lachende Staatsanwälte und ein selbst ernannter Doktor: Matthäus Fink, Svenja Meininghaus und Frank-Michael Laue treten das Medienrecht mit Füßen

Keine Justiz mehr in Deutschland (Weisungs gebunden im Mafia Klientel Stile) keine Freien Medien mehr, nur noch gut geschmierte System Medien, wie in den USA, auch in Deutschland, Europa, die jeden Pharma Betrugsmüll und Krieg verbreiten, und das seit langem

 

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US Medien, berichten über Staatsanwälte, die willkürlich Wohnungen durchsuchen, schlimmer wie in der Nazi Zeit, die Leute erschrecken, ihnen ihr Handy wegnehmen, keine Rücksicht auf Kinder und Familien nehmen und willkürlich Private Dinge beschlagnahmen, wie bei der Familie Elsässser usw. Dumm Kriminelle Staatsanwälte, die keinerlei Juristische Bildung haben.

Volksterroristen, als Staatsanwälte/innen, lange bekannt, die Hausdurchsuchungen wegen einer Meinungs Äusserung anordnen, schlimmer wie in der Nazizeit, was mit Nancy Faeser anfängt.

01.Oktober 2023

Die NDR-Rundfunkrätin Jessica Kordouni hat die Bild-Zeitung mit einer Twitter-Nachricht angegiftet. „Die Hölle hat sich aufgetan und hat ein Gendersternchen auf die BILD gespuckt“, schrieb sie dort. Kordouni verwies dabei auf einen Tweet des bundespolitischen Journalisten, Tobias Heimbach, der einen Bild-Artikel teilte, weil dort offensichtlich überraschenderweise gegendert wurde. Ihren Tweet versah die Rundfunkrätin dann mit dem Hashtag  „#HaltDieFresseBild“.

Die Trulla hat ihren Namen geändert: vorher Die NDR-Rundfunkrätin Jessica Kordouni

Nun
Jessica Leutert
Landesrundfunkrat Schleswig-Holstein

https://www.ndr.de/der_ndr/unternehm…rdouni100.html

da laufen schon merkwürdige Rundunkrätinnen heute herum, ohne Bildung und Beruf: Khola Maryam Hübsch

hier gibt noch ein video

https://www.youtube.com/shorts/635hGcOBN5s

https://www.youtube.com/live/a7gLpMVj7TE

Seit 2021 vertritt Khola Maryam Hübsch die muslimischen Glaubensgemeinschaften im Rundfunkrat des Hessischen Rundfunks.[7]


anscheinend schon gelöscht: Tim Keller Video

hier gibt noch ein video

https://www.youtube.com/shorts/635hGcOBN5s

Volksverhetzung in Deutschland, Europa, durch Kriminelle wie: NDR-Rundfunkträtin Jessica Kordouni (Grüne) und CEMAS

Ein bekannter Anwalt stellte gegen die Volksverhetzer Staatsanwälte, die kein Recht kennen. Strafanzeige

Bild

Ein selbst ernannter Doktor, der kein Doktor ist und ein Grüner Trottel, denn Investitionsrecht, Abitrage Garantien gelten nachdem Desaster der Deutschen, Weltweit nicht mehr.

Trump-Vize J.D. Vance kritisiert Justiz in Niedersachsen | NDR.de

vor 19 Stunden US-Vizepräsident Vance hat das deutsche Vorgehen gegen Hassreden im Internet „orwellsch“ genannt. Er bezieht sich auf einen TV-Beitrag des …

Kein Doktor, sondern er nennt sich auch nur Doktorant: Der Spinner: Matthäus Fink! Er hat noch nie im Ausland gearbeitet, schreibt aber über Justiz, Investitionsschutz Abkommen im Ausland.

Sozialmedia verblödete Gestalten, die für Aufsehen in der Welt sorgen

Zum Spaß Hausdurchsuchungen machen, Handy wegnehmen finden die perversen Hirnlosen ganz toll

ance spricht von „Irrsinn“Wirbel um CBS-Sendung über Meinungsfreiheit in Deutschland

Von

Lesezeit 4 Minuten
Die deutschen Staatsanwälte Dr. Matthäus Fink, Svenja Meininghaus und Frank-Michael Laue (v.l.).

Die deutschen Staatsanwälte Dr. Matthäus Fink, Svenja Meininghaus und Frank-Michael Laue

In den USA, spielten diese verrückten Aussagen, eine große Rolle, sind selbst in einer Mafia Klientel Justiz für jeden Staat unwürdig. Mit Justiz hat das Nichts zu tun, sondern mit kriminellen Umtrieben eines Staates.

19.2.2025

Vor allem die lachenden deutschen Staatsanwälte sorgen in den sozialen Netzwerken für heftige Reaktionen.

Der US-Sender CBS setzt sich einer aktuellen Reportage mit Deutschlands Handhabung von Hasskommentaren im Internet auseinander. In den sozialen Netzwerken entfachte der Beitrag eine massive Debatte über die unterschiedlichen Vorstellungen von Meinungsfreiheit. US-Vizepräsident J.D. Vance reagierte mit heftigen Worten.

Im Rahmen des TV-Formats „60 Minutes“ begleiteten US-Journalisten von CBS deutsche Ermittler bei der Arbeit. Unter anderem wurden Einsatzkräfte bei Hausdurchsuchungen in Niedersachsen gezeigt. In den Aufnahmen ist zu sehen, wie Polizei und Staatsanwaltschaft frühmorgens Wohnungen durchsuchten und Handys, Festplatten und Laptops beschlagnahmten.

CBS-Reportage „60 Minutes“ zeigt lachende Staatsanwälte

Die Einsätze fanden demnach im Rahmen des sogenannten „Aktionstags gegen Hasskriminalität im Netz“ statt. Federführend für die Aktion waren die Staatsanwälte Dr. Matthäus Fink, Svenja Meininghaus und Frank-Michael Laue, die in der CBS-Reportage bereitwillig Auskunft erteilten.

„Wie reagieren die Leute, wenn Sie ihre Handys beschlagnahmen?“, wollte die CBS-Moderatorin Sharyn Alfonsi unter anderem von den Staatsanwälten wissen.

Begleitet von ausgelassenem Lachen antworten die drei Verantwortlichen, dass die Menschen schockiert seien. „Es ist eine Art Bestrafung, wenn man sein Smartphone verliert. Das ist sogar schlimmer als die Geldstrafe selbst“, erklärt Oberstaatsanwalt Frank-Michael Laue.

Staatsanwältin erklärt im US-TV: „Für uns ist es dasselbe“

Laue steht an der Spitze der Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet (ZHIN) in Niedersachsen. Etwa 3500 Fälle bearbeite diese spezielle Einheit pro Jahr. In Deutschland wird die freie Meinungsäußerung durch die Verfassung geschützt. Die Verbreitung von Hassreden oder diskriminierenden Beleidigungen wird davon jedoch nicht umfasst.

„Im Falle des Teilens ist es ebenfalls eine Straftat. Denn der Leser kann nicht unterscheiden, ob Sie es selbst erfunden oder nur erneut gepostet haben. Für uns ist es dasselbe“, erklärt Staatsanwältin Svenja Meininghaus. Dabei geht es auch um beleidigende oder rassistische Inhalte.

US-Reporterin überrascht von hohen Strafen

Die Strafen reichen von Geldbußen bis zu Haft für Wiederholungstäter. „Das ist kein Strafzettel“, sagt Staatsanwalt Laue etwa über eine Strafe von 3.750 Euro für einen Beitrag in den sozialen Medien, der Flüchtlingskinder aufforderte, mit elektrischen Leitungen zu spielen.

Eine Geldbuße, über dessen Höhe die US-Reporterin überrascht und ungläubig mit „wow“ reagiert.

Heftige Reaktionen über lachende Staatsanwälte

Der Beitrag schlägt in den USA hohe Wellen. Insbesondere die Szene, in der die Staatsanwälte über die beschlagnahmten Handys lachen, verbreitete sich rasant in den sozialen Netzwerken. „Das Kichern, als sie darüber sprechen, das Leben von Menschen zu zerstören, ist bezeichnend“, lautete ein viel beachteter Kommentar. Ein User aus Deutschland fügte hinzu: „Sie wissen, dass ihr Vorgehen eine Strafe für den Betroffenen ist. Unabhängig davon, ob der überhaupt eine Straftat begangen hat.“

US-Vizepräsident JD Vance, der sich bereits im Vorfeld wiederholt kritisch gegenüber deutschen Behörden und Mandatsträgern geäußert hatte, ergriff die Gelegenheit und reagierte umgehend auf die CBS-Reportage.

US-Vize Vance nennt Meinungsfreiheit in Deutschland „orwellisch“

„Jemanden zu beleidigen ist kein Verbrechen, und die Kriminalisierung der Rede wird die Beziehungen zwischen Europa und den USA stark belasten“, schrieb Vance auf X. „Das ist orwellisch, und jeder in Europa und den USA muss diesen Irrsinn ablehnen.“

US-Vizepräsident JD Vance, der sich bereits im Vorfeld wiederholt kritisch gegenüber deutschen Behörden und Mandatsträgern geäußert hatte, ergriff die Gelegenheit und reagierte umgehend auf die CBS-Reportage.

US-Vize Vance nennt Meinungsfreiheit in Deutschland „orwellisch“

„Jemanden zu beleidigen ist kein Verbrechen, und die Kriminalisierung der Rede wird die Beziehungen zwischen Europa und den USA stark belasten“, schrieb Vance auf X. „Das ist orwellisch, und jeder in Europa und den USA muss diesen Irrsinn ablehnen.“

US-Vizepräsident JD Vance wettert gegen Zensur-Maßnahmen in Deutschland: „Das ist wie bei Orwell, jeder in Europa muss sich gegen diesen Wahnsinn stellen!“

Die Debatte um die Meinungsfreiheit in Deutschland und die Art und Weise, wie die deutsche Justiz selbst das Posten von „Schwachkopf“-Bildchen mit Hausdurchsuchungen verfolgt, ist bis in die USA geschwappt – und dort scheint man staunend auf die deutsche Auslegung der Meinungsfreiheit zu schauen.

Eine US-Dokumentation über die Zustände in Deutschland sorgt für Aufsehen.

CBS News berichtete im Format „60 Minutes“ unter der Überschrift „Das Veröffentlichen von Hassreden im Internet kann in diesem europäischen Land zu einer Hausdurchsuchung der Polizei führen“ über das häufig kritisierte Vorgehen der deutschen Behörden. Die US-Journalisten begleiten den sogenannten „Aktionstag gegen Hasskriminalität im Netz“ und sind live dabei, wenn mehrere Wohnungen durchsucht und Handys sowie Laptops beschlagnahmt werden. […]

Mittlerweile hat auch US-Vizepräsident JD Vance die Bilder von CBS News auf X kommentiert: „Jemanden zu beleidigen ist kein Verbrechen, und die Kriminalisierung von Äußerungen wird die Beziehungen zwischen Europa und den USA stark belasten. Das ist orwellsch, und jeder in Europa und den USA muss diesen Wahnsinn ablehnen.“ Weiterlesen auf nius.de

Schreibt im Betrugsstile, angebliche Juristische Weisheiten, die totaler Unfug sind, weil er gar Nichts weiß über die Abitrage Verfahren, über Invesittions Gesetze, weil er nie vor Ort war.

Matthäus Fink

Zur Person

Matthäus Fink ist Doktorand am Institut für Völkerrecht und Europarecht der Georg-August-Universität Göttingen bei Prof. Dr. Andreas Paulus seit Februar 2010. In seiner Doktorarbeit beschäftigt er sich mit dem Verhältnis von Naturschutzgebieten unter völkerrechtlichen Umweltschutzabkommen zum internationalen Investitionsschutzrecht. Seit 2009/2010 ist er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Paulus und zurzeit in Elternzeit. 2009 hat er sein 1. Staatsexamen in Rechtswissenschaften abgelegt. Als Schwerpunktbereich hat er Völker- und Europarecht gewählt. 2005/2006 hat er im Rahmen des ERASMUS-Programms an der Universidad de Cordoba / Spanien studiert. In Verbindung mit diesem Aufenthalt hat er den Magister-Ergänzungsstudiengang ‚Magister Legum Europae‘ (MLE) absolviert. Zudem hat er am Völkerrechtswettbewerb ‚Jessup Moot Court‘ als Teilnehmer (2007/08) und als Betreuer (2008) teilgenommen. Seit 2012 ist er Mitglied im Scientific Advisory Board des Goettingen Journal of International Law (GoJIL) sowie im Arbeitskreis junger Völkerrrechtler (AjV).

Vorträge

28. Januar 2012
Universität Hamburg
Protected Areas and International Investment Law: Conflicts and Solutions Conference of the Postgraduate and Early Professionals/Academics of the Society of International Economic Law (PEPA/SIEL) Angenommen zur Veröffentlichung in Tagungsband sowie Einladung für Posterpresentation bei SIEL 3rd Biennal Global Conference vom 12. – 14. Juli 2012 in Singapur
24. März 2012
Heinrich-Heine Universität Düsseldorf
Grenzen des arabischen Wandels aufgrund von Investitionsschutz? Tagung „Demokratie – Wandel – kollektive Sicherheit: Das Völkerrecht ein Jahr nach dem Umbruch in der arabischen Welt. Arbeitskreis junger VölkerrechtswissenschaftlerInnen- und wissenschaftler (AjV) und Deutsche Gesellschaft für Internationales Recht (DGfIR) Angenommen zur Veröffentlichung in der Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht (ZaöRV)
27. April 2012
Universität zu Köln
Umweltvölkerrechtlicher Gebietsschutz und Investitionsrecht: Konflikte und Lösungen am Beispiel der Biodiversitätskonvention Überregionales Doktorandenseminar zum Internationalen Investitionsrecht des International Investment Law Centre Cologne (IILCC)

Veröffentlichungen

Grenzen des arabischen Wandels aufgrund von Investitionsschutzrecht? Betrachtungen anhand der Situation in Ägypten und Libyen, Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht 2012 (Band 72, Heft 3), S. 483-519.

 

Da machen lächerliche Staatsanwälte/innen, gekaufte Dumm Sozialmedia Tussis mit, wie Nancy Faeser und ihre Bande

 

Die unendlich BRD Hetze gegen Russland: Decoder, Amadeu Antonio Stiftung mit dem Nazi Hetzer: Stephan J. Kramer

 

 

Nur Terroristen Finanzierung ist erlaubt und Gangster Finanzierung in Deutschland, im Faeser Stile: CIA Mann: Ahmed Gaafar

Nach Skandal-Doku: Rechtsanwalt Haintz legt Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Staatsanwälte ein

Screenshot: Screenshot: CBS / via X, Computer: Canva

Die CBS-Doku über Hausdurchsuchungen in Deutschland im vergangenen November ging um die Welt: Es ging nicht etwa um kriminelle Familienclans oder gar Terror, nein, das Vergehen bestand in unliebsamen Meinungsäußerungen in den sozialen Netzen. Beunruhigend erheitert über das Entsetzen der Opfer dieser staatlichen Übergriffe zeigten sich in der Doku drei Staatsanwälte. Das soll nach Ansicht von Rechtsanwalt Markus Haintz Konsequenzen haben: Er legte Dienstaufsichtsbeschwerde ein.

Die Sendung des Formats “60 Minutes” über den umstrittenen „Aktionstag gegen Hasskriminalität im Netz“ in Niedersachsen, die kürzlich vom US-Sender CBS ausgestrahlt wurde, führte den wuchernden Totalitarismus in Deutschland einem Millionenpublikum vor: Ausschnitte der Dokumentation gingen prompt in den sozialen Netzen viral, weltweit zeigten sich Nutzer erstaunt, aber vor allem auch entsetzt über die Zustände im ach so freien Deutschland. Vergleiche mit der DDR, der Stasi und Schlimmerem ließen in den Kommentarspalten nicht lange auf sich warten.

Für besonders kritische Reaktionen sorgte das Gebaren der drei Staatsanwälte, die in der Doku zu Wort kamen. Auf die Frage, wie die Menschen reagierten, wenn ihnen das Handy von der Polizei weggenommen werde, brachen die in kollektives Gelächter aus. Die Menschen seien geschockt, so amüsierte man sich. „Es ist ja schon eine Bestrafung, das Handy weggenommen zu bekommen – es ist sogar schlimmer als die Strafzahlung selbst”, so befand man – und entlarvte das Vorgehen gegen vermeintlichen “Hass” (im Fokus der Verfolgung steht vor allem die “Majestätsbeleidigung”, also der Paragraf 188 StGB) als regelrechte Erziehungsmaßnahme.

Rechtsanwalt Markus Haintz fordert Konsequenzen für dieses Verhalten. “Ich habe gegen die Göttinger Staatsanwälte Svenja Meininghaus, Dr. Matthäus Fink und Oberstaatsanwalt Frank-Michael Laue der Niedersächsischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet Dienstaufsichtsbeschwerden erstattet”, veröffentlichte er am 18. Februar auf der Plattform X.

https://twitter.com/Haintz_MediaLaw/status/1891891622796775874

Er prangerte an: “Die drei politisch abhängigen Beamten hatten sich in der weltweit bekannten und äußerst reichweitenstarken US-Sendung 60 Minutes auf CBS dreist lachend darüber amüsiert, dass Bürger geschockt sind, wenn man deren Handys beschlagnahmt.” Das betrachtet er als Verhöhnung, die Folgen haben muss: “Die Verhöhnung von Menschen, die Opfer von meist unverhältnismäßigen und häufig auch schlicht rechtswidrigen Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen werden, ist für staatliche Organe der Rechtspflege völlig inakzeptabel und muss dienstrechtliche Schritte nach sich ziehen”, so Haintz.

Was daraus wird, wird sich zeigen. Es hat sich leider schon bei vielen kritischen Beobachtern der unangenehme Eindruck verfestigt, dass für den Machterhalt des Establishments in Deutschland jedes Mittel recht ist.

Nach Skandal-Doku: Rechtsanwalt Haintz legt Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Staatsanwälte ein

Screenshot: Screenshot: CBS / via X, Computer: Canva

Die CBS-Doku über Hausdurchsuchungen in Deutschland im vergangenen November ging um die Welt: Es ging nicht etwa um kriminelle Familienclans oder gar Terror, nein, das Vergehen bestand in unliebsamen Meinungsäußerungen in den sozialen Netzen. Beunruhigend erheitert über das Entsetzen der Opfer dieser staatlichen Übergriffe zeigten sich in der Doku drei Staatsanwälte. Das soll nach Ansicht von Rechtsanwalt Markus Haintz Konsequenzen haben: Er legte Dienstaufsichtsbeschwerde ein.

Die Sendung des Formats “60 Minutes” über den umstrittenen „Aktionstag gegen Hasskriminalität im Netz“ in Niedersachsen, die kürzlich vom US-Sender CBS ausgestrahlt wurde, führte den wuchernden Totalitarismus in Deutschland einem Millionenpublikum vor: Ausschnitte der Dokumentation gingen prompt in den sozialen Netzen viral, weltweit zeigten sich Nutzer erstaunt, aber vor allem auch entsetzt über die Zustände im ach so freien Deutschland. Vergleiche mit der DDR, der Stasi und Schlimmerem ließen in den Kommentarspalten nicht lange auf sich warten.

Für besonders kritische Reaktionen sorgte das Gebaren der drei Staatsanwälte, die in der Doku zu Wort kamen. Auf die Frage, wie die Menschen reagierten, wenn ihnen das Handy von der Polizei weggenommen werde, brachen die in kollektives Gelächter aus. Die Menschen seien geschockt, so amüsierte man sich. „Es ist ja schon eine Bestrafung, das Handy weggenommen zu bekommen – es ist sogar schlimmer als die Strafzahlung selbst”, so befand man – und entlarvte das Vorgehen gegen vermeintlichen “Hass” (im Fokus der Verfolgung steht vor allem die “Majestätsbeleidigung”, also der Paragraf 188 StGB) als regelrechte Erziehungsmaßnahme.

Rechtsanwalt Markus Haintz fordert Konsequenzen für dieses Verhalten. “Ich habe gegen die Göttinger Staatsanwälte Svenja Meininghaus, Dr. Matthäus Fink und Oberstaatsanwalt Frank-Michael Laue der Niedersächsischen Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet Dienstaufsichtsbeschwerden erstattet”, veröffentlichte er am 18. Februar auf der Plattform X.

Er prangerte an: “Die drei politisch abhängigen Beamten hatten sich in der weltweit bekannten und äußerst reichweitenstarken US-Sendung 60 Minutes auf CBS dreist lachend darüber amüsiert, dass Bürger geschockt sind, wenn man deren Handys beschlagnahmt.” Das betrachtet er als Verhöhnung, die Folgen haben muss: “Die Verhöhnung von Menschen, die Opfer von meist unverhältnismäßigen und häufig auch schlicht rechtswidrigen Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen werden, ist für staatliche Organe der Rechtspflege völlig inakzeptabel und muss dienstrechtliche Schritte nach sich ziehen”, so Haintz.

Was daraus wird, wird sich zeigen. Es hat sich leider schon bei vielen kritischen Beobachtern der unangenehme Eindruck verfestigt, dass für den Machterhalt des Establishments in Deutschland jedes Mittel recht ist.

Die „Neuzeit-Nazis“ … die Grünen und die Linken?

15. 02. 2025 Redaktion Ungarn

Vergleicht man das Tun der Nazis von damals mit dem der Grünen und Linken von heute – zweiundneunzig Jahre nach Beginn der bisher schlimmsten Epoche der deutschen Geschichte –, so…

Medien

sowas ist heute in der Justiz in Deutschland:zum Spaß Festnahmen, Leute erschrecken, Alles durchwühlen, Handy stehlen

 

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KOMMENTAR(E) (5)

  • PixelRoaster
    Feb. 18, 2025., 21:44 •

    Nach NGO-Klagen: Wird Twitter noch vor der Bundestagswahl in Deutschland abgeschaltet? 0ffc90eacf6e4e2588fc6aae7ed3330a Wenige Tage vor der Bundestagswahl nimmt der staatlich orchestrierte Kampf gegen die Meinungsfreiheit hierzulande immer dramatischere Züge an, ganz so, als wolle man der Revolution aus den USA trotzig das eigene linkswoke-autoritäre Gegenmodell entgegenhalten und statt auf die Bremse nun erst recht aufs Gaspedal treten, um das Klima von gelenkter Meinung und Einschüchterung zu verschärfen: Im Eilverfahren hat das Berliner Landgericht https://www.nius.de/medien/news/freiheitsrechte-bundestagswahl-x/4a71726d-9a19-46d4-b63b-df093fccb8a4 einer Klage der beiden linksextremen Lobbygruppen „Democracy Reporting International“ (DRI) und „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ (GFF) stattgegeben und Twitter dazu verpflichtet, ab sofort und bis kurz nach der Bundestagswahl unbeschränkten Zugang zu “allen öffentlich verfügbaren Daten” zu gewähren. Was hier nach Datentransparenz geht, meint in Wahrheit die Verletzung jeglicher Datenschutzrechte und Privatsphäre von mündigen Nutzern, die nach dem Willen der Häscher – Meldestellen, politisierte Staatsanwaltschaften und die ihnen unterstellten Polizeibehörden – zum Ziel staatlicher Repression und Inquisition werden sollen, weil sie das Falsche oder Unerwünschte gepostet haben. Die Klage beruht demnach – natürlich – auf dem Zensurmonster „Digital Services Act“ (DSA) der EU, die damit endgültig ihre totalitäre Fratze offenbart. Die Orwell’sche Begriffsperversion ist zur Vollendung gelangt: Zensur ist Meinungsfreiheit, Überwachung ist Freiheit, Diktatur ist Demokratie. https://journalistenwatch.com/2025/02/18/nach-ngo-klagen-wird-twitter-noch-vor-der-bundestagswahl-in-deutschland-abgeschaltet/

    • Gjoka
      Feb. 21, 2025., 13:37 •

        Schlimmer wie unter den Nazis, die Zivile Gesellschaft und korrupte Richter

      Verfahren gegen X und Musk am Berliner Landgericht: Richter wegen Verdacht auf Befangenheit ausgetauscht

       
      Justizskandal in Berlin: Ein Richter hatte X dazu verpflichtet, zwei linken Lobbygruppen uneingeschränkten Zugang zu seinen Daten zu ermöglichen. Doch der Richter war zuvor für eine der Lobbygruppen tätig. X reichte deshalb beim Landgericht Berlin einen Befangenheitsantrag ein. NIUS erfuhr exklusiv vom Landgericht Berlin: Das Ablehnungsgesuch gegen den Richter war erfolgreich. Das Verfahren muss nun mit einem anderen Richter fortgeführt werden. Das Urteil am 6. Februar 2025 dürfte Elon Musk und seine europäischen Vertreter kalt erwischt haben. Zwei Tage zuvor hatte die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) gemeinsam mit Democracy Reporting International (DRI) per Eilantrag unbeschränkten Zugriff auf die Datenbank seines Unternehmens X gefordert. Und schon kurze Zeit später gab ein Berliner Richter dem Anliegen statt. Kaum bemerkt von der Öffentlichkeit kämpfen zwei NGOs gegen Elon Musks Unternehmen – auf der Grundlage des umstrittenen Zensurgesetzes „Digital Services Act“. Zu einer mündlichen Verhandlung war es bei diesem Streit erst gar nicht gekommen. Der Fall wurde im Eilverfahren durchgepeitscht. So hatte der Konzern kaum Zeit zu handeln, was auch aus dem Gerichtsurteil hervorgeht, das NIUS exklusiv vorliegt. Demnach hatte die Gesellschaft für Freiheitsrechte am 29. Januar, einem Mittwoch, eine Aufforderung an X versandt, ihnen die „öffentlich verfügbaren Daten der Plattform auf der Grundlage von Artikel 40 Absatz 12 Digital Services Act zur Verfügung zu stellen und widrigenfalls umgehende rechtliche Schritte angekündigt“. Droht X eine Sperrung, wenn man nicht die Daten veröffentlicht? Droht X eine Sperrung, wenn man nicht die Daten veröffentlicht?

      Lobbygruppen berufen sich auf Digital Services Act

      Laut Digital Services Act müssen die „Anbieter sehr großer Online-Plattformen oder sehr großer Online-Suchmaschinen“ Forschern „unverzüglich Zugang zu Daten gewährleisten“, auch Wissenschaftlern, die „mit gemeinnützigen Vereinen verbunden“ sind. Voraussetzung ist, dass die Daten für die Forscher über ihre Online-Schnittstelle öffentlich zugänglich sind und ausschließlich für Forschungszwecke genutzt werden. Ob das in diesem Fall tatsächlich so ist, bleibt unklar. Democracy Reporting International jedenfalls gibt an, zu politischen Diskursen auf Social-Media-Plattformen im Vorfeld von Wahlen in Europa zu forschen, darunter auch zur anstehenden Bundestagswahl: Andere Plattformen haben uns Zugang gewährt, um öffentliche Debatten auf ihren Plattformen systematisch zu verfolgen, aber das Unternehmen X hat uns dies verweigert“, schreibt die NGO. Die Lobbyvereine DRI und GFF verlangten deshalb eine Offenlegung der Daten innerhalb weniger Tage – bis zum 3. Februar um 11 Uhr. Es ging also um höchstens fünf Tage, in denen X den kompletten Datensatz zur Verfügung stellen sollte, wobei in diesem Zeitraum auch ein Wochenende dazwischenlag (1. und 2. Februar). X reagierte nicht. Ein Schriftsatz fürs Gericht lag offenbar bereits in der Schublade. Schon am Dienstag, dem 4. Februar, ging ein Eilantrag beim Landgericht Berlin ein. Dann ging alles erstaunlich schnell. Schon am 6. Februar entschied der Richter per Eilverfahren. X müsse über ihre Online-Schnittstelle „ab sofort bis zum 25. Februar 2025 einen unbeschränkten Zugang zu allen öffentlich verfügbaren Daten der Plattform“ gewähren, „einschließlich zu Daten in Echtzeit“. Die Kosten des Verfahrens trägt X.

      Ist der Richter befangen?

      Heikel an dem Fall sind jedoch die biografischen Hintergründe des Richters. X warf dem Gericht in einer Pressemitteilung Befangenheit vor, denn der Jurist habe vorher für den Antragsteller gearbeitet. Das gebe „Anlass zu ernsthaften Bedenken hinsichtlich der Unparteilichkeit der Entscheidung“, so das Team von X. Also reichte das Anwaltsteam von Elon Musk einen Befangenheitsantrag ein. Die Zivilklage wurde ohne mündliche Anhörung vorm Landgericht Berlin behandelt. Die Zivilklage wurde ohne mündliche Anhörung vorm Landgericht Berlin behandelt. Diesem wurde am Donnerstagabend tatsächlich zugestimmt. Gegenüber NIUS teilte das Landgericht Berlin mit: „Das Gericht hatte darüber zu entscheiden, ob bei dem Richter objektiv ein Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit gerechtfertigt erscheint oder nicht. Denn für die Ablehnung des Richters muss dessen Parteilichkeit nicht tatsächlich bestehen bzw. festgestellt werden. Ausreichend für eine begründete Ablehnung ist es vielmehr, dass für eine Partei bei objektiver Sicht die bloße Sorge entsteht, der Richter gehe nicht unvoreingenommen ans Werk. Die getroffene Entscheidung über das Ablehnungsgesuch ist davon ausgegangen, dass diese bloße Sorge bestehen kann, da der betroffene Richter in der Vergangenheit bei einer die Antragstellerin unterstützenden Gesellschaft tätig war.“ Zuvor hatte bereits das Presseteam von X vermeldet, dass dem Antrag stattgegeben und der Richter von dem Fall abgezogen worden sei. „Das Gericht befand, dass der Richter nicht unparteiisch war, weil er zuvor bei einer der aktivistischen Organisationen beschäftigt war und sich positiv mit deren Social-Media-Inhalten auf LinkedIn auseinandergesetzt hatte.“   Das Landgericht Berlin steht damit vor einem Justizskandal. X hat bereits Widerspruch gegen das Urteil vom 6. Februar eingelegt. Man wolle sich auch weiter gegen das Urteil wehren, da es „das Recht auf Privatsphäre und die freie Meinungsäußerung unserer Nutzer bedroht“, hieß es in einer Pressemitteilung. Das Verfahren wird nun in einer anderen Gerichtsbesetzung fortgesetzt. Das Landgericht Berlin erklärt dazu: „Der Beschluss vom 06.02.2025 hat vorerst Bestand. Für den 27.02.2025, 10:30 Uhr, ist eine mündliche Verhandlung angesetzt, nach der über den Widerspruch der Antragsgegnerin entschieden wird.“

      Vom Staat und George Soros finanzierte Lobbygruppen

      Die Bundesnetzagentur will unterdessen mit der ganzen Angelegenheit nichts zu tun haben. „Die Zuständigkeit für die Vorschriften des Kapitels III Abschnitt 5 und damit Artikels 40 (12) DSA liegen ausschließlich bei der EU-Kommission“, teilt eine Sprecherin gegenüber NIUS mit.
      Wer aber sind die beiden NGOs, die nun gegen Musk vorgehen?Democracy Reporting Internationalist ein Berliner Lobbyverein mit rund 100 Mitarbeitern in acht Ländern, der „demokratische Entwicklungen analysieren“ will und zu „verfassungsrechtlichen und wahlrechtlichen Rahmenbedingungen“ berät. In den vergangenen Jahren versorgte der Bund den Verein mit Millionen an Steuermitteln. Von 2016 bis 2024 erhielt DRI rund 22,7 Millionen Euro aus dem Entwicklungshilfeministerium und dem Auswärtigen Amt. Die Zahlen erfragt hatte im Juli 2024 der AfD-Politiker Jürgen Braun. Er deutet die Klage gegen X im Gespräch mit Tichys Einblick so: „Das ist ein Versuch der Einschüchterung und eklatanten Einschränkung der Meinungsfreiheit im Internet. Offensichtlich geht es hier ausschließlich darum, die Plattform X in die Enge zu treiben, auszuspähen und möglicherweise wie im sozialistisch regierten Brasilien abzuschalten. Das aber ist ein Frontalangriff auf die Meinungsfreiheit, die es mit aller Kraft zu verteidigen gilt.“

      Vorstand arbeitete früher beim Landgericht Berlin

      Die Gesellschaft für Freiheitsrechte wiederum wird vor allem durch die Open Society Foundation des US-Milliardärs George Soros finanziert. Allein von 2021 bis 2023 flossen aus der Open Society Stiftung rund 1,6 Millionen US-Dollar an den Verein. Auch über die Stiftung Luminate, die dem US-Milliardär Pierre Omidyar gehört, flossen erhebliche Mittel. Luminate ist einer der Hauptfinanziers des Portals Correctiv. Chef der GFF ist der Jurist Ulf Buermeyer, der früher selbst am Landgericht Berlin aktiv war. Chef der GFF ist der Jurist Ulf Buermeyer, der früher selbst am Landgericht Berlin aktiv war. Vorstand des Vereins GFF ist der Jurist Ulf Buermeyer, der früher Richter am selben Landgericht Berlin war, das nun über den Fall gegen X entschieden hat. Buermeyer gründete die GFF 2015 mit dem Grünen-Politiker Malte Spitz. In der Gesellschaft für Freiheitsrechte engagieren sich zahlreiche linke Juristen. So sitzen im Vorstand des Vereins Dana-Sophia Valentiner, die gleichzeitig Mitglied des „Deutschen Juristinnenbunds“ ist, sowie Nora Markard, die im Bereich Legal Gender Studies arbeitet. Ebenfalls bemerkenswert: Noch am 13. Januar 2022 veröffentlichte die GFF eine Studie, die zu dem Schluss kam, dass zu viele Behörden ohne zureichende Kontrolle auf zu viele Daten des Ausländerzentralregisters für zu unterschiedliche Zwecke zugreifen könnten. Nun hat man offenbar kein Problem damit, dass über den Digital Services Act zahlreiche Institutionen auf die Daten großer Internetplattformen zugreifen können, ohne zu wissen, was damit passiert.
      https://www.nius.de/medien/news/ngo-landgericht-berlin-befangenheitsantrag-richter-x/f3efa900-8ccb-4513-9113-6878749e078c  

    • web25492362
      Feb. 21, 2025., 20:50 •

       

      „NGO“ mit 22,7 Millionen Steuergeld erklagt sich Zugang zu Nutzerdaten von X

       

      Von Matthias Nikolaidis

      Do, 20. Februar 2025

      Komplott gegen die Meinungsfreiheit: Zwei Organisationen haben sich Zugang zu den Nutzerdaten von X erklagt. X will sich dagegen wehren und die freie Meinungsäußerung der Nutzer schützen. Seit einer AfD-Anfrage vom Sommer ist klar: Eine der beiden „NGOs“ erhielt 22,7 Millionen Euro vom deutschen Staat.

       

      Es ist eine globale Auseinandersetzung, die bisher weitgehend im Verborgenen verläuft: NGOs gehen gegen die Plattform X vor, X wehrt sich. Der Streit landet vor Gericht. Die NGOs tun, auch dank Staatshilfen, was sie eben tun, und stellen sich in der EU in den Dienst des neuen Internet-Kontroll- und -Zensur-Gesetzes DSA.

      Nun erstritten sich vor dem Berliner Landgericht zwei NGOs unbeschränkten Zugang zu allen öffentlich zugänglichen Daten der Plattform. Die NGO „Democracy Reporting International“ will angeblich erforschen, ob es auf X zu Wahlbeeinflussung im Vorfeld der Bundestagswahlen kommt. Die Grundlage der Klage ist Artikel 40 des Digital Services Act (DSA) der EU, der die großen Plattformen dazu verpflichtet, Forschern Zugang zu den eigenen Daten zu gewähren.

      Laut der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die ebenfalls zu den Klägern gehörte, begründete das Gericht seine Entscheidung damit, dass „ein weiteres Abwarten das Forschungsprojekt vereiteln würde, da die Zeit unmittelbar vor der Bundestagswahl dafür entscheidend sei“. Nach neutraler Rechtsprechung klingt das nicht; es wirkt, als stünde der Richter eher auf der Seite der Kläger.Komplott gegen die Meinungsfreiheit – unter staatlicher Beteiligung

      Und tatsächlich schreibt das Global Government Affairs Team von X, dass eben dieser Richter früher einmal für die GFF tätig war. Das gebe „Anlass zu ernsthaften Bedenken hinsichtlich der Unparteilichkeit der Entscheidung“, so das Team von X. Dagegen habe X nicht einmal die Möglichkeit bekommen, sich im Prozess zu äußern. Die Plattform will sich gegen das Urteil wehren, das „das Recht auf Privatsphäre und die freie Meinungsäußerung unserer Nutzer bedroht“.Ich bin damit einverstanden, dass mir Inhalte von Twitter angezeigt werden.

      Das Urteil läuft darauf hinaus, dass Daten von Millionen privater Nutzer an die klagenden NGOs weitergegeben werden. Selbst wenn es nur um öffentlich zugängliche Daten geht, dürfte das ein massiver Eingriff in die Privatsphäre sein, denn die systematische Auswertung der Daten könnte zu Erkenntnissen führen, die für Nutzer oder auch die gesamte Plattform X von Nachteil sind.

      Zu den nun möglicherweise abzugebenden Daten gehören unter anderem die Reichweite von Profilen oder auch Daten dazu, wie oft einzelne Tweets mit einem Like versehen oder geteilt wurden.

      Aber das ist nicht alles: Die NGO „Democracy Reporting International“, 2006 in Brüssel gegründet und heute mit einem Berliner Büro ausgestattet, erhielt allein seit 2016 über 22 Millionen Euro an deutschen Steuergeldern. Das ergab schon im Sommer eine schriftliche Frage des AfD-Bundestagsabgeordneten Jürgen Braun. Die Antwort des Finanzministeriums liegt TE vor.

      Die gezahlten Beträge entstammen erstaunlicherweise dem Haushalt des Auswärtigen Amtes und jenem des Entwicklungsministeriums, die doch eigentlich für ganz andere Dinge zuständig sind. Und da selbst der parlamentarische Staatssekretär Florian Toncar auf die „Heterogenität der Antwortbeiträge“ der beteiligten Ressorts hinweist – das klingt nach Kritik an den Ressorts –, muss man davon ausgehen, dass mindestens so viel Geld an die Democracy Reporting International gGmbH ging.

      Allein im Jahr 2016 flossen demnach mehr als 1,5 Millionen Euro aus dem Haushalt des Auswärtigen Amtes an DRI (Kapitel „Sicherung von Frieden und Stabilität“). Auch in den folgenden Jahren bis 2024 flossen jährlich meist über eine Million Euro so an DRI, 2023 sogar 2,7 Millionen Euro. Daneben fanden sich Geldtöpfe in anderen Kapiteln, etwa „Bilaterale Zusammenarbeit und Pflege der Auslandsbeziehungen“ oder auch „Pflege kultureller Beziehungen zum Ausland“.Einschüchterung und Einschränkung der Meinungsfreiheit

      Braun beschuldigt die Bundesregierung, den linken Feldzug gegen die Meinungsfreiheit auf der Plattform X maßgeblich mitzufinanzieren: „Das ist ein Versuch der Einschüchterung und eklatanten Einschränkung der Meinungsfreiheit im Internet. Die Bundesregierung bleibt ihrer freiheitsfeindlichen Agenda treu und mischt auch hier kräftig mit.“ Das belege die Antwort des Finanzministeriums auf seine Anfrage aus dem Juli 2024: „Darin bestätigt das Finanzministerium, die fragwürdige NGO Democracy Reporting International (DRI) in den vergangenen Jahren mit rund 22,7 Mio. Euro aus Steuergeldern unterstützt zu haben. Weiterer Kläger ist die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Sie wird vor allem vom linken Milliardär George Soros finanziert.“ .......................... Für Braun ergibt die Klage einen schlichten Sinn: „Offensichtlich geht es hier ausschließlich darum, die Plattform X in die Enge zu treiben, auszuspähen und möglicherweise wie im sozialistisch regierten Brasilien abzuschalten. Das aber ist ein Frontalangriff auf die Meinungsfreiheit, die es mit aller Kraft zu verteidigen gilt.“ Tatsächlich wollten die Kläger zugleich klären, inwieweit sie ihren vermeintlichen Anspruch auf „Forschungsdatenzugang“ gerichtlich durchsetzen können. Das Urteil des Landgerichts Berlin ist also vielleicht nur der Startschuss für weitere Anfragen auf „Forschungsdatenzugang“, bei denen es vor allem darum geht, die Plattform X in Verruf zu bringen.

       

      https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/ngo-millionen-steuergeld-erklagt-zugang-nutzerdaten-x-meinungsfreiheit/

    • Insider
      Feb. 22, 2025., 13:52 •

      Vollkommen verblödet, solche Richter und ihre Hintermänner, eine Georg Soros NGO, der Zivilen Gesellschaft, gemeint ist Abzocker, unnütze Vereinen, die von Steuergeldern leben

  • Die Deutsche Staatsmafia der Grünen, Roten, will mit dubiosen Juristen, Erpressungs Urteile gegen Elon Musk – Marina Durres – Albanien
    Feb. 22, 2025., 07:57 •

    […] lachende Staatsanwälte und ein selbst ernannter Doktor: Matthäus Fink, Svenja Meininghaus und Fran… […]

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