Die Verbrecher Kartelle, rund um Drogen Barone, wird direkt aus der Botschaft finanziert, für KfW Blödheit Projekte
Deshalb sind heute Geistig Behinderte, auch als Sozialmedia und Georg Soros bekannte Frauen, Botschafterinnen, oder gar Ministerinnen, ohne jede Ausbildung und Verstan
Korrupte Dumme Frauen aus Deutschland: Susanne Schütz, Barbara Hendricks, Carola Müller-Holtkemper, haben der Organisierten Kriminalität eine Neue Blüte verschafft |
Die Politik Verbrecher Kartelle kontrollieren Albanien: oft Polizei Chefs, wie rund um Tropje: „Erzen Breçani“ Ex-Polizei Chef, Tirana
Dem Verbrecher Kartell, des Erzen Brecani, und Ervin Mata, hat man das Wasserkraftwerk „Drina“, Vermögen beschlagnahmt
2021
Die Ziegenhirte Polizei Truppe von Salih Berish: Brecani Sohn hatte Unfall in TiranA
2018
Die Tropoje Mafia wieder einmal mit: Bashkim Ulaj, Baufirma Gener 2, Erzen Brecani
Kokainhandel aus Lateinamerika, SPAK „schließt“ die Akte von Erzen Breçani und seiner Gruppe; wie der ehemalige Polizeidirektor das Drogengeld seines Sohnes bei HEC in Tropoja einkassierte
SPAK hat die Ermittlungen eingestellt und Erzen Breçan und seine Gruppe vor Gericht gestellt.
SPAK hat den ehemaligen Verbrecherboss Dedan Gjoni, Ervin Mata, Eralbi Brecani, Ismail Zeneli, Bujar Ajeti, Adrian Cenaj, Besmir Murtati, Artan Sulejmani, Albert Prenga, Bajram Grabova und Jonida Babameto vor Gericht gestellt.
Nach Angaben der Sonderstaatsanwaltschaft nutzte die Gruppe Dedan Gjon, um an Informationen zu gelangen und sich der Justiz zu entziehen. Sie haben auch Bedingungen für Mord geschaffen und den von der Justiz gesuchten Personen Unterschlupf gewährt. SPAK sagt, die kriminelle Gruppe habe das Geld in ein Wasserkraftwerk und in Immobilien investiert.
SPAK-Ankündigung
Die Sonderstaatsanwaltschaft gegen Korruption und organisierte Kriminalität hat die Vorermittlungen zum Strafverfahren Nr. 78 von 2023 abgeschlossen und den Antrag gestellt, den Fall gegen diese strukturierte kriminelle Gruppe vor Gericht zu stellen, die für die Angeklagten zuständig ist:
1. Ismail Zeneli, dem vorgeworfen wird, die Straftaten „Betäubungsmittelhandel“ begangen zu haben, die in der besonderen Form der Zusammenarbeit mit der „Strukturierten kriminellen Gruppe“ begangen wurden, „Begehung von Straftaten durch eine kriminelle Vereinigung oder eine strukturierte kriminelle Gruppe“, gemäß den Artikeln 283/a/1, 28/4, 333/a/1 und 334 (zweimal) und „Bereitstellung der Bedingungen und materiellen Mittel zur Begehung eines Mordes“, Straftaten gemäß den Artikeln 80, 28/4, 333/a /1 und 334/2 des Strafgesetzbuches.
2. Bujar Ajeti, dem vorgeworfen wird, die Straftaten „Bereitstellung der Bedingungen und materiellen Mittel zur Begehung eines Mordes“ begangen zu haben, beging in der besonderen Form der Zusammenarbeit „Strukturierte kriminelle Gruppe“ und „Teilnahme an einer strukturierten kriminellen Gruppe“, „ Begehung einer Straftat durch eine kriminelle Vereinigung oder strukturierte kriminelle Gruppe“, Straftaten gemäß den Artikeln 80, 28/4, 333/a/1 und 334 des Strafgesetzbuches, „Unerlaubter Besitz und Herstellung von Waffen, Sprengwaffen und Munition“. „, vorgesehen in Artikel 278/1 des Strafgesetzbuches, „Unerlaubter Besitz und Herstellung von Waffen, Sprengwaffen und Munition“, vorgesehen in Artikel 278/3 des Strafgesetzbuches, „Unerlaubte Herstellung und Herstellung von Jagdwaffen und Sportwaffen“ , vorgesehen in Artikel 280 des Strafgesetzbuches und „Unterstützung des Täters“, vorgesehen in Artikel 302/2 des Strafgesetzbuches.
3. Adrian Cenaj (Dedja), dem vorgeworfen wird, die Straftaten „Bereitstellung der Bedingungen und materiellen Mittel zur Begehung eines Mordes“ begangen zu haben, beging in der besonderen Form der Zusammenarbeit die Straftaten „Strukturierte kriminelle Gruppe“ und „Teilnahme an einer strukturierten kriminellen Gruppe“. „, „Begehung einer Straftat durch eine kriminelle Vereinigung oder eine strukturierte kriminelle Vereinigung“, Straftaten nach §§ 80, 28/4, 333/a/2 und 334/1 des Strafgesetzbuches sowie „Unterstützung des Täters“. Straftat“, vorgesehen in Artikel 302/2 des Strafgesetzbuches.
4. Dedan Gjoni, zum Zeitpunkt der Begehung der Straftat verantwortlicher Chef der Kriminalpolizei, beschuldigt, die Straftaten „Handel mit Betäubungsmitteln“ begangen zu haben, die in besonderer Form der Zusammenarbeit die der „Strukturierten Kriminalgruppe“ begangen haben und „Begehung von Straftaten durch eine kriminelle Vereinigung oder strukturierte kriminelle Gruppe“, Straftaten gemäß den Artikeln 283/a/1, 28/4, 333/a/2 und 334 des Strafgesetzbuches, „Bereitstellung von Bedingungen und materiellen Mitteln zur Begehung eines Mordes“, in einer besonderen Form der Zusammenarbeit durchgeführt, nämlich der „strukturierten kriminellen Vereinigung“ und der „Teilnahme an einer strukturierten kriminellen Vereinigung“, vorgesehen in den Artikeln 80, 28/4, 333/a/2 und 334/1 des Strafgesetzbuches sowie „Pflichtmissbrauch“, vorgesehen in Artikel 248 des Strafgesetzbuches.
5. Eralbi Breçani, beschuldigt, die Straftaten „Handel mit Betäubungsmitteln“ begangen zu haben, beging in der besonderen Form der Zusammenarbeit die Straftaten „Strukturierte kriminelle Vereinigung“ und „Begehung von Straftaten durch eine kriminelle Vereinigung oder eine strukturierte kriminelle Vereinigung“. der Artikel 283/a/1, 28/4, 333/a/2 und 334/1 des Strafgesetzbuches sowie die Straftat „Erzielung von Erträgen aus einer Straftat oder kriminellen Tätigkeit“, begangen in Zusammenarbeit mit dem Angeklagten Erzen Breçani gemäß Artikel 287/1/b/2 des Strafgesetzbuches.
6. Besmir Murtati, beschuldigt, die Straftaten „Handel mit Betäubungsmitteln“ begangen zu haben, in der besonderen Form der Zusammenarbeit die „Strukturierte kriminelle Gruppe“ begangen zu haben und „Begehung von Straftaten durch eine kriminelle Vereinigung oder eine strukturierte kriminelle Gruppe“ begangen zu haben , die in den Artikeln 283/a/1, 28/4, 333/a/2 und 334/1 des Strafgesetzbuches vorgesehene Straftat.
7. Artan Sulejmani, dem vorgeworfen wird, die Straftaten „Handel mit Betäubungsmitteln“ begangen zu haben, hat in der besonderen Form der Zusammenarbeit die Straftaten „Strukturierte kriminelle Vereinigung“ und „Begehung von Straftaten durch eine kriminelle Vereinigung oder eine strukturierte kriminelle Vereinigung“ begangen der Artikel 283/a/1, 28/4, 333/a/2 und 334/1 des Strafgesetzbuches.
8. Albert Prenga, beschuldigt, die Straftaten „Handel mit Betäubungsmitteln“ begangen zu haben, beging in der besonderen Form der Zusammenarbeit die Straftaten „Strukturierte kriminelle Vereinigung“ und „Begehung von Straftaten durch eine kriminelle Vereinigung oder eine strukturierte kriminelle Vereinigung“. der Artikel 283/a/1, 28/4, 333/a/1 und 334/1 des Strafgesetzbuches.
9. Bajram Grabova, angeklagt, die Straftaten „Handel mit Betäubungsmitteln“ begangen zu haben, hat in der besonderen Form der Zusammenarbeit die Straftaten „Strukturierte kriminelle Vereinigung“ und „Begehung von Straftaten durch eine kriminelle Vereinigung oder eine strukturierte kriminelle Vereinigung“ begangen der Artikel 283/a, 28/4, 333/a/2 und 334/1 des Strafgesetzbuches.
10. Jonida Babameto, zum Zeitpunkt der Begehung der Straftat im Dienst, Beamtin bei Interpol Tirana, der vorgeworfen wird, die Straftaten „Pflichtmissbrauch“ gemäß Artikel 248 des Strafgesetzbuchs und „Offenlegung von Straftaten“ begangen zu haben Handlungen oder geheime Daten“, vorgesehen in Artikel 295/a/1 des Strafgesetzbuches.
11. Erzen Breçani, dem die Begehung der Straftaten „Ernährung aus einer Straftat oder kriminellen Tätigkeit“ vorgeworfen wird, die in Zusammenarbeit mit dem Angeklagten Erlabi Breçani gemäß Artikel 287/1/b/2 des Strafgesetzbuchs begangen wurden „Unterstützung des Täters“, vorgesehen in Artikel 302/2 des Strafgesetzbuches.
Die Sonderstruktur gegen Korruption und organisierte Kriminalität (SPAK) hat in Zusammenarbeit mit Eurojust, Europol und den französischen, niederländischen, belgischen, deutschen, brasilianischen und kolumbianischen Strafverfolgungsbehörden Ermittlungen gegen mehrere albanische Staatsbürger durchgeführt, die an kriminellen Aktivitäten des internationalen Menschenhandels beteiligt waren Betäubungsmittel (hauptsächlich Kokain) aus den Herkunftsländern in die Länder der Europäischen Union.
Im Rahmen der Ermittlungen konnte in dieser Phase der Ermittlungen eine sehr gefährlich strukturierte kriminelle Gruppe mit mindestens 11 (elf) Beschuldigten dokumentiert werden.
Diese strukturierte kriminelle Gruppe zeichnet sich durch eine gut koordinierte Organisation und eine enge Zusammenarbeit ihrer Mitglieder aus. Die Gruppe ist am internationalen Drogenhandel beteiligt, wobei jedes Mitglied spezifische Rollen und Pflichten hat, von der Finanzierung und Bestellung bis hin zum Transport und Vertrieb von Drogen. Die Mitglieder nutzen ihre internationalen Verbindungen, insbesondere in lateinamerikanische und europäische Länder, um die Versorgung und den Transport von Betäubungsmitteln sicherzustellen. Außerdem waschen sie Geld aus kriminellen Aktivitäten durch scheinbar legitime Investitionen, um die wahre Einnahmequelle zu verschleiern.
Zusätzlich zum Drogenhandel nutzte diese organisierte Kriminalitätsgruppe die offiziellen Positionen mehrerer Beamter der albanischen Strafverfolgungsbehörden, um geheime Informationen zu sammeln und zu verbreiten, was ihren Mitgliedern half, sich der Justiz zu entziehen und ihre kriminellen Aktivitäten fortzusetzen. Diese strukturierte kriminelle Gruppe ist daran beteiligt, die Voraussetzungen für die Durchführung von Morden zu schaffen, die Täter zu unterstützen und den gesetzlich gesuchten Personen Unterschlupf und Unterstützung zu gewähren. Mitglieder nutzten den Zugriff auf offizielle Datensysteme, um Daten zu sammeln und die Aktivitäten der Gruppe zu unterstützen, indem sie Technologie und Informationen nutzten, um ihre kriminellen Aktivitäten zu planen, auszuführen und zu verbergen. Dieser strukturierten kriminellen Gruppe ist es gelungen, die Produkte krimineller Aktivitäten zu integrieren und in wichtige Investitionen wie ein Wasserkraftunternehmen, aber auch in bewegliche und unbewegliche Vermögenswerte sowie finanzielle Mittel zu investieren.
Durch die Analyse der im Rahmen der Ermittlungen zu diesem Strafverfahren gesammelten Beweise und Taten ist es möglich geworden, die kriminelle Tätigkeit der verdächtigen Personen zu dokumentieren und einige der Täter der begangenen Straftaten und Straftaten zu identifizieren in Zusammenarbeit, in Form einer strukturierten kriminellen Gruppe, wie folgt:
A. Beschlagnahmung von 446 kg Kokain in den Niederlanden am 05.01.2021;
Diese Straftat wird den zum Prozess verurteilten Angeklagten Ismail Zeneli, Besmir Murtati und Eralbi Breçani zugeschrieben, die in Zusammenarbeit mit dem Bürger Ergys Dashi und anderen Personen, gegen die die Ermittlungen fortgesetzt werden, in Form einer strukturierten kriminellen Gruppe zusammengearbeitet haben , für den Schmuggel dieser Menge Kokain aus Südamerika in die Niederlande, wo es am 05.01.2021 möglich wurde, diese Ladung zu beschlagnahmen und einen niederländischen Staatsbürger festzunehmen.
B. Beschlagnahmung von 69 kg Kokain in Brasilien am 18.02.2021;
Die Beschlagnahmung dieser Ladung kokainähnlicher Betäubungsmittel wurde den Angeklagten Ismail Zeneli (in der Rolle des Bestellers und Finanziers), Artan Sulejmani (Finanzier), Eralbi Breçani (Besteller und Finanzier), Besmir Murtati (Besteller und Finanzier) und zugeschrieben Bürger Ergys Dashi, der die Versorgung der Herkunftsländer mit Kokain sowie dessen Verladung im Hafen für die Häfen Europas sicherstellte.
C. Beschlagnahmung von 166 kg Marihuana in Erwitte, versandt von Spanien nach Deutschland;
Zu diesem Straftatbestand ist anzumerken, dass der Angeklagte Albert Prenga die Rolle des Bestellers und Finanziers für den Betäubungsmittelkauf innehatte. Bei der kriminellen Tätigkeit des Drogenhandels kooperierte der Angeklagte Albert Prenga mit anderen nicht identifizierten albanischen Staatsbürgern sowie mit dem Angeklagten Dedan Gjoni, der als Kollaborateur und Besteller und Finanzier bei der Menge der beschlagnahmten Drogen hervorsticht, und dem Angeklagten Bajram Grabova hatte die Rolle des Transporters des Betäubungsmittels.
D. Identifizierung mutmaßlicher Täter für die Bereitstellung der Voraussetzungen für die Ermordung zweier Bürger in der Republik Albanien;
Der Angeklagte Ismail Zeneli hat in Zusammenarbeit mit den Angeklagten Bujar Ajeti, Adrian Cenaj und dem Angeklagten Dedan Gjoni konkrete Maßnahmen ergriffen, um die Bedingungen sicherzustellen, die Wohnungen aufzuspüren, zu identifizieren und die Bewegungen von EN, AN und SN zu überwachen, um einen Mord zu begehen zu ihnen.
Der Angeklagte Bujar Ajeti hat im Einvernehmen mit dem Angeklagten Ismail Zeneli durch persönliche Investitionen die Suche nach den Häusern der zum Mord verurteilten Bürger organisiert und Aktionen durchgeführt, um die Bedingungen für die Begehung eines Mordes sicherzustellen. Dies ist der Zweck der Angeklagte Ismail Zeneli.
Bujar Ajeti und Ismail Zeneli haben andere Personen gesucht und gefunden, um Informationen zu sammeln, die für ihre kriminellen Zwecke nützlich sind. Andererseits hat Adrian Cenaj, ein Familienangehöriger von Bujar Ajeti, kooperiert und Bujar Ajetis Plan unterstützt.
Der Angeklagte Dedan Gjoni, ein Polizeibeamter, nutzte die Systeme der Staatspolizei, zu denen er aufgrund seiner Pflichten Zugang hatte, sammelte Daten und stellte sich in den Dienst der Ziele des Bürgers Ismail Zeneli und nicht für diktierte Bedürfnisse aus seiner Dienstpflicht , die die öffentliche Ordnung und den Frieden sowie das Leben des Einzelnen wahren sollte. Die Ermittlungen haben ergeben, dass der Angeklagte Ismail Zeneli als Motiv Rache an den Personen hatte, die als Ziele zur Vernichtung vorgesehen waren.
E. Reinigung der Produkte der Straftat oder kriminellen Aktivität in der Republik Albanien;
Der Angeklagte Erzen Breçani hat mit aktiven illegalen Handlungen die Einkünfte des Angeklagten Eralbi Breçani aus der kriminellen Tätigkeit des Drogenhandels aus lateinamerikanischen Ländern nach Europa verwaltet und in Umlauf gebracht, mit dem Ziel, deren Herkunft und Herkunft tatsächlich zu vertuschen die Fortsetzung der weiteren Entnahme von Einkünften aus kommerziellen Tätigkeiten, in die diese Einkünfte eingespeist wurden.
Aus den verwalteten Akten geht hervor, dass die Handlungen der Angeklagten Erzen Breçani und Eralbi Breçani ein gemeinsames Ziel hatten: die Verhinderung der Identifizierung der Herkunft von Einkünften, der Produkte krimineller Aktivitäten und deren Integration in den zivilen Verkehr, Handlungen, die gegen Artikel verstoßen 287 des Strafgesetzbuches. Auf diese Weise haben sie die wahre Natur, die Einnahmequelle, die das Ergebnis einer Straftat war, unter dem Deckmantel der „Investition“ in Immobilien oder in scheinbar legale kommerzielle Aktivitäten verborgen und vertuscht.
F. Offenlegung geheimer Handlungen oder Informationen;
Der Angeklagte Jonida Babameto hat mit den Aufgaben eines Spezialisten der Interpol Interpol Tirana Verschlusssachen dem Polizeibeamten Dedan Gjoni zur Verfügung gestellt, der diese Informationen an verschiedene Personen weitergegeben hat, die mit dem Gesetz in europäischen Ländern in Konflikt geraten, und ihm so Gelegenheit gegeben hat Diese Personen ergreifen Maßnahmen, um sich dem Gesetz zu entziehen, nachdem sie von den Informationen erfahren haben, die Interpol über sie hat. Ebenso handelt es sich bei den verbreiteten Daten um Geheimdaten, die den Straftatbestand der „Offenlegung geheimer Handlungen oder Daten“ gemäß Artikel 295/a/1 des Strafgesetzbuches erfüllen.
G. Unterstützung des Täters;
Die Angeklagten Bujar Ajeti, Adrian Cenaj und Erzen Breçani haben den Bürger Nuredin Dumani unterstützt, der wegen der Begehung mehrerer sehr schwerer Straftaten im Rahmen einer strukturierten kriminellen Vereinigung gesucht wurde. Die Angeklagten Cenaj und Ajeti beherbergten den Bürger Nuredin Dumani und halfen ihm, sich der Justiz zu entziehen, obwohl das Gericht eine Sicherheitsmaßnahme für diese Person festgesetzt hatte. Der Angeklagte Erzen Breçani hat die Straftat der „Unterstützung des Täters“ gemäß Artikel 302/1 des Strafgesetzbuchs begangen, indem er Informationen an Bujar Ajeti und Nuredin Duman weitergegeben hat, um einer Festnahme durch die Kriminalpolizei zu entgehen.
Im Rahmen der Ermittlungen zu diesem Strafverfahren wurden unter anderem einige unbewegliche und bewegliche Vermögensgegenstände aus der Straftat beschlagnahmt, die den zur Verhandlung vorgelegten Taten wie folgt beigefügt wurden:
1-Das Unternehmen „HEC DRITA ENERGY“, mit NIPT L99524601K, im Besitz von „ROSP Breçani“ shpk, ernannter Administrator für einen Zeitraum vom 23.09.2019 bis 23.09.2024, Bürger Eralbi Breçani, mit dem Tätigkeitsgegenstand „Bau, Betrieb und Verwaltung des DRITA-Wasserkraftwerks, einschließlich Finanzierung, Planung, Bau, Inbetriebnahme, Produktion, Lieferung, Übertragung, Verteilung, Export und Verkauf von Strom gemäß dem Vertrag für „Bau, Betrieb und Verwaltung des DRITA-Wasserkraftwerks“. Anlage mit einer Produktionskapazität von 1.980 MË im Gashi-Fluss, einem Seitenarm des Valbona-Flusses, Gemeinde Tropoja, Bezirk Kukës. Verkauf von in Albanien und im Ausland erzeugtem Strom, Kauf und Verkauf von HEC-i-Baugeräten (Stahlrohre, Turbinen, Betonpfeiler, anderes Zubehör usw. im In- und Ausland)“, mit Adresse in Kukës-Tropojë, Dragobi-Straße , Gashi-Fluss, Valbonë-Flusszweig“;
2- Fahrzeug der Marke „Audi“, Modell „RS Q8“, Produktionsjahr 2020;
3- Fahrzeug der Marke „Mercedez Benz“, Modell „G350d“, Produktionsjahr 2017;
4- Bankkonto in Höhe von 75.000 (fünfundsiebzigtausend) Euro.
In der Zwischenzeit gelten für die anderen ermittelten Personen, die an der Begehung der oben genannten Straftaten beteiligt waren und bei denen die vom Sondergericht erster Instanz für Korruption und organisierte Kriminalität genehmigten Sicherungsmaßnahmen noch nicht durchgeführt wurden, auch für andere Straftatbestände Was andere Personen betrifft, die an kriminellen Aktivitäten beteiligt sind, die im Zuge der in diesem Strafverfahren durchgeführten Ermittlungshandlungen aufgetreten sind, so ist die Aufteilung des Strafverfahrens beschlossen worden und sie befinden sich noch in der Phase der Vorermittlungen.