Bundesverfassungsrichter Peter Müller hat die Berliner Wahlpannen massiv kritisiert und mit Zuständen wie in einer Diktatur verglichen. Der ehemalige Ministerpräsident des Saarlands zeigte sich im Podcast „Einspruch“ der Frankfurter Allgemeinen Zeitung erstaunt über die Vorgänge bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus und zum Bundestag.

Wenn sich das so darstelle, wie das den Medien zu entnehmen sei, „dann dürfte das ein einmalig gelagerter Fall sein“, sagte Müller. Da würden Verhältnisse geschildert, dass man versucht sei zu sagen, „sowas hätte man sich vor einigen Jahrzehnten vorstellen können in irgendeinem diktatorischen sogenannten Entwicklungsland, aber doch nicht mitten in Europa, mitten in Deutschland“.

Das seien, soweit er es übersehen könne, „tatsächlich Abläufe, wie sie in vergleichbarer Weise jedenfalls in Deutschland noch nie stattgefunden haben“. Müller, der im Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts für das Wahlrecht zuständig ist, äußerte zudem, die Mandatsverteilung nach dem Bundeswahlgesetz habe „mittlerweile ein Maß an Komplexität erreicht, das für den Normalbürger aus meiner Sicht nicht mehr durchschaubar ist“. Zurzeit läuft ein ab­strak­tes Normenkontrollverfahren gegen diese Regelung.

Eine Wahlwiederholung in Berlin wird immer wahrscheinlicher

Der Berliner Verfassungsgerichtshof hält nach einer ersten Einschätzung die Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) für ungültig. Das Gericht „neigt dazu, die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den BVVen insgesamt für ungültig zu erklären“, hieß es in einer Pressemitteilung. Die Wahlen müssten dann in ganz Berlin wiederholt werden.

bei 22 Wahlbezirken in Berlin Charlottenburg gab es identische Stimmabgaben

https://www.berliner-zeitung.de/news/wahlwiederholung-berliner-senat-will-gerichtsurteil-nicht-anfechten-li.272088

Neues Kapitel der Skandal-Wahl
Berlin-Wahl: Wie befangen ist die Verfassungsrichterin Ludgera Selting?
Von Marco Gallina Fr, 23. September 2022

Am 28. September soll das Berliner Verfassungsgericht darüber entscheiden, ob und wie die Berliner Wahl zum Abgeordnetenhaus und zur Bundestagswahl nachgeholt werden soll. An der Neutralität der Vorsitzenden gibt es jedoch erhebliche Zweifel.

Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin; am 28. September wird hier über die Gültigkeit der Berliner Wahlen 2021 verhandelt

 

Die „Grenze der Sachlichkeit“ nicht überschritten: Befangenheitsantrag gegen Richterin über das Berliner Wahlchaos abgelehnt - Tagesspiegel Checkpoint
Ludgera Selting heißt die von der SPD nominierte Präsidentin des Berliner Verfassungsgerichtshofs. Selting fällt am 28. September eine bedeutende Rolle zu. Das Berliner Wahlchaos, in dem manipulierte und verlorene Stimmzettel eine weitaus bedeutendere Rolle spielten, als die etablierten Medien zuerst zugeben wollten, steht dann auf der Tagesordnung…..

Auch Selting verbindet etwas mit der Wahl. Nämlich eine – sagen wir – unglückliche Begegnung mit einem Mitarbeiter, der die Protokolle der Berlin-Wahl auswertete. In einer Kooperation mit Marcel Luthe, der als Erster Einspruch gegen die Wahl eingelegt hatte, war das TE-Team in die Vorgänge involviert.

Unser Nachwuchsjournalist berichtet, dass er und seine Kollegin bei der Digitalisierung unter strenger Beobachtung gestanden hätten. Eine Kommunikation mit der Kollegin sei kaum möglich gewesen, ohne dass die Anwesenden etwas mitbekommen hätten. Laut einem Gedächtnisprotokoll sei beiden schnell bewusst geworden, dass das Ziel der Aktion darin bestanden hätte, „uns möglichst stark an unserer Arbeit zu hindern und uns einzuschüchtern“. Man habe ein Klima der Ablehnung im Raum gespürt.

Die Verfassungsrichterin Selting sei demnach in den Raum „gestürmt“ und habe „in einem angreifenden, spürbar aggressiven Ton“ laut festgestellt, dass die Mitarbeiterinnen auf ihre Anweisung hier sitzen würden. Es sei „unglaublich, was hier passieren würde“. Sie sei in einer Lautstärke fortgefahren, die „einem Schreien ähnelte“. Die Kollegin habe daraufhin Selting unterbrochen und entgegnet, dass sie „noch nie so schlecht behandelt worden sei, obwohl sie nur ihre Arbeit“ täte. Selting sei daraufhin aus dem Raum stolziert, habe „verachtungsvoll gegrinst“, um beide danach „hörbar auszulachen“.

Luthe nahm den Vorfall zum Anlass, die Neutralität Seltings infrage zu stellen – schließlich hatte die Richterin zwei investigative Mitarbeiter, die einem rechtlich einwandfreien Vorgang nachgingen, anlasslos beschimpft. …

Luthe ist deshalb vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. Der ehemalige Abgeordnete fasst das Geschehen zusammen: „Sollte Selting […] also eine Falschaussage gemacht haben, wäre das nicht nur persönlich, disziplinar- und strafrechtlich fatal, sondern würde auch dem Vertrauen in Demokratie und Rechtsstaat massiven weiteren Schaden zufügen. Nach dem Motto: darf eine Lügnerin über Betrug entscheiden.“

https://www.tichyseinblick.de/daili-…dgera-selting/

Die Linken versuchen mit allen Mitteln, als kriminelle Organisation, nicht nur Wahlbetrug zu organisieren und diese Schleuserei ständig

Dass bereits die Merkel-Kabinette seit 2015 eine Politik der bedingungslos offenen Grenzen betrieben haben und die Ampel-Koalition alles tut, um den Tatbestand der illegalen Einreise nach Deutschland faktisch aufzuheben, reicht eingefleischten deutschen Linksparteikadern nicht. Sie fühlen sich berufen, sich auch noch selbst als Schleuser betätigen zu müssen. Wie die “Welt”berichtet, war polizeilich aufgeflogen, dass sieben illegal eingereiste Nordafrikaner (sechs Ägypter und ein Algerier) von der deutsch-polnischen Grenze direkt in ein Büro der Linkspartei in Sachsen chauffiert wurden.

Anschließende Ermittlungen der Staatanwaltschaft ergaben, dass sich auf dem Handy eines der Migranten eine auf den

Linken-Landtagsabgeordneten Mirko Schultze angemeldete Telefonnummer fand. Im bewussten Fall war bereits unerlaubte Grenzübertritt des ersten Afrikaners der Gruppe von der Polizei beobachtet worden; die Bundesbeamten sahen, wie kurz darauf dieser und weitere drei abgeholt und zum örtlichen Büro der Linkspartei gefahren wurden. Als der Fahrer zurückkehrte, um die restlichen drei abzuholen, wurde er von der Bundespolizei gestoppt. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Einschleusens von Ausländern eingeleitet.

https://www.wochenblick.at/migration…-fluchthelfer/