht im ZDF, verfasst von der Hauptstadtkorrespondentin Britta Spiekermann, seit vielen Jahren Autorin von Fernsehbeiträgen für das ZDF-Politmagazin Berlin direkt. Ihr sachlich formulierter Artikel trug auf der Basis eigener Recherche in den Dokumenten mehrere Enthüllungen zusammen. Georg Restle, Redaktionsleiter von ARD Monitor, verbreitete den Text und kommentierte:

20. März 2024, 24 Kommentare

Wer ist die geheime Person, auf deren Befehl hin die Corona-Gefahr hochgestuft wurde?

Image

Der Name der Person, die die Anweisung gab, die Risikobewertung „hochzuskalieren“, ist in den RKI-Dokumenten geschwärzt.

25.03.2024 – 17:58 Uhr

Author icon

Janina Lionello

Seit das Magazin Multipolar vergangene Woche interne RKI-Protokolle veröffentlicht hat, die es zuvor frei geklagt hatte, wird eine der zahlreichen Schwärzungen besonders heiß diskutiert: Wer ist die Person, auf deren Anordnung die Risikobewertung für die Bevölkerung im März 2020 „hochskaliert“ wurde?

„Am WE wurde eine neue Risikobewertung vorbereitet. Es soll diese Woche hochskaliert werden. Die Risikobewertung wird veröffentlicht, sobald xxx ein Signal dafür gibt“, protokollieren die Dokumente die internen Vorgänge im Robert Koch-Institut vom 16. März 2020:

Einen Tag später stufte das RKI seine Einschätzung des Risikos durch das Coronavirus für die Bevölkerung dann plötzlich von „mäßig“ auf „hoch“ herauf – und das, wo zu jener Zeit die Quote der positiven Tests nur leicht, von sechs auf sieben Prozent gestiegen war.

Doch wer ist die namentlich nicht genannte Person, von deren Freigabe das Heraufsetzen der Risikobewertung abhing? Und warum wurde der Name unkenntlich gemacht? 

Abrupte Risiko-Hochstufung erfolgte laut BMG auf Weisung eines internen RKI-Mitarbeiters

Am Dienstag teilte das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mit, dass es sich bei dem geschwärzten Namen um einen Mitarbeiter des RKI handle. Das Ministerium reagierte damit auf Spekulationen, wonach die damalige Bundeskanzlerin persönlich das Go zur Änderung der Risiko-Einschätzung gab, oder Gesundheitsminister Spahn vorschickte.

Der BR-Journalist Markus Grill gab per X bekannt, dass es sich seinen Informationen zufolge um den aktuellen RKI-Präsident Lars Schaade handelt.

 

Multipolar hatte die unbekannte Person als „externen Akteur“ interpretiert, da die Hochstufung abrupt und ohne dokumentierten Diskussions- und Beratungsprozess erfolgte. Hätte ein solcher stattgefunden, so die Herleitung von Multipolar, gäbe es hierzu weitere Dokumente. Das ist allerdings laut der Kanzlei Raue, die das RKI im von Multipolar angestrengten Verfahren vertritt, nicht der Fall.

In einem Schreiben vom September 2023 an das Verwaltungsgericht Berlin heißt es hierzu: „Nach Abschluss dieser Prüfung bleibt es dabei, dass keine weiteren Dokumente vorhanden sind, die sich mit der Änderung der Risikobewertung am 17. März 2020 von ‚mäßig‘ auf ‚hoch‘ befassen.“ Und: „Informationen, die nicht vorhanden sind, kann die Beklagte nicht herausgeben.“

Rechtsanwalt vermutet Weisung eines hohen Militärfunktionärs

Auch wenn das BMG dementiert, dass es sich um einen externen Akteur handeln könnte, meint Rechtsanwalt Friedemann Däblitz: „Wo geschwärzt wird, da darf man auch über die Hintergründe und Umstände spekulieren.“

Er hat sich eingehend mit den Protokollen beschäftigt und sieht Indizien dafür, dass die Heraufsetzung der Risikobewertung auf Weisung eines hohen Militärs zurückgehen könnte, dem General Hans-Ulrich Holtherm.

General Dr. Hans-Ulrich Holtherm (links) am 4. März 2020 im Gespräch mit dem damaligen RKI-Chef Lothar Wieler.
General Dr. Hans-Ulrich Holtherm (links) am 4. März 2020 im Gespräch mit dem damaligen RKI-Chef Lothar Wieler.

So äußerte dieser in einem Interview am 30. Dezember 2020: „Dass mir im Rahmen der Fachaufsicht das RKI als nachgeordnete Behörde zugeordnet ist, hat Herr Prof. Wieler richtig dargestellt. Wir pflegen eine sehr kollegiale Zusammenarbeit, haben mehrfach wöchentlich ein Lage-Update und unsere Stäbe sind aufeinander abgestimmt. Wir können somit gemeinsam die notwendige Koordinierung von ministerieller Ebene zur Fachebene sicherstellen und von dort weiter in die Fläche, in den öffentlichen Gesundheitsdienst der Länder und in die Gesundheitsämter der Städte und Kommunen.“

Holtherm, so Däblitz, sei gegenüber dem damaligen RKI-Chef Lothar Wieler weisungsbefugt gewesen. „Die Annahme, es gäbe keine politische Weisung, weil ein RKI-Mitarbeiter am Ende das Signal gegeben hat, halte ich für falsch.“

https://www.nius.de/corona/wer-ist-die-geheime-person-auf-deren-befehl-hin-die-corona-gefahr-hochgestuft-wurde/284fe803-02cf-441d-8e15-9379d0639e9f

 

RKI-Files: Diktatur der Bürokraten

Die RKI-Files legen einen Bürokratieapparat offen, der keine Mäßigung kennt und der sich nicht beraten lässt. Wissenschaftliche Experten werden zu Handlangern gemacht, die die Entscheidungen der Bürokratie nur rechtfertigen, nicht bewerten dürfen.

Die Corona-Maßnahmen wurden nicht von Experten angeordnet: sondern von Politikern und einem Bürokraten-Staat, der, von der eigenen Unfehlbarkeit überzeugt, jeden Widerstand unterdrückt. Wissenschaftler, die sich eigentlich dem Suchen nach objektiven Fakten verschrieben haben, machten sich selbst zu Handlangern. In Laborkittel gehüllt und mit akademischen Titeln geschmückt, machen sie Falschinformationen zum Dogma.David Boos beschreibt einen Staat, in dem niemand Verantwortung übernehmen will. In dem angeblich wohlmeinende „Experten“ ihren Namen hinter anonymen Kürzeln verstecken. Ein Staat, in dem Bürgerrechte genommen werden, ohne dass jemand das angeordnet hat – in dem die gnadenlose Maschinerie der Bürokratie jede Freiheit zerschmettert. In diesem Endstadium der Demokratie ist Deutschland noch nicht angekommen. Aber das Land bewegt sich dorthin.

RKI-Files: Diktatur der Bürokraten

Angela Merkel

Der deutsche Virologe Christian Drosten erklärte 2021 in einem Interview mit «Der Zeit»: «Ich habe keine persönliche Verbindung zu den Leuten in Wuhan.» Ganz fremd waren sie ihm aber nicht, wie dieses Foto von 2015 belegt. Es wurde am deutsch-chinesischen Symposium über Infektionskrankheiten in Berlin aufgenommen. Drosten stand auf dem Foto neben der chinesischen Coronaviren-Forscherin Shi Zhengli vom Virologischen Institut in Wuhan. Laut der Laborleck-Hypothese soll Sars-CoV-2 aus eben diesem Institut in Wuhan stammen. Am Symposium in Berlin wurden 2015 unter anderem «Perspektiven für die künftige Zusammenarbeit» erläutert. © Universität Duisburg Essen

Medien deckten während Pandemie viele Verstrickungen nicht auf

Martina Frei / 17.03.2024  Vom Ärzte-Sponsoring bis zum Labor in Wuhan: Medien versäumten es oft, über Interessenkonflikte zu informieren.

«Wer zahlt, befiehlt», heisst eine Volksweisheit. Nun können Pharmafirmen oder Regierungen, die Universitätsinstitute, Experten oder Medien finanzieren, diesen nichts befehlen. Dennoch beeinflussen sie manchmal, was geforscht wird oder welche Studienergebnisse wann veröffentlicht werden (Infosperber berichtete). Niemand will es sich mit Geldgebern gerne verscherzen – und es locken weitere Zustüpfe, auf die man angewiesen sein kann. Neben Geldzahlungen können auch immaterielle Interessenkonflikte das Handeln beeinflussen.

Als Standard in der Wissenschaft gilt, dass mögliche Interessenkonflikte stets offengelegt werden. Es ist Aufgabe der Medien, danach zu fragen.

Einige Beispiele aus der Zeit der Corona-Pandemie illustrieren die Verstrickungen auf unterschiedlichen Ebenen.

  • Impfstoffhersteller Pfizer überwies der österreichischen Gesellschaft für Infektionskrankheiten und Tropenmedizin im Jahr 2021 rund 123’000 Euro. Deren Präsident ist Florian Thalhammer. Im «Kurier» sagte er im August 2022: «Wer sich nicht (gegen Covid-19, Anm. d. Red.) impfen lässt, wird auf der Intensivstation enden und über die Pathologie nach Hause gehen. Das muss man, glaub’ ich, klar aussprechen.»
    Diese Aussage war schon damals falsch, denn für die grosse Mehrheit der Bevölkerung war Covid kein Grund, um auf die Intensivstation zu kommen. Vom Sponsoring der Gesellschaft durch Pfizer erwähnte der «Kurier» nichts.
  • Im November 2022 lud die «Walter-Siegenthaler-Gesellschaft» zu einem Symposium ins Hotel Hilton in Köln. Rund 100’000 Euro Sponsorengelder steuerten AstraZeneca, Gilead, MSD, Janssen, GSK, Roche und Pfizer, der Hersteller des Medikaments Paxlovid, zu diesem Symposium bei. «Mit freundlicher Unterstützung der Pfizer Pharma GmbH» – so stand es in der Originaleinladung – referierte dort der Hamburger Medizinprofessor Stefan Kluge, der sowohl «federführender» Autor von ärztlichen Behandlungsempfehlungen zu Covid-19 ist als auch zum Beratungsgremium von Pfizer gehörte. Als Kritik der Anti-Korruptions-Ärzteinitiative «Mezis – Mein Essen zahl ich selbst» laut wurde, löschten die Verantwortlichen des Symposiums den Hinweis auf die «freundliche Unterstützung».
    Das «Deutsche Ärzteblatt» informierte über die Interessenkonflikte von Kluge: Er «erhielt Forschungsunterstützung von Ambu, Daiichi Sankyo, ETView Ltd, Fisher & Paykel, Pfizer und Xenios und Cytosorbents. Er bekam Vortragshonorare und Reisekostenerstattung von Astra, C.R. Bard, Baxter, Biotest, Cytosorbents, Daiichi Sankyo, Fresenius, Medical Care, Gilead, Mitsubishi Tanabe Pharma, MSD, Pfizer, Philips, Zoll. Er erhielt Beraterhonorare (Advisory Board) von Bayer, Fresenius, Gilead, MSD und Pfizer und Honorare für Gutachtertätigkeit von Gilead und Pfizer.»
  • Von März bis Ende Juli 2020 leitete Professor Matthias Egger die «Swiss National COVID-19 Science Task Force». Egger war zugleich Präsident des Nationalen Forschungsrats beim Schweizerischen Nationalfonds (SNF), der «wichtigsten Schweizer Institution zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung». Rund eine Milliarde Franken Forschungsgelder vergab der SNF allein im Jahr 2022. Geld für die Forschung aufzutreiben, ist für die allermeisten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler harte Arbeit. Wer es sich in der Schweiz mit dem SNF verdirbt, vergibt sich einen wichtigen Fördertopf.
    Egger ist über ein Forschungsprojekt mit dem Institut NIAID verbunden, das der «Covid-Zar» Anthony Fauci bis zur Pensionierung Ende 2022 führte. Im Jahr 2021 erhielt Egger respektive das Institut für Sozial- und Präventivmedizin an der Universität Bern, wo Egger eine Forschungsgruppe leitet, die Zusage für 16 Millionen US-Dollar Forschungsgelder vom NIAID für das internationale Aids-Forschungsprojekt «IeDEA». Egger ist Projektleiter bei «IeDEA». Insgesamt bekam die Universität Bern seit 2006 über 47 Millionen Dollar für dieses internationale Forschungskonsortium, ganz überwiegend vom NIAID. Das NIAID ist Teil der US-National-Institutes-of-Health (NIH), die mit einem Budget von fast 40 Milliarden US-Dollar zu den grössten Sponsoren von Forschungseinrichtungen in aller Welt zählen…………….
  • nfosperber versuchte über Wochen erfolglos, einen Auskunftspartner an der Universität Bern zu finden, der die Hypothese des deutschen Wissenschaftlers Valentin Bruttel einordnet. Bruttel ist der Ansicht, dass sowohl das ursprüngliche Sars-CoV-2 als auch die Omikron-Variante aus dem Labor stammen. Doch niemand an der Universität Bern war bereit, Auskunft zu geben.
  • Der Wissenschaftler Kristian Andersen gehörte zum Kreis der Wissenschaftler, die sich zu Beginn der Pandemie mit Anthony Fauci über den Ursprung des Virus austauschten. Faucis Institut steckte in der Klemme: Es hatte die Forschung am Wuhan-Institut für Virologie viele Jahre finanziell gefördert – auch dann noch, als es von Sicherheitsmängeln dort wusste. Andersen vollzog innerhalb weniger Tage einen Sinneswandel: Zunächst befürchtete er, das Virus könne aus einem Labor stammen, kurz darauf war er sicher, dass es nicht aus einem Labor stamme. Im August 2020 wurde bekannt, dass Andersen 8,9 Millionen Dollar Fördergelder von Faucis Institut zugesprochen erhielt (Infosperber berichtete). Andersen zufolge hatte das Beratungsgremium das Geld bereits im November 2019 – also vor der Pandemie – gesprochen. Doch das letzte OK von Fauci stand laut «The Intercept» noch aus, als Andersen seine Kehrtwende vollzog.
  • Auf Initiative des deutschen Virologen Christian Drosten und des Vorstandsvorsitzenden der Charité, wo Drosten arbeitet, erhielten die deutschen Universitätskliniken im März 2020 von der deutschen Bundesregierung 150 Millionen Euro. Das «Manager-Magazin» berichtete im Juni 2020: «Die Berliner Charité mit ihrem Starvirologen Christian Drosten profitiert von der Regierungsnähe. Bei einem 150-Millionen-Euro-Programm des Bundes ist sie zugleich Koordinatorin, hat einen Sitz im Steuerungsgremium und bekommt nun auch noch die meisten Führungsrollen bei den geförderten Projekten.» Der «relevante Output» sei gemessen an der Geldsumme «alles andere als beeindruckend», kritisierte der deutsche Medizinstatistiker Gerd Antes im September 2021 in der «Berliner Zeitung».
  • Antes wies dort auch darauf hin, der frühere Leiter des deutschen Robert-Koch-Instituts (RKI), Lothar Wieler, sei «ein Angestellter des Bundesgesundheitsministeriums. Er kann nicht gleichzeitig als Wissenschaftler auftreten und so tun, als würde er unabhängig forschen. Dasselbe gilt für den Infektionsmodellierer Dirk Brockmann. Er tritt oft als Wissenschaftler der Humboldt-Universität auf, diese Professur wird jedoch vom RKI finanziert. Dann sitzt er bei Lanz in der Talkshow und kommentiert die massiv falschen Vorhersagen des RKI für Mitte April 2021, ohne dass seine Rolle klar gemacht wird.»
  • Mitten in der Pandemie kündigten der «Blick» und die ETH Lausanne eine «Partnerschaft» an, um «Wissenschaftsjournalismus zu produzieren». Der «Schweizer Klub für Wissenschaftsjournalismus» kritisierte das: «Eine unabhängige Sicht auf die Forschung und ihre Themen ist damit nicht gegeben.» ………………….
  • Über die Zustände in Österreich schrieb die «NZZ» im Herbst 2021: «Dass die Regierenden […] Einfluss auf die Medien nehmen, ist kein Geheimnis.» Es handle sich um eine «Inseratekorruption». «2020 tätigten die Ministerien allein bei Österreichs Tageszeitungen Buchungen im Wert von rekordhohen 33,5 Millionen Euro.» Die Kampagnen zur Bekämpfung von Corona hätten die Absätze angekurbelt, so die «NZZ».

Die häufige Folge von Interessenkonflikten: «Nutzen überschätzt, mögliche Schäden unterschätzt»

Definitionsgemäss handelt es sich bei Interessenkonflikten um «Situationen, die ein Risiko dafür schaffen, dass professionelles Urteilsvermögen oder Handeln […] unangemessen beeinflusst wird». Die häufige Folge sei, «dass der Nutzen medizinischer Massnahmen überschätzt und mögliche Schäden unterschätzt werden. Dies gefährdet die bestmögliche Behandlung der Patienten», legte 2011 ein Buch zum Thema dar.

Facebook Wissenschaftler des Betruges: Dr. Drosten, Dr. Fauci und der Fledermaus-Kot

Health Minister Hermann Gröhe travelled with us to Wuhan where we had the opportunity to present the TRR60 project as an excellent and outstanding example for succesful research cooperation between Germany and China (see picture: Minister Gröhe, Prof. Dittmer, Prof. Lu)

more pictures and info

6 June 2016, Essen, University Hospital 1st Joint Symposium Essen-Wuhan

Medical Faculty, University Hospital, University of Duisburg-Essen and Tongji Medical College, Huazhong University of Science and Technology, HUST, Wuhan

Topics: pharmacology, infectious diseases, immunology, otorhinolaryngology, proton therapy
detailed programme here

18-25 October, Wuhan 5th TRR60 Annual Workshop and Virology Conference

Kriminelle „Gain of function“ Forschung, und Christian Drosten war aktiv mit der bekannten Chinesischen Forscherin aktiv dabei in Wuhan ‘Bat Woman’ Shi Zhengli of the Wuhan Institute of Virology! und Christian Drosten Fleissig wurden Deutsche Uni Server gesäubert It is taken from a University of Duisburg-Essen webpage, which is no longer available online, but has been archived by the Wayback Machine here. The Essen University Hospital co-sponsored the event with the German Ministry of Health. As discussed in my previous article, Essen University Hospital runs a joint German-Chinese virology laboratory in Wuhan in partnership with University Hospital, Tongji Medical College. Christian Drosten lügt nur, wenn er behauptet, er hätte keine Verbindung zu Wuhan, denn im Januar 2020, wollte er seine PCR Tests, noch angeblich dorthin schicken, für Tests Drosten: Der dortige Lockdown wurde am 23. Januar 2020 verkündet. Dass er überhaupt verordnet wurde, geht meines Wissens auf die heroische Intervention einer einzelnen Epidemiologin zurück. Zu der Zeit zirkulierte das Virus in Wuhan sicher seit ungefähr sechs Wochen, sehr wahrscheinlich sogar noch länger. https://www.zeit.de/2021/46/christia…mpfung/seite-2 https://dailysceptic.org/2022/12/22/

Drosten lügt herum, wo er noch im Januar 2020 im TV sagte, er will seine PCR Tests, nach Wuhan schicken, zur Überprüfung, was nie geschah, mit seinen Müll PCR Test und gefälschten RKI Studie

2013 arbeitet er mit Wuhan

 

Dipeptidyl peptidase 4 is a functional receptor for the emerging human coronavirus-EMC

Nature volume 495, pages 251–254 (2013)Cite this article

 

https://www.nature.com/articles/nature12005

 

General Breuer und dieser Vogel, wussten Bescheid mit dem Bundeswehr Betrug

 

Das RKI, Christian Drosten, Lothar Wieler Vorbild, der „Frankenstein“ Verbrecher Antony Fauci

Wird geladen
×