Wenn die Dümmsten Deutschen Minister, eine Abmahn Orgie nur noch organisieren, finanzieren können: „No Done“, „CEMAS“, „Correktiv“, Amadeu-Antonio-Stiftung
Verblödung gut vorgeführt und ohne Beruf, höchst dotierte Posten, für Geisteskrankes Dumm Geschwafel im Stile eines Abmahnvereines, mit Al Capone Erpressungs Methoden: CEMAS, ein übler Laden der
CEMAS Team: Ratten Abteilung der Amadeu-Antonio Stiftung:
Die unendlich BRD Hetze gegen Russland: Decoder, Amadeu Antonio Stiftung mit dem Nazi Hetzer: Stephan J. Kramer
Gericht stoppt den Fälschungs, Nazi, Lügen Terror, der „Nancy FAESER“: der BMI Fälschungs Banden gegen „COMPACT“ und Jürgen Elsässer
Mehr als 30 Millionen Euro gab der Bund gegen „Desinformationskampagnen“ aus. Ohne Ergebnis. Zu den Empfängern gehören auch Correctiv, ein Spiegel-Kolumnist – und Personen, die aus dem Umfeld der Amadeu Antonio Stiftung kommen. Teil 3 zur „Desinformationskampagne“.
14. August 2024 / Internationale Mafia, Politik Mafia
Nur peinlich: Dumme geben Rechtserklärungen ab. Nur Idioten, bekommen Posten, ohne Ausbildung und schon lange
Die kriminellen Banden im Balkan der „Grünen“ Mit Robert Habeck: Heute mit Subventions Betrug ohne Ende
Kira Vinke
Kira Vinke is head of the Center for Climate and Foreign Policy at the German Council on Foreign Relations (DGAP).
Gastautor / 08.12.2024 / 10:00 /
Vorlesen
Selbstmörderisch berauscht in den Untergang?
Von Inge Röckelein.
Die Lektüre von Josef Kraus „Im Rausch der Dekadenz“ deprimiert und beunruhigt. Sollte es tatsächlich die masochistische Bereitschaft geben, geradezu selbstmörderisch berauscht in den Untergang zu schlittern?
Um es gleich vorweg zu sagen: In einer Zeit, in der die Stimmung in Deutschland ohnehin im Keller ist, verspricht die Lektüre von Josef Kraus‘ neuem Buch keine Aufheiterung. Er sei jedoch „kein defätistischer, pessimistischer, nihilistischer Mensch“, behauptet er im Vorwort, aber „die wiederkehrenden emsig gepflegten Prognosen von Klima-, Pandemie- sowie von sozialen und kosmischen Apokalypsen nerven“ (S. 9) ihn. Denn „Apokalypsen fördern einen totalitären Staatsapparat, der vorgibt, alle Gefahren im Ansatz zu ersticken.“ (S. 9)
Er nennt u.a. verschiedene Medienhäuser, das Robert-Koch-Institut, „Extinction Rebellion“ und andere linke und grüne Lobbyvereine. „In der „Stiftung Klimaneutralität“ sitzt ein Strippenzieher, den die Zeit „den mächtigsten Grünen der Welt“ nannte: Hal Harvey“. (S. 87)
Wie sehr Deutschlands industrieller Abstieg bereits vorangeschritten ist und welche und wie viele Traditionsfirmen Deutschland bereits verlassen haben, trägt Kraus in dem Kapitel „Deindustrialisierung: Morgenthau 2.0?“ zusammen. Der Plan des damaligen US-Finanzministers Henry Morgenthau vom August 1944 war eine Horrorvorstellung. Kraus bemerkt dazu zynisch: „Boshaft könnte man sagen: Deutschland braucht für eine solche Entwicklung keinen Plan von außen. Das erledigen wir, allen voran die ‚Grünen‘, selbst.“ (S. 94)
Wie sehr „Un-Bildung und Halb-Bildung“ in unseren Schulen und Universitäten zum Untergang beitragen, erläutert Kraus auf den Seiten 95 bis 110.
https://www.achgut.com/artikel/selbs…kraus_dekadenz
Josef Kraus, „Im Rausch der Dekadenz“, 336 Seiten, 24,00 Euro, Verlag LM
Die kriminellen Banden im Balkan der „Grünen“ Mit Robert Habeck: Heute mit Subventions Betrug ohne Ende
web25492362
Dez. 08, 2024., 12:08 •
Sheharazade
Dez. 09, 2024., 20:38 •
PixelRoaster
Dez. 12, 2024., 17:14 •
web25492362
Jan. 06, 2025., 17:01 •
BuckZiehsMutter
Dez. 13, 2024., 16:43 •
Herrlich verblödet, Deutsche Wissenschaftler und MInister 13. Dezember 2024 um 13:30 Stoppt endlich die Asozialen Medien Ende November beschloss[1] das australische Parlament mit überwältigender Mehrheit ein Gesetz, das Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren die Nutzung von Social Media verbietet.[2] Medien wie TikTok, Facebook, Snapchat, Reddit, X und Instagram müssen mit Strafen von bis zu 50 Millionen Australische Dollar – das entspricht etwa 30 Millionen Euro – rechnen, wenn sie gegen das Gesetz verstoßen. Die Konzerne haben jetzt ein Jahr Zeit, ihre Systeme so einzurichten, dass Jugendlichen und Kindern unter 16 die Nutzung nicht mehr möglich ist. Laut Umfragen befürworten 77 Prozent der Australier diese Maßnahmen.[3] Von Christian Kreiß. Dieser Beitrag ist auch als Audio-Podcast verfügbar........................ [caption id="attachment_13704" align="alignnone" width="187"] Beruf von Nichts, das dümmlich Polititologen Wissen, der Hirnlosen Abteilungsleiterinnen bei Baerbock. Man braucht einen IQ haben unter 60, verbreitete auch Corona Hysterie[/caption] Die dunkle Seite von Facebook, Instagram und Mark Zuckerberg Bereits ab September 2021 veröffentlichte das Wall Street Journal eine ungewöhnlich umfangreiche Artikelserie zu Facebook. Dem Journal waren interne Unterlagen des Medienkonzerns zugespielt worden, die unter anderem die stark negativen Auswirkungen von Instagram auf die geistig-seelische Gesundheit insbesondere junger Mädchen aufzeigen.[5] Laut den internen Unterlagen wussten Facebook und Mark Zuckerberg beispielsweise, dass 32 Prozent der Teenagerinnen sich nach Instagram schlechter fühlten, wenn sie sich bereits vorher schlecht gefühlt hatten. „Vergleiche auf Instagram können verändern, wie sich junge Frauen sehen und sich selbst beschreiben.“ Außerdem wusste Facebook demnach genau, dass Instagram süchtig macht. ................... Weiterlesen [caption id="attachment_9270" align="alignnone" width="300"] der lächerlichste Wissenschaftler Deutchlands: Christian Drosten, der nie eine Vorlesung gehalten hat[/caption]
joker
Jan. 06, 2025., 06:28 •
Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat ganz im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entschieden, dass Sparkassen als Anstalten öffentlichen Rechts dem Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 GG verpflichtet sind und Konten nicht willkürlich verweigern oder kündigen können. Das Gericht schob auch dem einfachen Konstrukt, nach dem Geldwäschegesetz einen Ablehnungs- oder Kündigungsgrund zu haben, einen Riegel vor. Der freie Journalist Hakon von Holst hat die Entscheidung gelesen und auf der Seite von Norbert Häring analysiert. Wir danken ihm herzlich für die Erlaubnis, seinen Artikel zu übernehmen. (hl) Der Bankenmacht Grenzen setzen Der Gerichtsbeschluss, der freie Medien vor finanzieller Austrocknung schützt, exklusiv analysiert Von Hakon von Holst* Ein Bankkonto ist wirtschaftliche Arbeitsgrundlage für kritische Publizisten. Viele konzernunabhängige Medien und freie Journalisten arbeiten auf Spendenbasis. Doch immer öfter kündigen Banken die Geschäftsbeziehung ohne Angabe von Gründen. Mit dem Umzug zu einer neuen Bank gehen Überweisungs-Daueraufträge von finanziellen Unterstützern verloren. Gut vierzig Fälle hatte ich für das Magazin Multipolar recherchiert. Der Artikel erreichte dort 85.000 Aufrufe und wurde von der Neuen Osnabrücker Zeitung übernommen. Die Kündigungswelle rollt aber weiter. Ob es sich bei den Betroffenen um Medien aus dem patriotischen AfD- oder FPÖ-Umfeld handelt (Heimatkurier, Auf1) oder um regierungskritische Publikationen mit liberalen und egalitären Positionen (Manova-Magazin, Apolut, Die Krähe), spielt praktisch keine Rolle. Die fünf genannten Medien haben alle im Jahr 2024 ihre Girokonten verloren. Neu ist, dass auch Kunden deutscher Sparkassen mit einer Kündigung rechnen müssen. Diese öffentlich-rechtlich organisierten Banken besitzen eigentlich einen staatlichen Versorgungsauftrag und müssen der Bevölkerung Konten bereitstellen. Auch Sparkassen kündigen Regierungskritikern Im April 2024 berichtete Iris Hefets, dass die Sparkasse Berlin ihrem Verein Jüdische Stimme für einen gerechten Frieden in Nahost gekündigt habe. Zunächst sei das Konto lediglich gesperrt worden. Die Organisation sammelte in dieser Zeit Spenden für den Palästina-Kongress in Berlin. Am 12. April beendete die Polizei die Veranstaltung kurz nach Beginn. Auf der Rednerliste stand unter anderem der frühere griechische Finanzminister Yanis Varoufakis. Die Behörden verweigerten ihm die Einreise. Einen Monat zuvor war bekannt geworden, dass sich die Mittelbrandenburgische Sparkasse vom Compact-Magazin trennt. Hintergrund nach Darstellung von T-Online: Compact warb um Spenden zur Unterstützung der AfD vor den Wahlen in Ostdeutschland. Während der Palästina-Kongress von der Jüdischen Stimme selbst organisiert wurde und sicherlich mit dem Vereinszweck zusammenpasst, dürfte das im Fall von Compact anders ausgesehen haben: Die Herausgabe einer Zeitschrift als Unternehmenszweck hat mit Wahlkampf nicht direkt zu tun. Inwieweit das eine Kündigung rechtfertigt, kann ich nicht beurteilen. Ende August bekam der Betreiber des politischen Blogs Fassadenkratzer, Herbert Ludwig, Post von der Sparkasse Pforzheim-Calw. Die Kündigung seines Spendenkontos wurde nicht begründet, Ludwig schaltete einen Anwalt ein. Am 12. Dezember teilte das österreichische Freilich–Magazin mit, ein Konto bei der Steiermärkischen Sparkasse zu verlieren. Vier Wochen zuvor machte das Medium von sich reden, als es aus einer internen Videokonferenz deutscher Grünen-Politiker berichtete, in der ein AfD-Verbot erörtert wurde. Sparkassen in Österreich sind rechtlich anders organisiert als in Deutschland. Zur Rechtmäßigkeit der Kündigung in diesem Fall kann ich daher wenig sagen. In Deutschland gibt es jetzt aber Klarheit. Gericht gebietet Sparkassen Einhalt Bislang konnten sich nur Vereinigungen mit Parteienstatus eines Girokontos bei Sparkassen sicher sein. Parteien sind gezwungen, Spenden ab einer bestimmten Höhe ausschließlich unbar entgegenzunehmen. Außerdem können sie sich auf das Parteienprivileg (Art. 21 Grundgesetz) und den Gleichbehandlungsgrundsatz (Paragraf 5 Parteiengesetz) berufen. Wenn also eine Sparkasse der einen Partei ein Konto gewährt, muss sie auch einer anderen die Gnade erweisen. Das kurzzeitig verbotene Compact–Magazin hat nun ein Firmenkonto am neuen Geschäftssitz im Burgenlandkreis erstritten. Die örtliche Sparkasse muss der GmbH ein Girokonto einrichten. In dem bemerkenswerten Beschluss, der mir vorliegt, argumentieren die Richter am Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, dass jegliche Personenvereinigungen (e.V., GmbH usw.) ebenso wie Parteien ein Recht auf Gleichbehandlung besitzen. Die neue Rechtsprechung kommt allen kritischen Medien in Deutschland zugute. Der Beschluss vom 21. November stützt sich auf Artikel 3 Grundgesetz – »Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich« – in Verbindung mit Artikel 19 Absatz 3, wonach die Grundrechte auch auf juristische Personen anwendbar sind. Hinzu tritt Artikel 2 Landessparkassengesetz. Dort steht, dass Sparkassen den Auftrag haben, die Versorgung mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen in ihrem Geschäftsgebiet sicherzustellen. Dieser Versorgungsauftrag findet sich genauso in den Sparkassengesetzen anderer Bundesländer. Die Richter befanden: »Auch wenn die Antragstellerin [also die COMPACT-Magazin GmbH] vom Verfassungsschutz des Bundes beobachtet wird, versperrt ihr dies nicht die Möglichkeit, sich auf ihre Rechte aus Art. 3 Abs. 1 GG zu berufen. Denn damit hat die Antragstellerin dieses Grundrecht nicht verwirkt. Unabhängig davon, dass Art. 3 GG nicht zu den in Art. 18 Satz 1 GG benannten Grundrechten gehört, die einer Verwirkung unterliegen können, fehlt es im Fall der Antragstellerin bereits an dem nach Art. 18 Satz 2 GG erforderlichen Ausspruch des Bundesverfassungsgerichts über die Verwirkung und ihr Ausmaß.« Die Sparkasse ist nach Ansicht der Richter an das Grundgesetz gebunden: https://fassadenkratzer.de/2024/12/20/gericht-stoppt-politische-konto-verweigerung-der-sparkasse/