Reine üble Erpresser Orgien und vollkommen illegal. Es sind die Lehrmeister, für Betrug, Erpressung, Bestechung, Krieg und Diebstahl des jeweiligen Landes

 

so läuft das bei den Banden und in hohen Milliarden Beträgen Weltweit und depperten Botschaften

 

Der Milliarden Betrug der EU, WHO, Kenup, UN, EIB Bank mit der Biontech Mafia um Afrika Hilfen zu stehlen

Die „Mythen“ der EU-Kommission

Teil 7: Die Wirkung der westlichen Sanktionen

Die EU-Kommission hat 13 angebliche Mythen über den Krieg in der Ukraine veröffentlicht, die ich in einer Artikelserie vorstelle. In diesem Teil geht es um die Wirkung oder Wirkungslosigkeit der EU-Sanktionen.

von Anti-Spiegel

1. Oktober 2024 18:00 Uhr

Ich beschäftige mich in dieser 13-teiligen Artikelserie mit einer Seite, die die Vertretung der EU-Kommission in Deutschland online gestellt hat und die den Titel „13 Mythen über den Krieg Russlands in der Ukraine – und die Wahrheit“ trägt. Man sollte meinen, dass die EU-Kommission in der Lage ist, angebliche russische „Mythen“ mit überzeugenden Belegen für „die Wahrheit“ zu widerlegen. Doch weit gefehlt.

In diesem siebten Teil der Artikelserie beschäftigen wir uns mit einem weiteren von der EU-Kommission genannten „Mythos“, der lautet:

„Mythos 7: Westliche Sanktionen gegen Russland sind illegal, destabilisieren die Weltwirtschaft und erhöhen die Lebenshaltungskosten für einfache Bürger auf der ganzen Welt. Sanktionen stärken Russland und fallen zurück auf die europäische Wirtschaft. EU-Bürger protestieren gegen die Sanktionen und die Staats- und Regierungschefs, die sie durchsetzen.“

Sind die westlichen Sanktionen legal?

Bevor wir zu den langen Erläuterungen der EU-Kommission kommen, die sie zu diesem Mythos geschrieben hat, wollen wir und zunächst anschauen, ob die westlichen Sanktionen illegal sind, wie Russland behauptet. Um das zu überprüfen, müssen wir einen Blick in die UN-Charta, also die Basis des modernen Völkerrechts, werfen:

In Artikel 2.7 der UN-Charta erfahren wir:

„Aus dieser Charta kann eine Befugnis der Vereinten Nationen zum Eingreifen in Angelegenheiten, die ihrem Wesen nach zur inneren Zuständigkeit eines Staates gehören, oder eine Verpflichtung der Mitglieder, solche Angelegenheiten einer Regelung auf Grund dieser Charta zu unterwerfen, nicht abgeleitet werden; die Anwendung von Zwangsmaßnahmen nach Kapitel VII wird durch diesen Grundsatz nicht berührt.“

Laut der UN-Charta darf sich also weder die UNO noch irgendein Staat in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten einmischen. Zwangsmaßnahmen, die hier erwähnt werden und zu denen auch Sanktionen gehören, sind eine Ausnahme, die in Kapitel VII der Charta geregelt sind. Also schauen wir und das Kapitel VII, das den Titel „Maßnahmen bei Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen“ trägt einmal an. Es beginnt mit Artikel 39, der lautet:

„Der Sicherheitsrat stellt fest, ob eine Bedrohung oder ein Bruch des Friedens oder eine Angriffshandlung vorliegt; er gibt Empfehlungen ab oder beschließt, welche Maßnahmen auf Grund der Artikel 41 und 42 zu treffen sind, um den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren oder wiederherzustellen.“

………….

Welche Zwangsmaßnahmen möglich sind, wenn der UN-Sicherheitsrat „eine Bedrohung oder ein Bruch des Friedens oder eine Angriffshandlung“ festgestellt hat, wird in den folgenden Artikeln geregelt. Um Sanktionen geht es in Artikel 41, der lautet:

„Der Sicherheitsrat kann beschließen, welche Maßnahmen – unter Ausschluß von Waffengewalt – zu ergreifen sind, um seinen Beschlüssen Wirksamkeit zu verleihen; er kann die Mitglieder der Vereinten Nationen auffordern, diese Maßnahmen durchzuführen. Sie können die vollständige oder teilweise Unterbrechung der Wirtschaftsbeziehungen, des Eisenbahn-, See- und Luftverkehrs, der Post-, Telegraphen- und Funkverbindungen sowie sonstiger Verkehrsmöglichkeiten und den Abbruch der diplomatischen Beziehungen einschließen.“

Wir fassen zusammen: Einseitige Sanktionen sind laut Völkerrecht illegal. Legale Sanktionen kann nur der UN-Sicherheitsrat beschließen, so wie beispielsweise in Falle von Nordkorea. Die gegen das Land vom UN-Sicherheitsrat verhängten Sanktionen sind legal. Die vom US-geführten Westen einseitig gegen unzählige andere Länder verhängten Sanktionen sind es hingegen nicht.

………………..

Übrigens hat der UNO-Menschenrechtsrat 2023 die Abschaffung einseitiger Sanktionen gefordert, aber aus irgendwelchen Gründen haben die westlichen Medien vergessen, darüber zu berichten. Die Menschen im Westen müssen ja nicht alles wissen.

Kommen wir nun zu den Erläuterungen, die die EU-Kommission zu ihrem „Mythos“ geschrieben hat.

Die EU-Kommission zitiert sich selbst als Quelle

Die EU-Kommission schreibt (Links aus dem Original):

„Kremlfreundliche Desinformation über die EU und westliche Sanktionen sind voller Widersprüche. Irgendwie sind Sanktionen eine illegaledestabilisierende Form von Zwang, aber gleichzeitig funktionieren sie nicht und stärken Russland sogar. Dieses Desinformationsnarrativ spielt die Wirkung der Sanktionen für Zielgruppen in Russland herunter und schafft den falschen Eindruck, dass die EU zusammenbreche. International möchte der Kreml unbegründete Ängste davor schüren, dass westliche Maßnahmen gegen Russland negative globale Auswirkungen hätten.“

Als Belege für ihre Behauptungen verlinkt die EU-Kommission hier ausschließlich Artikel des EU-Portals „EU vs. Disinfo“. Das Projekt, zu dem das Portal gehört, ist die „East StratCom Task Force“ des Europäischen Auswärtigen Dienstes, also der Behörde, die von Josep Borrell, geleitet wird. Die EU-Task Force, die (russische) Fake News aufdecken soll, wurde am 1. September 2015 gegründet. Wir erinnern uns: Die Ereignisse in der Ukraine nach dem Maidan 2014 haben bei sehr vielen Menschen Misstrauen gegenüber westlichen Medien geweckt. Um diesem Misstrauen zu begegnen, hat die EU ihre Fake-News-Jäger gegründet.

Teil 7: Die Wirkung der westlichen Sanktionen