Albanien stimmt der Aufnahme von Zentren für die Aufnahme von Migranten aus Italien zu

Die italienische Premierministerin Giorgia Meloni (r.) begrüßt den albanischen Premierminister Edi Rama vor einem Treffen im Chigi-Palast in Rom, Italien, am 27. September 2023. Rama ist zu einem offiziellen Besuch in Italien.

Camp Gaida, für Migranten
Migrationsindustrie muss zittern: EU-Staatsanwalt hält Asyl-Abschiebelager in Albanien für rechtens
Schlappe für die linke Umvolkungs- und Asylausbeutungslobby: Auf EU-Ebene zeichnet sich ein Paradigmenwechsel in der Migrationspolitik ab. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit einem Gutachten des Generalanwalts Nicholas Emiliou die Pläne Italiens für Asyl- und Abschiebelager in Albanien einen wichtigen Schritt vorangebracht; der Generalanwalt hält die von Italien betriebenen Einrichtungen in Albanien nämlich grundsätzlich für vereinbar mit EU-Recht, wie selbst die “Zeit” zerknirscht vermelden muss. Italiens Ministerpräsidentin Giorgia Meloni hatte 2023 ein Abkommen mit Albanien geschlossen, um Teile der Asylverfahren und vor allem die Unterbringung abgelehnter Asylbewerber außerhalb der EU abzuwickeln. Ziel war es, den Druck auf das italienische Asylsystem zu mindern, insbesondere bei Migranten, die über das Mittelmeer kommen.
Die Lager in Shengjin und Gjader sollten schnelle Verfahren ermöglichen und als „Return Hubs“ für Abschiebungen dienen. Bisher hatten die auch in Italien hoffnungslos auf “Vielfalt” gepolten, linkspolitisierten Gerichte die Nutzung der Lager mehrfach gestoppt und “Zweifel an der Rechtmäßigkeit” geäußert; ein Einwand, der natürlich im Fall der illegalen Masseneinwanderung durch – auch und gerade deutsche – “Seenotretter” und Schlepper nie eine Rolle spielte. Der Fall landete daher vor dem EuGH. Doch Generalanwalt Emiliou kommt nun zu dem Schluss, dass solche Lager zulässig sind, solange die “individuellen Rechte und Garantien der Migranten im Rahmen des europäischen Asylsystems” gewahrt bleiben. Dazu gehören Zugang zu Rechtsbeistand, Dolmetschern, medizinischer Versorgung, Familienkontakt und effektiver Rechtsschutz. Auch die Haftbedingungen müssen gerichtlich überprüfbar sein. Das ist zwar schon wieder eine massive verwässernde Einschränkung – aber besser als nichts.
Genugtuung bei Meloni
Natürlich beschwichtigt der Anwalt die bisherigen Nutznießer des “Alle rein”-Prinzips: Für Asylbewerber, deren Anträge noch laufen, betont Emiliou, dass sie grundsätzlich im EU-Staat bleiben sollten. Haben sie jedoch bereits ein Lager in Albanien erreicht, besteht kein automatischer Anspruch auf Rückholung – solange die Standards eingehalten werden. Immerhin etwas; allerdings ist das Gutachten für die EuGH-Richter keineswegs bindend, wenn derartige Voten in der Spruchpraxis auch häufig berücksichtigt werden. Ein finales Urteil steht zudem noch aus.
Giorgia Meloni begrüßte die Stellungnahme auf X und sprach von einer Bestätigung ihres Kurses. Sie kritisierte zugleich „zwei verlorene Jahre“ durch juristische Blockaden. Das „Albanien-Modell“ ist ein zentrales Projekt der rechtsnationalen Regierung Meloni zur Externalisierung der Migrationskontrolle. Es folgt dem britischen Ruanda-Ansatz, wurde aber durch Gerichtsentscheidungen stark verzögert. Die Lager sollen Mitte 2026 voll betriebsbereit sein. Auch wenn man hier erst einmal skeptisch abwarten muss, was sich die Asyllobby und ihre politischen Streiter als nächstes einfallen lassen, um eine Zurückdrängung des systematischen Asylmissbrauchs zu sabotieren: Das neue Rechtsgutachten Gutachten erhöht jedenfalls die Chancen für die Umsetzung der Drittstaaten-Lösung deutlich. (TPL)
Migrationsindustrie muss zittern: EU-Staatsanwalt hält Asyl-Abschiebelager in Albanien für rechtens

