Kann ich bestätigen. Beim BAMF in meiner Nachbarschaft besteht schon mal die Security nur aus Migranten und beim Personal ist der Anteil auch sehr hoch, weil ich dort selten „Indigene“ sehe. Für asylsuchende Christen soll es nicht einfach sein, wie ich entsprechenden Kommentaren entnehmen konnte.

Karl Kopp, Pro Asyl
Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine rein kriminelle Behörde seit Jahrzehnten von Grünen, Roten besetzt
Die Verblödung hat Namen in Deutschland: Sozialmedia Verblödung

Vollkommen Sozialmedia verblödete Leute haben dort Arbeit
Nun werden über diese Nacht mehr Details bekannt: So berichtet die Bild, dass Ariop A. zwei Tage vor dem brutalen Tötungsdelikt in den frühen Morgenstunden auf St. Pauli in einem Bordell randaliert habe. In einem großen Laufhaus an der Reeperbahn soll der Mann nach Schließung des Betriebs gegen fünf Uhr morgens nicht gegangen sein und begonnen haben zu randalieren. Ein Mitarbeiter verständigte daraufhin die Polizei, nachdem der 25-Jährige ihm gegen die Hand geschlagen hatte.
Als Einsatzkräfte eintrafen, eskalierte die Situation dann offenbar. Der Mann ging einen Beamten an und schlug ihm mit einem Mobiltelefon auf den Kopf; dabei verursachte er bei dem Polizisten ein Hämatom. Zeugen berichteten später, der Mann habe offenbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gestanden.
Das Bundesamt in den sozialen Medien:
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Bundesprogramm „Gesellschaftlicher Zusammenhalt“: Ausschreibung Projektschmiede 2026
Kleine Anfrage
Fast alle Syrer dürfen bleiben: BAMF bestätigte in 96 Prozent der überprüften Fälle den Schutzstatus
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat in mehr als 40.000 Fällen den Schutzstatus von Syrern überprüft. Doch trotz der Stabilisierung Syriens dürfen fast alle in Deutschland bleiben.
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Im Jahr 2025 blieb bei fast allen Prüfungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) des Aufenthaltsstatus von Syrern der Schutzstatus bestehen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken hervor, über die das Redaktions-Netzwerk-Deutschland berichtet.
Den Angaben nach entschied das Bundesamt von Januar bis November 2025 in insgesamt 41.887 Widerrufs- und Rücknahmeprüfungen. In 16.737 dieser Verfahren ging es um den Status syrischer Flüchtlinge. Im Ergebnis bestätigte das Bundesamt in 96,7 Prozent der Fälle den Schutzstatus der Syrer. Das heißt, sie dürfen auch nach dem Ende des syrischen Bürgerkriegs in Deutschland bleiben.
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Bei allen Verfahren insgesamt, also nicht nur bei Syrern, kam die Behörde zu einem ähnlichen Ergebnis. So entschied das Bundesamt in rund 93 Prozent aller Prüfverfahren, dass der Schutzstatus der Flüchtlinge zutreffend sei. Von den insgesamt 41.887 Verfahren, die geprüft wurden, kam es nur bei 2.839 zu einem Widerruf oder einer Rücknahme. Dabei waren in 310 Fällen falsche Angaben oder Täuschungen die Gründe für die Rücknahme des Status.
Dass nahezu allen Syrern weiterhin der Schutzstatus gewährt wurde, ist im Zusammenhang mit dem Sturz des Assad-Regimes 2024 und der Stabilisierung Syriens überraschend. Denn im Gegensatz dazu erkennt das Bundesamt neue Asylanträge von Syrern kaum noch an: Im Oktober wurde laut Welt am Sonntag nur in 0,8 Prozent der Fälle ein Schutzstatus gewährt. Von 3.134 bearbeiteten Verfahren erhielten lediglich 26 Personen irgendeine Form von Schutz, darunter nur eine Person Asyl nach dem Grundgesetz (Apollo News berichtete).
So sind im Jahr 2025 nach Angaben des Bundesinnenministeriums bis Ende August insgesamt 1.867 Syrer mit Bundesförderung nach Syrien zurückgekehrt; Ende Mai waren es 804. Das berichtete die Deutsche Presse-Agentur (Apollo News berichtete).
Fast alle Syrer dürfen bleiben: BAMF bestätigte in 96 Prozent der überprüften Fälle den Schutzstatus
Die Pro Asyl Mafia flog den Dummkriminellen Mörder ein
Deutschland flog den U-Bahn-Mörder von Hamburg ein: Auch „Pro Asyl“ setzte jüngst die Einreise von Südsudanesen aus humanitären Gründen vor Gericht durch
30.01.2026 – 16:32 Uhr
Jan A. Karon
Die Organisation „Pro Asyl“ hat erst im vergangenen Jahr die Aufnahme von Flüchtlingen aus dem Südsudan in Deutschland juristisch durchgesetzt. Wie das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem Urteil vom 29. Oktober 2025 entschied, sei die Bundesregierung dazu verpflichtet, einer südsudanesischen Frau und ihrer Familie die Einreise zu ermöglichen. Damit war entschieden, dass im Rahmen des Resettlement-Programms des Bundes besonders schutzbedürftige Personen aus Krisengebieten wie dem Südsudan nach Deutschland umsiedeln können. Ende 2025 landeten schließlich 143 Migranten in Leipzig, darunter Familien aus Somalia, der Demokratischen Republik Kongo, Äthiopien – und eben dem Südsudan. Das Urteil liegt NIUS vor. Und es zeigt: Die Asylindustrie setzt sich konsequent für das Recht auf Einreise von afrikanischen Migranten, darunter Südsudanesen, ein, denen sie Schutzbedürftigkeit attestiert.
Der erfolgreiche Einsatz von „Pro Asyl“ für die Aufnahme von Migranten aus dem Südsudan im Rahmen des bundesweiten Resettlement-Programms ist vor dem Hintergrund des jüngsten Tötungsdelikts in Hamburg brisant, bei dem ein 25-jähriger Südsudanese eine 18-jährige Iranerin vor eine einfahrende U-Bahn schleuderte. Laut eines Augenzeugen soll der Mann alkoholisiert gewirkt haben und „Dich nehme ich mit“ geschrien haben. Der Südsudanese soll eine gültige Aufenthaltserlaubnis gehabt haben. Wie die Welt berichtet, war er im Rahmen „humanitärer Aufnahmeprogramme der Bundesländer“ Mitte 2024 eingereist.
Der Täter von Hamburg kam also über ein ähnliches Programm nach Deutschland wie die Südsudanesen, für die „Pro Asyl“ geklagt hatte. Der Fall, der im Oktober 2025 vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden wurde, dreht sich um den Fall einer südsudanesischen Familie. Sie war vom UNHCR für das Resettlement-Programm vorgeschlagen worden, das seit 2012 in Kooperation mit dem Bundesinnenministerium (BMI) läuft. Im April 2024 hatte das BMI eine Aufnahmeanordnung erlassen, die bis zu 6350 Personen aus Ländern wie Ägypten, Jordanien, Kenia, Libanon und Pakistan umfasst, aber auch Flüchtlinge aus dem kriegsgeplagten Südsudan. Die Familie, in welcher eine Frau an einer neurologischen Erkrankung litt und pflegebedürftig war, soll ein Verfahren durchlaufen haben, das Gesundheitsprüfungen, Sicherheitschecks und ein kultureller Vorbereitungskurs vorsah. Am 1. Februar 2025 erließ das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen Aufnahmebescheid, der eine Zusage für sie und fünf Familienangehörige enthielt.
Doch der geplante Flug von Nairobi nach Deutschland am 8. Mai 2025 wurde kurzfristig abgesagt, und die Familie wurde zurück ins Flüchtlingslager Kakuma in Kenia gebracht. „Pro Asyl“ unterstützte die Betroffenen und klagte vor dem Verwaltungsgericht Berlin, das zunächst ablehnte. Im Berufungsverfahren änderte das Oberverwaltungsgericht jedoch die Grundsatzentscheidung. Das Gericht sah in der Übermittlung eines Flugplans durch die Internationale Organisation für Migration (IOM) am 30. April 2025 und dem Transfer nach Nairobi eine konkludente Bekanntgabe der Aufnahmezusage, ohne einschränkende Bedingungen. „Die Aufnahmezusage ist der Antragstellerin nach den Gesamtumständen des durchgeführten Aufnahmeverfahrens in anderer Weise als durch Aushändigung des Bescheides ohne einschränkende Nebenbestimmungen bekannt gegeben worden“, heißt es in dem Grundsatzurteil. Weiter argumentieren die Richter, dass E-Mails des BAMF, organisatorischen Schritte wie der Gepäckanweisungen und der Verlust der Unterkunft in Kakuma einen verbindlichen Anspruch schufen.
Flog die Bundesrepublik einen Mörder ein?
Welche (angeblichen) Schutzgründe der 25-jährige Täter aus Hamburg mitbrachte, die seine Einreise ermöglichten, ist unklar. Humanitäre Aufnahmeprogramme der Bundesländer sind zwar nicht identisch mit dem bundesweiten Resettlement-Programm, weisen jedoch erhebliche Ähnlichkeiten auf. Beide beziehen sich dem Aufenthaltsgesetz (§§ 22 und 23), also Einzelnormen, wonach Ausländern aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden kann. Während das Resettlement-Programm ein kontinuierliches, vom Bund in Kooperation mit
Der Täter von Hamburg kam also über ein ähnliches Programm nach Deutschland wie die Südsudanesen, für die „Pro Asyl“ geklagt hatte. Der Fall, der im Oktober 2025 vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden wurde, dreht sich um den Fall einer südsudanesischen Familie. Sie war vom UNHCR für das Resettlement-Programm vorgeschlagen worden, das seit 2012 in Kooperation mit dem Bundesinnenministerium (BMI) läuft. Im April 2024 hatte das BMI eine Aufnahmeanordnung erlassen, die bis zu 6350 Personen aus Ländern wie Ägypten, Jordanien, Kenia, Libanon und Pakistan umfasst, aber auch Flüchtlinge aus dem kriegsgeplagten Südsudan. Die Familie, in welcher eine Frau an einer neurologischen Erkrankung litt und pflegebedürftig war, soll ein Verfahren durchlaufen haben, das Gesundheitsprüfungen, Sicherheitschecks und ein kultureller Vorbereitungskurs vorsah. Am 1. Februar 2025 erließ das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen Aufnahmebescheid, der eine Zusage für sie und fünf Familienangehörige enthielt.
Doch der geplante Flug von Nairobi nach Deutschland am 8. Mai 2025 wurde kurzfristig abgesagt, und die Familie wurde zurück ins Flüchtlingslager Kakuma in Kenia gebracht. „Pro Asyl“ unterstützte die Betroffenen und klagte vor dem Verwaltungsgericht Berlin, das zunächst ablehnte. Im Berufungsverfahren änderte das Oberverwaltungsgericht jedoch die Grundsatzentscheidung. Das Gericht sah in der Übermittlung eines Flugplans durch die Internationale Organisation für Migration (IOM) am 30. April 2025 und dem Transfer nach Nairobi eine konkludente Bekanntgabe der Aufnahmezusage, ohne einschränkende Bedingungen dem UNHCR gesteuertes Verfahren ist, das besonders vulnerable Flüchtlinge dauerhaft umsiedelt und einen Flüchtlingsstatus oder subsidiären Schutz gewährt, sind die Landesprogramme oft einmalig und erfordern das Einvernehmen des Bundesinnenministeriums auf spezifische Gruppen ab.
https://nius.de/gesellschaft/news/de…-gericht-durch
Lügen Motor der SPD und Regierung. Fachkräfte: Pro Asyl, wer finanziert diese Bande
NiUS-LIVE: Bundesregierung flog U-Bahn-Mörder von Hamburg ein
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PI
2. Februar 2026
Im NIUS Live-Studio begrüßt Moderator Alexander Kissler am Montag seine Gäste Pauline Voss, stellvertretende NIUS-Chefredakteurin, Politikchef Ralf Schuler und Reporter-Legende Waldemar Hartmann. Die Runde spricht Klartext über die Themen, die das Land aktuell bewegen.
Hamburg steht unter Schock
Ein 25-jähriger Mann aus dem Südsudan zerrt eine 18-jährige Frau vor eine einfahrende U-Bahn. Beide sterben. Die Brutalität schockiert, die Hintergründe empören. Der Täter lebt in Deutschland – eingeflogen und aufgenommen von der Bundesregierung. Er ist polizeibekannt, greift kurz vor der Tat sogar Beamte an. Dennoch bleibt er frei. Viele Bürger fragen: Warum schützt der Staat nicht die eigenen Menschen vor solcher importierten Gewalt? Warum fliegen Regierungen weiter Risikopersonen ein, während normale Bürger die Konsequenzen tragen?
Parallel explodiert die Arbeitslosigkeit
Über drei Millionen Menschen ohne Job – so viele wie seit zwölf Jahren nicht mehr. Die Marke von 3,085 Millionen im Januar markiert ein bitteres Signal. Saisonale Effekte allein erklären das nicht. Die Wirtschaft lahmt, Unternehmen stellen nicht ein, Fachkräftemangel und Bürgergeld wirken wie Bremsklötze. Während Politiker von Transformation und Klimazielen schwärmen, verlieren immer mehr Deutsche ihre Existenzgrundlage. Die Ampel-Regierung versagt auf ganzer Linie: Sie importiert Probleme und exportiert Wohlstand.
https://pi-news.net/2026/02/nius-liv…n-hamburg-ein/
U-Bahn-Killer Ariop A. kam über „Resettlement-Programm” der UNO aus dem Südsudan nach Deutschland
Vor der weißen Tür sind schwarze Schmierspuren zu sehen, im Flur hängen Anweisungen zur Nachtruhe und Müllentsorgung in mehreren Sprachen. In der Containerunterkunft soll auch ein Mann gelebt haben, der in Deutschland zum Mörder wurde.
Wer war Ariop A., der 25-jährige Südsudanese, der am Donnerstag in Hamburg sich selbst und eine 18-jährige Iranerin auf das Gleisbett vor eine einfahrende U-Bahn schleuderte? Noch immer ist über den Mann wenig bekannt. Doch NIUS-Recherchen zeichnen erstmals das Bild eines Migranten, der trotz eineinhalbjährigen Aufenthalts in Deutschland nie wirklich angekommen ist. Seine Mitbewohner beschreiben ihn als konfliktsüchtigen und unbeliebten Mann, der immer wieder durch aggressives Auftreten und übermäßigen Alkoholkonsum auffiel.
„Er war nicht normal. Und das war das Problem“, sagt ein Mann, der seit zwei Jahren in der Unterkunft lebt und A. kannte. Der Mitbewohner lebte im oberen Stockwerk und hatte den Südsudanesen seit etwa zwei bis drei Monaten als Nachbarn. Zudem habe Ariop A. täglich Alkohol konsumiert und sich dadurch in einen unberechenbaren Zustand versetzt. „Er hat schon immer viel Bier und anderes getrunken.“ Andere Bewohner bestätigen die Eindrücke: In einem Fall ist davon die Rede, dass A. sich in Frauenkleidern auf den Fluren des Heimes sexuell angeboten hat; in wiederum einen anderem Fall soll er eine Katze, die sich im Heim befunden hat, mit einem Messer anzugreifen.
Ein arabischstämmiger Gesprächspartner, der anonym bleiben möchte, spricht von „Kopfproblemen“. Auch soll A. zwischenzeitlich einen Job als Fahrer bei DHL gehabt, diesen aber, so die Bewohner, bereits nach kurzer Zeit verloren haben. De Personen, mit denen NIUS sprechen konnte, beschreiben die eine Flüchtlingsunterkunft, in der A. immer wieder für Probleme sorgte: Der Südsudanese habe sich vor allem mit „arabischen Menschen“ angelegt, was zu Konflikten führte. Es gab Vorfälle, wegen derer einzelne Bewohner umgezogen sind. „Von unten ist jemand umgezogen, weil er den Stress nicht ertragen hat. Deswegen hat er sich ein anderes, besseres Gebäude gesucht.“

Ansprache in mehreren Sprachen: Bewohner werden angehalten, die Flure sauber zu halten.

Kurz nachdem im Heim am Donnerstag die Nachtruhe begann, tötete A. eine 18-jährige Iranerin.
„Randale“, die dazu führte, dass A. auch Thema bei Sozialarbeitern wurde
Zudem sei auffällig gewesen, wie isoliert Ariop A. war. Der Ostafrikaner habe keinen Anschluss gefunden und sei nur mit schwarzen Menschen in Berührung gekommen. Im Heim habe er immer wieder „alleine draußen“ gesessen und getrunken. Der spätere Täter suchte zudem selten Austausch, reagierte stattdessen aggressiv und ablehnend auf Annäherungsversuche oder Fragen seiner Mitbewohner. Immer wieder soll der Südsudanese rumgeschrien haben. Wie seine Mitbewohner schildern, habe es im Heim so oft „Stress“ gegeben, dass A.s Verhalten auch unter Sozialarbeitern Thema wurde – und im Raum stand, ihn aus der Unterkunft zu verweisen. Einen freiwilligen Auszug habe A. verweigert.





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