RKI-Protokolle
Robert Koch-Institut: Leak enthält „unveränderte und vollständige“ Protokolle
Verwaltungsgericht Berlin verkündet Urteil / Schreyer: Leak hat „Beweiskraft in anderen Gerichtsverfahren“ / RKI-Krisenplan bleibt geheim
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Zur Durchsetzung der Veröffentlichung dieser späteren Protokolle hatte Multipolar am 10. Juli Untätigkeitsklage erhoben. Der diesbezügliche Rechtsstreit (Aktenzeichen VG 2 K 97/24) dauert noch an.
Im nun verkündeten Urteil wird festgehalten, dass der Kläger die Klage teilweise zurücknimmt, da nach der Bestätigung durch das RKI zweifelsfrei geklärt ist, dass die geleakten Protokolle identisch mit den erklagten sind. Multipolar-Mitherausgeber Paul Schreyer betonte nach der Urteilsverkündung, diese Bestätigung sei wesentlich, da das Leak damit „Beweiskraft in anderen Gerichtsverfahren“ habe. Die geleakten ungeschwärzten Protokolle könnten dort als bestätigte amtliche Dokumente gelten.
Robert Koch-Institut: Leak enthält „unveränderte und vollständige“ Protokolle